Ugruza hat geschrieben:Meint Ugruza - der sich selbst schon genug mit Versicherungen geärgert hat, welche im Schadensfall erst nach Anwaltsaufforderung so nett waren zu zahlen
Ja da kann ich dir recht geben. Zwar musste ich noch nicht zum Anwalt um meine berechtigte Schadensregulierung durchzubekommen. Versicherungen die mit einer einer unkomplizierten Schadensregulierung werben, winden sich um eine Schadensregulierung. Beispiele : Auto aufgebrochen , Radio geklaut ( Schaden 350 DM davon 150 DM Selbstbeteiligung) ,unterschwellig wird mir unterstellt das ich das Radio selber aus dem Auto geholt habe , Anmerkung: Bis dato hatte ich keinen Versicherungsfall...10 Jahre später: Wildschwein läuft mir ins Auto - also Wildschaden an der Landesgrenze zwischen NRW und RLP. Kein Handyempfang. Fahre weiter bis Handyempfang und komme bei der Polizei in RLP raus. Daraus sieht die Versicherung Erklärungsbedarf : Schaden wäre in NRW gewesen , aber melde Schaden in RLP... was hat das mit dem Schaden zu tun ?
2010 lag ich sieben Wochen im Krankenhaus- Krankentagegeldversicherung gibt sich nicht mit einer Bescheinigung des Krankenhaus mit Kurzdiagnose zufrieden sondern verlangt eine detaillierte Diagnoseaufstellung ( macht dich Nackisch)- ja ich lege mich ja zum Spass ins Krankenhaus.Es ging um 450 €.
Ich kann verstehen das er unter den Versicherungsnehmers schwarze Schafe gibt wo man den Schaden hinterfragen sollte .
Schönen Gruß
Aber wenn ein Schaden bei jemanden reguliert werden sollte, dessen Schadenssumme einen Bruchteil der eingezahlten Summe darstellt. Diesen Versicherungsnehmer Knüppel zwischen die Beine zu schmeissen..... denn ich bin jemand der sagt das die beste Versicherung diejenige ist die man nicht in Anspruch nehmen muß.
Ich gehe davon aus das Rumpel da jemand ist, der dafür sorgt das obengenannte Fälle nicht auftreten und eine unkomplizierte Schadensregulierung vorzieht . Leider bist du da aus meiner Sicht nicht die Regel.
Zum Thema Kettensägenversicherung wurde ja alles schon gesagt. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben.