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Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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38 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Dennis99 » Mi Mai 23, 2012 9:00

Hallo Leute,

heute steht ein Artikel bei uns in der Presse, dass die örtliche Naturschutzbehörde des Landkreises gegen die Lagerung von Brennholz im „Außenbereich“ vorgeht. Die Hessische Bauordnung wird hier als gesetzliche Grundlage genannt.

Konkret wird ein Fall eines Forstwirtes beleuchtet, der an zwei Lagerplätzen zusammen 600 Rm lagert. Ein Lagerplatz muss er komplett räumen und bei dem anderen muss die Gemeinde eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen. Hierfür müssen erstmal die gemeindlichen Gremien zustimmen und wenn sie dies tun, dann muss der Forstwirt natürlich auch noch die Kosten für die Änderung übernehmen.

Wie wird das bei Euch gehandhabt??

Gruß
Dennis
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon helfert » Mi Mai 23, 2012 9:56

Hallo Dennis,

darf ich fragen um welchen Landkreis es geht?

Viele Grüße

Lukas
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Pedro » Mi Mai 23, 2012 10:55

Hi Dennis,
bei uns im Kreis FB gibt es Bemühungen, die Lagerung von Holz im Außenbereich an direkt einsehbaren Stellen, wie z.B. der Ortseinfahrt, aus optischen Gründen einzuschränken. Die Betonung liegt bisher auf "optisch", das war vor ca. 4Jahren.
Mir kam das damals schon merkwürdig vor, deshalb habe ich im Pachtvertrag den Nutzungszweck, die Holzlagerung und Holzverarbeitung, aufgeführt. Den Vertrag habe ich dem Ordnungsamt vor der beiderseitigen Unterschrift mit der Bitte zur Kontrolle vorgelegt. Es wurde genehmigt und bis heute habe ich noch kein Problem.

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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Dennis99 » Mi Mai 23, 2012 12:07

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg

http://www.echo-online.de/region/darmst ... 92,2904611

Es kommt auch immer darauf an welche Vorgaben die jeweiligen Ämter der Stadt/Gemeinde oder Landkreise bekommen.
Grundsätzlich hat die Behörde wohl recht, es kommt halt darauf an in wie weit das Gesetz umgesetzt und auch kontrolliert wird.
Gerade in dem Bereich wird es ja oft geduldet obwohl man eigentlich einschreiten müsste.

So siehts derzeit auch bei den Bauten im Außenbereich aus.
Offiziell ist ja fast alles verboten. Hier im Landkreis wird seit Jahren strenger kontorlliert, aber die Fälle gegen die aktuell vorgegangen werden (z.B. seit 30 Jahren geduldete aber offiziell nicht genehmigte Kleinegartenanlagen - nur ein Beispiel) wehren sich in der Regel mit Rechtsanwälten usw.

Somit zieht es sich oft Monate und Jahre hin bis eine Lösung/Entscheidung (Abrissgenehmigung u. ä.) gefallen ist.
Dementsprechend sind die Ämter auch ausgelastet. Aber hier und da haben sie wohl Zeit sich neuen "Projekte" anzunehmen
und dann ladet mal wieder ein Artikel in der Presse.

Jetzt haben sie es woh lauf die Holzlagerung abgesehen.

Klar, wenn im Ort jetzt 20 Forstwirte wären und jeder wollte da seine 600 Rm lagern, wäre das wohl übertrieben. Daher gilt nun das Gesetz halt auch für den letzten verbliebenen Vollerwerbs-Forstwirt.
Ich finde es schade, da Brennholz irgendwie doch auch zu ländlichen Idylle dazugehört. Unser Bürgermeister (auch Hobby-Holzer) sieht das ja wohl auch so.

PS. Das Bild in dem Link ist eine extreme Nahaufnahme. Daher wirkt das sehr „erschlagend“.
Ich persönlich habe das bisher nicht so empfunden…
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Ford8210 » Mi Mai 23, 2012 14:13

Herr N. aus L. kann sich glücklich schätzen. Er hat´s geschafft! Vermutlich hat er einen Neider! Oder die Freunde vom NABU waren dort (sind vorletzte Woche Freitag, 11.05.12, bei uns in der Gegend rumgekurvt. Auf dem roten Polo stand in weißer Schrift ganz groß "NABU" drauf und hatte Kassler Nummer)

Aber jetztmal richtig:
Die HBO (Hess. Bauordnung) weißt aus, daß Holzlagerplätze mit mehr als 40 RM Brennholz baugenhmigungspflichtig sind (Anlage II zu § 55 HBO baugenehmigungsfreie Vorhaben : Punkt 12.9: Plätze für das landschaftsangepasste Lagern von Brennholz für den Eigenbedarf bis zu 40 m3 Rauminhalt je Flurstück; bei mehr als 10 m3 unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1.). Dabei spielt es keine Rolle, ob innerorts oder außerorts. Beim N. kommt noch hinzu, daß er das Brennholz nicht zum Eigengebracuh lagert, sondern zum Verkauf. Und damit ist der Lagerplatz per se baugenehmigungspflichtig.

