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Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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38 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Franzis1 » Do Mai 24, 2012 17:39

Ford8210 hat geschrieben:Koksi, das Häuschen hinter dem Holz gehört dem N. selbst. Das hat er vor Jahren für seine Frau hingestellt, weil er sich im Schwarzwald anderweitig umgesehen haben soll.


Achso der hat für seine Frau das viele Holz gemacht das es Jahrzehnte reicht und mit der Freundin wohnt er im Schwarzwald ?
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon amwald 51 » Do Mai 24, 2012 20:15

servus mitanand
Ford8210 hat geschrieben:Koksi, das Häuschen hinter dem Holz gehört dem N. selbst. Das hat er vor Jahren für seine Frau hingestellt, weil er sich im Schwarzwald anderweitig umgesehen haben soll.

... schaut irgend wie danach aus, als ob er da bezgl. "dem hoiz vor da hüttn" etwas gründlich mißverstanden hat. :mrgreen: :mrgreen:
grüße vom alpenrand
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Taucher2207 » Do Mai 24, 2012 21:23

Hallo,
ihr habt gut scherzen und Sprüche klopfen. Ich habe auch so einen besch. Nachbarn, Neid und Missgunst fressen den bald auf und so hat er mich beim Bauamt angezeigt.
Ich habe ca. 100 rm auf meinem eigenen Grund außerhalb der Ortslage jedoch direkt am Ortsrand liegen. Die sind nur für meinen privaten Gebrauch sowie für meine Tochter und den, der mir bei der Holzernte behilflich ist. Ich brauch allein 35 rm / Jahr.
Mein blöder Nachbar behauptet nun einfach ich würde da gewerblich Holz bearbeiten und lagern. Stimmt aber nicht. Jedoch hat mir das Bauamt erklärt, dass ich in Hessen, egal ob innerhalb oder außerhalb der Ortslage nur 40 qm pro Flurstück landschaftsangepasst lagern darf. Für mehr benötige ich eine Baugenehmigung oder muss die Menge auf mehrere Flurstücke verteilen.
Mal sehen, wie es jetzt weiter geht. Ich berichte dann.
Gruß
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon GüldnerG50 » Fr Mai 25, 2012 19:18

Hallo.

Wenn du dem Vollspaten richtig auf die Nüsse gehen willst, lass das Grundstück teilen.... Dann stehen deine Häufchen ein paar Meter auseinander und auf mehreren Grundstücken.... Hast halt paar Grenzsteine mehr und paar Flurnummern mehr an der Backe, aber noch besser als das Holz auf den halben Landkreis zu verteilen....

Grüße
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon MF Atze » Fr Mai 25, 2012 20:15

Wohnt der Nachbar dirket neben dem Holzlager?
Mir hat mal einer erzählt, wie bei ihm im Dorf mit diesen Nachbarn umgegangen wird:
Die verlegen halt ihren Misthaufen auf das Grundstück. Und nicht vergessen: Täglich den Mist mit dem Frontlader lüften. :twisted:
Er meinte es hilft !!! :mrgreen:

Grüße aus Unterfranken
Das Wichtigste ist, nicht dumm zu sterben. Der Rest ergibt sich von alleine.
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Curly » Fr Mai 25, 2012 20:52

MF Atze hat geschrieben:Wohnt der Nachbar dirket neben dem Holzlager?
Mir hat mal einer erzählt, wie bei ihm im Dorf mit diesen Nachbarn umgegangen wird:
Die verlegen halt ihren Misthaufen auf das Grundstück. Und nicht vergessen: Täglich den Mist mit dem Frontlader lüften. :twisted:
Er meinte es hilft !!! :mrgreen:

Grüße aus Unterfranken


:lol: :lol: :lol:

Die Lösung finde ich klasse. Bei uns im Dorf hat ein Landwirt zwar kein Holzlager aber einen Acker, auf dem Gülle gefahren wurde. Die daraus resultierenden Beschwerden von Neuzugezogen(aus der Großstadt HH?) haben ihn unter anderem bewogen, die Milchwirtschaft abzuschaffen.

