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Grünand kaufen

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Grünand kaufen

Beitragvon ihc 844 xla » Di Jul 08, 2014 12:49

Moin moin zusammen.
Ich bin neu hier, heisse Sören und werde in naher Zukunft Nebenerwerbslandwirt sein. Momentan bin ich dabei 1,5 ha Grünland zu kaufen und schon gibbet Probleme mit der Gemeinde und dem Pächter. Der Pächter kann nicht kaufen weil keine Kohle, will aber verhindern das ich es kaufe.
Kann er das??
Die Wiese kostet 1.16 Euro pro qm und einen anderen Interessenten gibt es nicht.
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon Skai » Di Jul 08, 2014 14:22

Kauf bricht die Pacht nicht.

Es gibt zwar Ausnahmen aber die könnten für den neuen Eigentümer recht unvorteilhaft ausgehen.


Verhindern kann er das eigentlich ganz einfach, indem er zur Bank geht und sich die Fläche einfach so holt.

Was hat da jetzt nun die Gemeinde mit zu tun?
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon CarpeDiem » Di Jul 08, 2014 17:21

Grundsätzlich hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht, das aber in aller Regel nicht ausgeübt wird. Verhindern kann der bisherige Pächter den Verkauf überhaupt nicht. Geh zum Notar und mach den Vertrag, danach erklärt dir die Gemeinde den Verzicht. Dann musst du den Pachtvertrag kündigen. Die einzelnen Bedingungen musst du von dem Verkäufer, vor Abschluss des Kaufvertrages in Erfahrung bringen.

Lass dich nicht verrückt machen, von den angeblichen Vorkaufsrechten irgendwelcher Landwirte. Du hast jetzt schon den Fehler begangen, dass zuviele von den Verhandlungen wissen, warum? Grundstücksgeschäfte werden diskret und zurückgezogen abgewickelt und nicht an die grosse Glocke gehängt!!!
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon CarpeDiem » Di Jul 08, 2014 17:23

"Verhindern kann er das eigentlich ganz einfach, indem er zur Bank geht und sich die Fläche einfach so holt." schreibt @Skai.

Könnte man das einmal näher erläutern???
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon County654 » Di Jul 08, 2014 18:13

Verhindern kann er das ganz einfach durch Ausübung des Vorkaufsrechtes für Landwirte.
Da Du "Nichtlandwirt" bist, muß die Fläche im Anzeigeblatt ausgeschrieben werden, dann können sich Landwirt melden, die bereit sind dienen Preis zu zahlen.
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon CarpeDiem » Di Jul 08, 2014 18:33

Schon wieder dieses Vorkaufsrecht für Lw, das es in dieser Form doch gar nicht gibt. Lass dich von diesem Blödsinn nicht verrückt machen, das ist ein Papiertiger, der nicht auszurotten ist. Nichts ist leichter als diesen Blödsinn völlig legal auszutricksen, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Zudem darfst du nicht vergessen, dass du hier in einem Pächterforum bis. Landbesitzer und Käufer scheinen hier eine verschwindende Minderheit darzustellen.
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon Gallus » Di Jul 08, 2014 18:59

http://www.gesetze-im-internet.de/rsied ... 90919.html
In Schleswig Holstein wie auch im übrigen Deutschland gilt meines Wissens noch das Reichssiedlungsgesetz §4 mit der Regelung,das ab 2 ha
Landwirte in den Kaufvertrag einsteigen können.
Vorkaufsrecht der Gemeinde gibt es wohl immer.
Also,wenn Verkäufer und Käufer einig sind,dürfte das wohl ,Zustimmung der Gemeinde vorausgesetzt,klappen.
Gruß
Volker
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon Skai » Di Jul 08, 2014 19:38

Der aktuelle Pächter könnte aber auch einfach zur Bank gehen und sich das nötige Geld für das Grundstück holen.
Bei dem Preis winkt der das jede Bank durch, da die auch wissen das der Kredit mehr als üppig abgesichert ist.


Einem alteingesessenen Landwirt mit anbindung ans Ortsgeschehen einen Pachtvertrag kündigen, nur damit jemand seine Hobbylandwirtschaft betreiben kann, halte ich persönlich für recht gewagt.
Sowas gibt idr. böses Blut und das ist bei geplanten Erweiterungen Gift.

Niemand verpachtet Flächen an jemanden der sich unbeliebt gemacht hat :wink:
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon speeder » Di Jul 08, 2014 19:44

Skai hat geschrieben:Der aktuelle Pächter könnte aber auch einfach zur Bank gehen und sich das nötige Geld für das Grundstück holen.
Bei dem Preis winkt der das jede Bank durch, da die auch wissen das der Kredit mehr als üppig abgesichert ist.


Einem alteingesessenen Landwirt mit anbindung ans Ortsgeschehen einen Pachtvertrag kündigen, nur damit jemand seine Hobbylandwirtschaft betreiben kann, halte ich persönlich für recht gewagt.
Sowas gibt idr. böses Blut und das ist bei geplanten Erweiterungen Gift.

Niemand verpachtet Flächen an jemanden der sich unbeliebt gemacht hat :wink:


... Genau. Immer schön brav verhalten. Dann grüßen dich Alle Bauern auch freundlich. Allerdings hast du dann auch NIEMALS auch nur eine Fläche dazu.

