Der Händler verkauft vielleicht mal als Privatmann irgendein Teil komplett ohne Rechnung. Das ist aber schlicht und ergreifend dann Steuerhinterziehung und hat mit dem Thema "MWSt. nicht ausweisbar" nichts zu tun. MWSt. nicht ausweisbar entsteht bei einem Händler, wenn er einen Artikel/eine Maschine von einer Privatperson einkauft die keine Rechnung mit MWSt. ausstellen kann.
Beispiel: ein kleiner landw. Betrieb wurde vor Jahren vom Senior aufgegeben, einige Maschinen standen aber immer noch rum. Die Erben des Senior verkaufen den Traktor z. B. für 5.000 € an einen Händler. Der Händler verkauft diesen Traktor für 6.000 € wieder weiter. Da in dem Kaufpreis keine Mehrwertsteuer enthalten ist, kann auch der Händler keine Mehrwertsteuer ausweisen. Der Händler ist allerdings verpflichtet für den Betrag den er mehr erzielt hat (in diesem Beispiel brutto € 1.000) die anteilige Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen ( €159,66). Das ganze nennt sich Differenzbesteuerung.