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Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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47 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Holzteufele » Mi Mär 13, 2013 16:08

Es sind keine neuen TÜV-Regeln sondern Änderungen die die StVZO -genauer gesagt der §29 sowie die Anlage 8 des §29 zum 1.7.2012 für alle Prüforganisationen verbindlich vorschreibt.
Also für TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS ... :klug:

Das es keine geringen Mängel mehr gibt ist falsch - es gibt nach wie vor geringe Mängel im Rahmen der HU. :!:

Allerdings wurde der sog. Mängelbaum von Fachseite :?: her auf einen neueren, der Fahrzeugentwicklung angepassten Stand gebracht - soweit die offizielle Verlautbarung - inwieweit nachvollziehbar manche Mängel und deren Einstufung ist darüber kann man nur den Kopf schütteln und sich wundern :regen:

Wird ein Mangel festgestellt ist die Einstufung ist nicht zu ändern sondern ist im §29 StVZO ebenfalls festgelegt als:
geringer Mangel GM
erheblicher Mangel EM oder
verkehrsunsicher VU
und zwar bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS.... überall gleich :klug:

Geringe Mängel GM sollte der Fahrzeugbesitzer unverzüglich beheben, das FZ muß nicht mehr vorgefahren werden.

Werden erhebliche Mängel oder gar ein verkehrsunsicherer Zustand festgestellt muß das FZ innerhalb von 4 Wochen zur Nachprüfung / Nachkontrolle vorgestellt werden - wichtig dabei - es müssen dann alle Mängel behoben sein -also auch die geringen Mängel
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Forstjunior » Mi Mär 13, 2013 16:41

Also dann ist doch wieder alles beim alten geblieben...auch gut.
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon fendt280 » Mi Mär 13, 2013 17:00

wir im deutschsprachigen raum leben im verhätnis zu anderen eu-ländern scheinbar "schlecht durchgeprüft".
tüv,seilwinde,unkrautspritze,fleischverkauf,baumstammverkauf, asu(die keine war),rauchverbot,alko in der öffentlichkeit,
rindermarken,usw: wann kommt entlich der halbjahrestüv oder sehtest alle 2jahre, oder einen prüfer für die prüfer?

werde mal nach griechenland fliegen um meine landfläche zu besuchen die ich über steuer-u.gebühren abbezahlt habe.


mfg
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Buschhacker » Mi Mär 13, 2013 18:31

Florian1980 hat geschrieben:Gilt das mit den geringen Mängeln auch für PKWs?

ja, ich war neulich mit der Gurke von meiner Frau beim TÜV und da hat mich der gute Mann aufgeklärt.
Von knapp 900 geringfügigen Mängel sind nur noch etwas mehr als 80 geblieben.
kl. Beispiel, bei dem Wagen von meiner Frau war die hintere Scheibenwaschdüse bzw die Leitung nach hinten verstopft, ist nach den neuen Bestimmungen ein erheblicher Mangel.
Scheinwerfer falsch eingestellt ebenfalls. Der TÜV-Mann hätte nur die Leuchtweidenregulierung auf 0 drehen müssen dann hätte es gepasst, statt dessen hat er die Scheinwerfer eingestellt und nun kann man unbeladen und in 0 Stellung den Mond anstrahlen. :lol:
Gruß Nuno
--------------------------------
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Milchtrinker » Do Mär 14, 2013 17:14

... dann war ja gut, dass du beim TÜV warst !!! *Kopfschüttel* über die Ahnungslosigkeit mancher TÜVler bei gesteigertem Sebstbewusstsein !!!! ... wobei nicht nur begrenzt auf Tüv !!!

Grüße
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon jonny57 » Do Mär 28, 2013 14:13

Hey
Ich muss euch nochmal was Fragen :D
Wie weit dürfen die Reifen hinten über den Kotflügel überstehen, wenn der keine 40 fährt?