Hört doch auf mit dem Quatsch. Verpächter verpachten heute an den, der am meisten zahlt. Punkt.
Halt dich nicht mit überlegen auf. Hol dir den Kredit, pack das Geld auf den Tisch. Fertig.
Warum nur, warum sind die Dummen so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel....?
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon CarpeDiem » Di Jul 08, 2014 19:54

@Skai,

in welcher Gegend lebst du denn??? Da scheint die Welt noch in Ordnung zu sein. Dem Posting von @Speeder kann ich voll inhaltlich nur zustimmen. Der Threadansteller war bisher schon viel zu anständig, man könnte auch sagen dumm, und zwar deshalb, dass er nicht sofort Tatsachen geschaffen hat.
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon ihc 844 xla » Di Jul 08, 2014 23:23

Also liebe Leute, es ist schon vor 3 Wochen beim Notar unterzeichnet worden. Habe schon bescheid vom Finanzamt wegen der Grunderwerbssteuer. Fehlt nur noch die Verkehrsbehörde, und das schaut auch gut aus. Laut Aussage des Vorsitzenden bekommen wir das hin.
Es gab keinen zweiten Käufer nur der der es gepachtet hat machte Stunk. Er wolle dafür sorgen das wir das nicht bekommen.
Ich will den Pachtvertrag auch garnicht kündigen, das erledigt von selbst.
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon Skai » Mi Jul 09, 2014 11:37

CarpeDiem hat geschrieben:@Skai,

in welcher Gegend lebst du denn??? Da scheint die Welt noch in Ordnung zu sein. Dem Posting von @Speeder kann ich voll inhaltlich nur zustimmen. Der Threadansteller war bisher schon viel zu anständig, man könnte auch sagen dumm, und zwar deshalb, dass er nicht sofort Tatsachen geschaffen hat.



In einer Gegend, in der man noch ein gesundes Miteinander hat.
Zu 98% sind es hier kleinstrukturierte Betriebe mit durchschnittsgrößen von 40ha. Der großteil der Pachtflächen gehört den Familien oder befreundeten Familien. Das verhindert dann schon sehr effektiv die Pachtrandalen von den größeren in der Umgebung.

Wobei die Flächen mit durchschnittsgrößen von 1,5ha sowieso uninterresant für die großen sind.

Bis vor 2-3 Jahren hat hier der Erdbeerbauer noch versucht mit hohen Preisen an Flächen zu kommen aber der hat sich auch das ein oder andere Eigentor damit geschossen.

Auch in naher Zukunft wird sich das nicht sonderlich ändern.
Viele Betriebe haben keine Nachfolger oder der potentielle Nachfolger hat kein Interesse am Betrieb. Da wird demnächst noch ordentlich was an Fläche frei.
Skai
 
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon Hillsfarmer » Mi Jul 09, 2014 12:05

.
Zuletzt geändert von Hillsfarmer am Mi Dez 28, 2016 22:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon CarpeDiem » Mi Jul 09, 2014 14:30

@Hillsfarmer,

danke für diesen fundierten Beitrag, der auch meinem Wissenstand in diesen Dingen entspricht. Anfügen muss man noch, dass dies sowohl auf Acker- als auch Grünland zutrifft. Die Grenzen unter denen jeder ohne weiteres erwerben kann, sind allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In einigen Bundesländern gibt es allerdings den Fall, dass die Landessiedlungsgesellschaft bei entsprechend grossen Grundstücken ebenfalls in den Kaufvertrag eintreten können. Wichtig ist jedenfalls, dass auch du völlig korrekt festgestellt hast, dass es kein Vorkaufsrecht für Landwirte gibt, wie das immer hier dargestellt wird. Wichtig ist auch der Hinweis auf die Rechtslage im Zwangsversteigerungsverfahren.
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Re: Grünand kaufen

Beitragvon Fassi » Mi Jul 09, 2014 20:06

Nur ist in den Hinweisen ein Punkt falsch. Das Vorkaufsrecht hat die Landgesellschaft und sie steigt nach!! dem Notartermin in den Vertrag zu den gleichen Bedingungen ein. Der Verkäufer kann dieses nicht mehr verhindern und muss verkaufen. Es kann übrigens dem Verkäufer (und auch einem nichtlandwirtschaftlichen Erben; den Fall haben wir hier im Kreis mittlerweile mehrfach gehabt und bisher alle vor Gericht verloren) eine Verkaufsauflage gemacht werden, dh er muss binnen einer amtlich gesetzten Frist die Fläche zu einem angemessenen Preis an einen Landwirt veräußern.

Die Landgesellschaft wird aber erst aktiv, wenn sie die Genehmigungsbehörde (dh das Landwirtschaftsamt) einschaltet. Das passiert dann, wenn eine Mindestgröße (idR 2ha, in Hessen 0,5ha) überschritten wird und ein zukunftsfähiger Betrieb (völlig egal ob Voll- oder Nebenerwerb) berechtigtes Interesse anmeldet und diese Fläche wirklich zur Betriebserweiterung braucht.

Informationsquelle: Die Sachbearbeiter auf dem hiesigen LDW- Amt mit etwa 1.000 solcher prüfungspflichtiger Fälle im Jahr. Ach ja, Zwangsversteigerungen sind davon ausgenommen, aber normale Verkaufsgeschäfte sowie auch Erbsachen. allerdings sollte einem ein guter Notar einem darüber vor dem Verkauf informieren.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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