Aus diesem Grund würde ich mir an deiner Stelle keine so großen Gedanken machen. Mache ich mir selbst auch nicht. Jeder weiß, daß man Brennholz 2 Jahre ablagern muß, bevor man es nutzen kann und bei einem Verbrauch von z.B. 20 RM im Jahr kommt man somit auf eine Lagerkapzität von 60 RM. Das stört nun wirklich niemanden. Schon gar nicht das Bauamt oder die Untere Naturschutzbehörde, wenn das Ganze in die Landschaft paßt.
Ich stimme dir zu, wenn du sagst, daß die Brennholzlagerungen auf dem Land dazugehören. Der N. hat sich auch sehr große Mühe gegeben und ordentlich aufgesetzt und auch den Platz im Anschluß gerecht und saubergehalten. Da lag kein Holzsplitterchen rum. Nur hat er halt etwas übertrieben. Wenn du von uns aus Richtung L. fährst, dann ist das erste was du von L. siehst eine Lagerung von 300 RM Brennholz. Dahinter verstecken sich die Häuser. Und es ist halt auch in den letzten Jahren immer mehr geworden. Erst einfach entlang des Feldweges. Dann kam der Stapel entlang der Landstraße hinzu. Und jetzt hat er parallel hinter dem am Feldweg nochmal einen weiteren in der selben Menge gesetzt. Die Lagerung am Wald zwischen L. und B. wurde auch über die Jahre immer größer. Das geht lange gut, aber irgendwann tut es halt einen Schlag, weil sich jemand daran stört.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Dennis99 » Mi Mai 23, 2012 14:43

[quote="Ford8210"]Herr N. aus L. kann sich glücklich schätzen. Er hat´s geschafft! Vermutlich hat er einen Neider! Oder die Freunde vom NABU waren dort (sind vorletzte Woche Freitag, 11.05.12, bei uns in der Gegend rumgekurvt. Auf dem roten Polo stand in weißer Schrift ganz groß "NABU" drauf und hatte Kassler Nummer)
quote]


Ja da hast Du wohl recht, da gibt’s evtl. Neider!

Der Lagerplatz zwischen L. und B. fand ich jetzt gar nicht schlimm, der liegt doch abgelegen und kaum sichtbar.
Klar am Ortseingang hätte die halbe Menge Brennholz wohl auch gereicht…
Bin gespannt wie er es jetzt macht!!!
Im Ort alle verfügbaren Plätze zusetzen mit Holz. Ob das besser ausseiht!?

Schön zu hören, dass 40m3 frei sind. Bei meinen kleinen Mengen hätte ich mir grundsätzlich keine Gedanken gemacht. Nur es gibt immer Leute die sich an irgendwas anderem Stören und dann so einen Artikel lesen und dann gleich denken „Ah der hat doch auch Holz im Außenbereich sitzen, da schreib ich schnell mal ne anonyme Mail an die Behörde, den kann ich eh nicht leiden…“

So oder so ähnlich! So Leute gibt’s leider immer öfter!
Zumindest habe ich das Gefühl!
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Djup-i-sverige » Mi Mai 23, 2012 14:47

Wenn der Brennholzstapel zwischen Haus und Straße weg ist, will der Anwohner das die Gemeinde dann ne (Holz) Lärmschutzwand errichtet... :roll: :roll:
Wäre doch auch ne Idee, Wo Anwohner ne Lärmschutzwand wollen und ein Brennholz"fabrikant" in der Nähe ist, könnte man ihm doch die entsprechenden Streifen zur Verfügung stellen, dumm nur das die deutsche Gründlichkeit bestimmt wieder ne Normung für Lärmschutz hat, und da ein Stapel Brennholz nunmal nicht genormt ist...
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon togra » Mi Mai 23, 2012 22:01

Djup-i-sverige hat geschrieben:.. und da ein Stapel Brennholz nunmal nicht genormt ist...