Gruß
Torsten
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon MF Atze » Fr Mai 25, 2012 21:15

In dem konktreten Fall muss es auch ein zugezogener gewesen sein.
Dieser hatte an allem was zu meckern. Die Schlepper fahren zu schnell und was weiß ich.
Er hatte solange rumgestänkert, bis eben diese Masnahmen erforderlich wurden.

Er hatte sich wohl aber auch ein Eigentor geschossen. Aufgrund der rasenden Schlepper wurde eine Raderfalle auf sein Bestreben hin installiert, radet mal wer als erstes laufen durfte.

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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon holzheubel » Sa Mai 26, 2012 13:31

Hallo Leute und Leidensgenossen, ich habe in M.-hessen auch so eine kleine Wiese gepachtet und Jahrelang Holz verarbeitet.
Seit letzten Oktober ist mir das Bauamt auf den Fersen und moechte meinen schoenen sauberen und gemaehten Holzlagerplatz verbieten!!!
Dort sitzen ca. 200 Rm Schietholz in Gibo und in Matten kutz vor dem Dorfeingang !!
Wie geschrieben jetzt soll ich meinen Platz raeumen, das Baumat schickte mich zu U.N.- Behoerde diese meinten dass Bauamt haette unter einem falschen Paragraphen bei Ihnen angefragt usw. !

Fakt ist nach ca. einem halben Jahr hin und her Platz muss geraeumt werden :-(

Das Bauamt war sehr hilfreich - muss auch mal erwaehnt werden.

Ich wurde wohl von einem Neider dem Baumamt gemeldet -so sagte es mir jedenfalls ein Mitarbeiter .
Wenn ich eigenen Wald haette koennte ich es dort auch in groesseren Mengen lagern, da ich es nur verarbeitet muss ich ins Gewerbegebiet wechseln dort ist es kein Problem.
Also bevor es zu groesseren Streitigkeiten mit dem Amt kommt - Schwanz einpacken und wechseln - komme soweiso nicht gegen an ....
Leider machen wir Deutsche dass viel zu oft, andere Hautfarben nehmen sich was Sie brauchen....

Gruss und viele Meter
Viele Meter
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Auflagetisch Hakki Pilke
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon MF Atze » So Mai 27, 2012 12:18

[quote="holzheubel"]Wenn ich eigenen Wald haette koennte ich es dort auch in groesseren Mengen lagern, da ich es nur verarbeitet muss ich ins Gewerbegebiet wechseln dort ist es kein Problem.

Bezieht sich das "dort" auf den Wald, oder dürftest Du dann weiterhin auf der Wiese lagern.

Neid und Missgunst ist leider zwischenzeitlich eine Tugend in D geworden. Oder hast Du "Mitbewerber" in der Nähe?

Grüße aus Unterfranken
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon LKW-Stefan » So Mai 27, 2012 21:13

die beschriebenen Probleme kenn ich nur zu gut ... ich hab das Gezanke mit dem Amt auch schon
durchgemacht :twisted:

Sobald du in Deutschland was arbeitest oder dich selbstständig machst bist du sowieso der Depp und
alle möglichen Ämter machen dir das Leben schwer :evil:

Ich hatte zuerst das Holz neben einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle im Außenbereich gelagert
und dort aufgearbeitet. Das hat nicht lange gedauert, die feinen Herren aus einem angrenzenden
Wohngebiet hat es gestört. Da ich es ja gewerblich mache, keine Chance, Außenbereich und Gewerbe
das kannste schonmal komplett vergessen - wenn sich jemand beschwert erst recht.

