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böser wolf hat geschrieben:Welches Bundesland?
Favorit822 hat geschrieben:böser wolf hat geschrieben:Welches Bundesland?
Stimmt da gibt's ja auch Unterschiede
Bayern kein rotes Gebiet
Favorit822 hat geschrieben:Habe ein paar Flächen wo wintergerste nach wintergerste folgt. Wollte jetzt nächste Woche ölrettich säen welcher dann vor der Saat gemulcht wird. Wie darf ich den düngen und muss dass auf die folgende Gerste angerechnet werden ?
strokes hat geschrieben:Favorit822 hat geschrieben:Habe ein paar Flächen wo wintergerste nach wintergerste folgt. Wollte jetzt nächste Woche ölrettich säen welcher dann vor der Saat gemulcht wird. Wie darf ich den düngen und muss dass auf die folgende Gerste angerechnet werden ?
Nach Getreide vorfrucht Düngung 30/60 möglich, ZWF muss 6 Wochen stehen.
Wie sieht es eigentlich aus mit einer ZWF nach Winterraps? Darf die ebenfalls mit 30/60 gedüngt werden? (Bayern)
Oder gilt bei VF Raps generell "kein Düngebedarf"?
HL1937 hat geschrieben:Ich würde mir einen suchen der viel Gülle hat und froh ist was loszubekommen.
Nix schreiben und fertig.
Wenn er schreiben will, soll er seine Gülle behalten.
Einhorn64 hat geschrieben:In welcher Traumwelt lebt ihr?
Ein Betrieb der Gülle abgibt und keinen Lieferschein dafür möchte?
Evtl. auch noch teuer Ausbringen?
Erst der Lieferschein entlastet die Nährstoffbilanz, ohne Lieferschein kann man sie genauso gut auf eigene Flächen ausbringen, im Falle einer Kontrolle bist du in beiden Fällen der böse Brunnenvergifter,
aber hast schon mal weniger Mineraldünger gekauft...
langholzbauer hat geschrieben:Wer zur Getreideernte keinen Platz im Güllebecken hat, macht ja doch wohl einiges falsch.
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