Hallo,
wie sieht es aus mit
-Bier und Bratwurst als Helferverköstigung bei Baumaßnahmen
-Kindersitz auf dem Traktor
-Ohrschützer für das Kind auf dem Traktor
?
Kann mir vorstellen, dass es da u.U. zu Diskussionen mit dem FA kommen kann.
Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 13:13
Otto Mohl hat geschrieben:Hallo,
wie sieht es aus mit
-Bier und Bratwurst als Helferverköstigung bei Baumaßnahmen
-Kindersitz auf dem Traktor
-Ohrschützer für das Kind auf dem Traktor
?
Kann mir vorstellen, dass es da u.U. zu Diskussionen mit dem FA kommen kann.
Otto Mohl hat geschrieben:-Bier und Bratwurst als Helferverköstigung bei Baumaßnahmen
Bei Zoll und Versicherung brauche ich nicht melden, denn was eine Firma nicht macht, das mache ich und meine Geschwister, denen ich im Gegenzug auch wieder helfe. Was ist daran schlimm, wenn man Brotzeit für Bauarbeiter steuerlich geltend macht?langholzbauer hat geschrieben:Hoffentlich habt Ihr die beteiligten Helfer alle schön bei Versicherungen , Zoll und co. abgemeldet!
Denn die dürfen ihre Listen mit dem FA. abgleichen.
Hier zu Lande freut man sich über freiwillige Ernte- u.Bauhelfer so sehr, dass wir die Mahlzeiten und Getränke gern aus eigener Tasche bezahlen.
Denn wir wissen, was wir gespart haben.
Andererseits wissen manche Landwirte heute noch nicht, dass sie bei" Ernteeinsätzen "
die oft über die Regelarbeitszeit hinaus gehen, eine Versorgung der Mitarbeiter durchaus steuerlich geltend machen können.
Der Anlaß muss betriebsbezogen sein, du brauchst ne Teilnehmerliste und die Höhe pro Person ist auch irgendwie begrenzt. Den Rest weis
Also für Nutten reicht es nicht.
Westi hat geschrieben:Bei Weihnachtsfeiern gibt es da einen höheren Freibetrag - ich meine der wäre 100€ pro Person. Da werden aber auch die Kosten für die Weihnachtsfeier auf die Teilnehmer aufgeteilt
ChrisB hat geschrieben:Ging aber bei VW,
nur um die langjährige Geliebte aus Brasilien
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