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Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei.
emskopp33 hat geschrieben:Ackerflächen kaufen muss ich feststellen, ist bald nicht mehr möglich.
Ich habe bei uns in der Nähe auf eine Fläche mitgeboten, bis zu einem für mich angemessenen Preis, aber die Fläche ist mit reinem Ackerstatus für 10,50 € / m² verkauft worden....
Die Fläche hat jmd. Landwirtschaft - Fremdes gekauft...
Das ist doch wirklich nicht mehr normal....
Fassi hat geschrieben:dass man min 51% seines Jahreseinkommen aus diesem Bereich bezieht.
CarpeDiem hat geschrieben:Fassi hat geschrieben:dass man min 51% seines Jahreseinkommen aus diesem Bereich bezieht.
Wenn dieser Masstab auch nur im entferntesten herangezogen würde, dann wären bei uns die grössten Betriebe keine Lw, das sind alles industrielle Unternehmer, die auf schönen alten Höfen, die mit einem Schweinegeld historisch restauriert werden, ihr steuerliches Einkommen etwa auf 0 setzen!