Tim
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Stoapfälzer » Do Mär 28, 2013 19:21

Kommt drauf an so weit ich weiß müssen bei 40km/h Schlepper die Reifen zu 2/3 abgedeckt sein. 50km/h komplett.
Für Oldis sind aber bei uns auch die Muschelkotflügel erlaubt (mittlerweile) die decken ja überhaupt nicht ab.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Barbicane » Di Apr 02, 2013 18:48

Der TÜV-Mann hätte nur die Leuchtweidenregulierung auf 0 drehen müssen dann hätte es gepasst, statt dessen hat er die Scheinwerfer eingestellt und nun kann man unbeladen und in 0 Stellung den Mond anstrahlen.


Das passt schon so wie er`s gemacht hat, Stellung "0" ist nämlich "oben". Bei Beladung wird entsprechend runtergedreht.


Wie weit dürfen die Reifen hinten über den Kotflügel überstehen, wenn der keine 40 fährt?

Normalerweise müssen an allen Fahrzeugen die über 25km/h laufen die Räder komplett abgedeckt sein.
In den ABEs der meisten Traktoren ist jedoch eine Ausnahme eingetragen die eben die bekannten 3/4 vorschreibt.
Da diese Ausnahme wie gesagt bei den meisten Traktoren genehmigt ist, werden die meisten Prüfer das auch so akzeptieren.

Diese weiter vorne beschriebenen Lenkradknäufe sind bei solchen landwirtschaftlichen Zugmaschinen übrigens zulässig und können damit nicht beanstandet werden (wenn`s der Prüfer weiß).
Bei anderen Fahrzeugarten sind sie jedoch unzulässig.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Buschhacker » Di Apr 02, 2013 19:13

Barbicane hat geschrieben:
Der TÜV-Mann hätte nur die Leuchtweidenregulierung auf 0 drehen müssen dann hätte es gepasst, statt dessen hat er die Scheinwerfer eingestellt und nun kann man unbeladen und in 0 Stellung den Mond anstrahlen.


Das passt schon so wie er`s gemacht hat, Stellung "0" ist nämlich "oben". Bei Beladung wird entsprechend runtergedreht.


das passte so eben nicht! weil ich unbeladen nicht so weit herunter drehen konnte das ich den Gegenverkehr nicht blende. im Beladenen Zustand noch viel weniger.
und ganz nebenbei ist mir die Funktion der Leuchtweiterregelung auch durchaus bekannt
Gruß Nuno
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon jonny57 » Di Apr 02, 2013 19:36

Meine Eltern haben es versaut den Schlepper zum TÜV zu bringen. Der ist jetzt 7 Monate uberfallig :o
Da ich jetzt einen Führerschein habe fahre ich morgen zum TÜV.
Gibt es ieine strafe? Kontrollieren die mehr?
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Quattrodevil » Di Apr 02, 2013 20:02

Ab 2 Monate überzogen wird es auf jeden fall teuer, die Tüv Gebühr
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Stoapfälzer » Di Apr 02, 2013 20:09

Hab heut auch unseren Oldi fit gemacht (Bremslichtschalter eingebaut Radlager nachgezogen...) wird am Do fahren.
44Jahre alt glaub zum 21mal Tüv mal schaun ob der noch nen cm² findet zum reinstempeln :lol:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Holzteufele » Di Apr 02, 2013 20:38

Quattrodevil hat geschrieben:Ab 2 Monate überzogen wird es auf jeden fall teuer, die Tüv Gebühr


Leider falsch, ab dem 3. Monat wirds teurer, der 20% Aufschlag kommt übrigens vom Gesetzgeber :klug: und ist in der GeBOSt nachzulesen. Kleiner Trost, es wird nicht mehr zurückdatiert :=
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon Franzis1 » Di Apr 02, 2013 20:51

Der DekraMann hat mir gesagt ab dem 2. Monat kostets mehr
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Neue TÜV Regeln - Geringe Mängel

Beitragvon jonny57 » Di Apr 02, 2013 22:39

Okay :D
Mal sehen was es morgen Kostet :D

Danke ;)
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