Es sind keine neuen TÜV-Regeln sondern Änderungen die die StVZO -genauer gesagt der §29 sowie die Anlage 8 des §29 zum 1.7.2012 für alle Prüforganisationen verbindlich vorschreibt.
Also für TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS ...
Das es keine geringen Mängel mehr gibt ist falsch - es gibt nach wie vor geringe Mängel im Rahmen der HU.
Allerdings wurde der sog. Mängelbaum von Fachseite her auf einen neueren, der Fahrzeugentwicklung angepassten Stand gebracht - soweit die offizielle Verlautbarung - inwieweit nachvollziehbar manche Mängel und deren Einstufung ist darüber kann man nur den Kopf schütteln und sich wundern
Wird ein Mangel festgestellt ist die Einstufung ist nicht zu ändern sondern ist im §29 StVZO ebenfalls festgelegt als:
geringer Mangel GM
erheblicher Mangel EM oder
verkehrsunsicher VU
und zwar bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS.... überall gleich
Geringe Mängel GM sollte der Fahrzeugbesitzer unverzüglich beheben, das FZ muß nicht mehr vorgefahren werden.
Werden erhebliche Mängel oder gar ein verkehrsunsicherer Zustand festgestellt muß das FZ innerhalb von 4 Wochen zur Nachprüfung / Nachkontrolle vorgestellt werden - wichtig dabei - es müssen dann alle Mängel behoben sein -also auch die geringen Mängel