Aber wahrscheinlich trotzdem noch besser dämmt als jede genormte Lärmschutzwand :?
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Fadenfisch » Mi Mai 23, 2012 23:33

Bei uns im Landkreis kommt jetzt in Mode, das z.B. Städte oder größere Gemeinden zentrale Brennholzlagerplätze ausweisen.
Das sind dann z.B ehemalige Schutthalden (Bauaushub) oder anderweitige Plätze mit meist bis zu 10.000m² die herrgerichtet werden worauf dann die Leute aus dem jeweiligen Ort ihr Holz lagern dürfen und nur noch dort auch sollen (ausgenommen was zuhause auf dem Hof lagert).
Ich weiß ab er nicht wie das mit den Grundstücken läuft.
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Ford8210 » Do Mai 24, 2012 5:01

Ich fand beide Plätze von N. nicht schlimm. Wie gesagt: ordentlich gestapelt (vermutlich mit Wasserwaage und Winkel) und dann den Boden sauber gemacht, so daß auch nicht der kleinste Holzsplitter mehr lag. Leider war´s zu viel Holz. Und daran hat sich wer gestört.
Egal, er hat Zeit bis 2014, den Stapel am Wald zwischen L. und B. zu beseitigen. Bis dahin hat er den abverkauft. Und über die direkt am Ortseingang wird nochmals separat entschieden, indem seitens der Gemeinde eine Beurteilung erfolgt, ob diese innerhalb oder außerhalb der Ortschaft sitzen. Na ja, bin mal gespannt.

Übrigens Lärmschutz! Ich hätte eine andere Idee. Wenn Herr N. jetzt hergeht und das Holz an der Grundstücksgrenze entlang auf max 1 Meter Höhe setzt, dann hat er dieses eingezäunt. Da er immer noch eine Landwirtschaft angemeldet hat (ich gehe jedenfalls davon aus) kann er behaupten, damit würde die Wiese als Weide eingezäunt. Und dann will ich mal sehen, wieviele sich dem Thema annehmen und nachweisen wollen, daß das nicht geht. Es gibt nämlich keine Vorschrift, wie eine Einzäunung einer Weide beschaffen sein muß. Sie muß lediglich landschaftlich angepaßt sein (also Betonwand geht nicht).
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Dennis99 » Do Mai 24, 2012 5:47

Ford8210 hat geschrieben:Übrigens Lärmschutz! Ich hätte eine andere Idee. Wenn Herr N. jetzt hergeht und das Holz an der Grundstücksgrenze entlang auf max 1 Meter Höhe setzt, dann hat er dieses eingezäunt. Da er immer noch eine Landwirtschaft angemeldet hat (ich gehe jedenfalls davon aus) kann er behaupten, damit würde die Wiese als Weide eingezäunt. Und dann will ich mal sehen, wieviele sich dem Thema annehmen und nachweisen wollen, daß das nicht geht. Es gibt nämlich keine Vorschrift, wie eine Einzäunung einer Weide beschaffen sein muß. Sie muß lediglich landschaftlich angepaßt sein (also Betonwand geht nicht).


Gute Idee!!! :D :D

Man muss nur erfiderich sein, bzw. die richtige Lücke finden...
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Koksi » Do Mai 24, 2012 6:10

Ford8210 hat geschrieben: ... Vermutlich hat er einen Neider! Oder die Freunde vom NABU waren dort...

... oder vielleicht war´s einfach einem Anrainer zu viel?
Wenn ich mir das Foto so anschaue und mir vorstelle, das Häuschen hinter dem Stapel gehörte mir ...

Ist es wirklich zu viel verlangt, wenn ein gewerblicher Brennholzproduzent/händler für einen ordnungsgemäßen Lagerplatz sorgen muss? Darum muss sich schließlich auch jeder andere Gewerbebetrieb kümmern. Und die Räumungsfrist bis 2014 finde ich (relativ) human - somit kann er das Holz ja ganz normal vertreiben und muss nur das "neue" auf einem genehmigten Platz aufsetzen.

cu Thomas
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Ford8210 » Do Mai 24, 2012 14:57

Koksi, das Häuschen hinter dem Holz gehört dem N. selbst. Das hat er vor Jahren für seine Frau hingestellt, weil er sich im Schwarzwald anderweitig umgesehen haben soll.
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon jungholz » Do Mai 24, 2012 17:09

In unserem Land darf man nicht mal mehr fleißig sein. Ist es etwa besser, wenn er die Füße hochlegt und Stütze beantragt?
Grüße jungholz
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