Also umgesiedelt auf einen Lagerplatz weitab vom Schuss, auf einer ehemaligen Bauernhofeinzel.
Dort hab ich gedacht wäre Ruhe und kommt eh keiner weiter vorbei.
Das Gehöft selber ist schon zum Teil eingestürzt, die Wiese nebendran hab ich als Lagerplatz.
Nebendran noch ein intaktes aber unbewohntes Haus, das eine nette Dame geerbt hat die 2x
im Jahr vorbeikommt und nach dem Rechten schaut. (wohnt ja 150km entfernt)

Weit gefehlt, nach 1,5 Jahren kam das Schreiben vom Landratsamt => Holzlagerplatz errichtet ohne
Baugenehmigung :roll: - Die Dame nebendran war mal an ihrem Haus und sie stört dass die Aussicht
von der einen Seite über die Wiese jetzt durch die Holzbündel versperrt ist ....

Auf jeden Fall hab ich mir gedacht so schnell gibste diesmal nicht auf. Bauantrag gestellt für einen
Holzlagerplatz - Nachbarn ham alle unterschrieben, bis auf die Dame. Ging zur Stadt, die hatte
keine Gegeneinwände - dann zum Landratsamt. Dort hatte die Dame wohl mächtig Wind gemacht
gegen mich, das ganze ging durch alle möglichen Abteilungen, am Emmissionsschutz haben sie sich
dann festgebissen. Vorschreiben wollten sie mir dann dass ich maximal 5h in der Woche Sägen und
Spalten darf ... an einem Platz wo rundrum auf 1km Umkreis kein Haus ist, nur eine Ruine in
der keiner wohnt! Aber so ists halt bei uns in Deutschland und mit der Bürokratie und den Ämtern!

Nu schwebt das Bauverfahren seit gut 1,5 Jahren eben so vor sich hin. Ich habs nicht genehmigt
bekommen vom Amt, wegen der Beschwerde der Dame, habs aber auch nicht mehr verboten
bekommen. Mal schaun was als nächstes kommt n8
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon focogü » Mo Mai 28, 2012 15:29

@ LKW-Stefan
Unglaulich aber war,deine Geschichte ist der Hammer.
5h in der woche arbeiten,wo rund um nichts ist............ohne Worte! :twisted:

Bei uns hier ist lang nicht so schlimm.Mir ist zumindest nichts bekannt,das wer mal seinen Stapel abbauen musste,weil vom Bauamt so gewollt ist.
Hier hat auf jeden Fall,jeder sein Holz draussen am Hof sitzen,und das stört keinen! :=
Die Erde dreht sich,weil der Wind gegen die Berge bläst ;-)
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Djup-i-sverige » Mo Mai 28, 2012 16:45

Sobald du in Deutschland was arbeitest oder dich selbstständig machst bist du sowieso der Depp und
alle möglichen Ämter machen dir das Leben schwer


Da muss ich meinem Namenskollegen mal voll und ganz beipflichten.. :klee: :prost:
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon robs97 » Mo Mai 28, 2012 16:58

@ LKW Stefan

Ich würde den Ärger nicht in jedem Fall der Bürokratie bzw. den Ämtern zuschreiben. Viel wird toleriert wie Du auch selbst geschrieben hast.
Das schlimmere sind die Neider ( alte Dame sowie die feinen Herren ) Sobald sich jemand gestört fühlt kommt erst der Ärger.
Und dann muss der Schreiberling halt leider die Vorschriften sowie Gesetze anwenden.

Allerdings gibt es in D schon die tollsten Vorschriften und Gesetze.
Lass Dich net unterkriegen :prost: :prost:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Pigboy » Mo Mai 28, 2012 17:18

Eine andere List wäre aus den Plaletten mit dem Holz eine große Pyramide zu bauen... nach dem Entwurf eines Künstlers... und natürlich auch um damit ins Guinnes Buch zu kommen und letztendlich den Fremdenverkehr anzuregen. Denn die Freiheit der Kunst ist vom Gesetzgeber im GG geschützt .... Das an so einem großen Kunstwerk wie auch beim Kölner Dom regelmäßig Teile ausgetauscht werden... in diesem Fall wären es die Holzboxen dürfte dabei keinen stören!

Franz!
Der, die, das? Wieso, wesshalb, warum? Und wer nicht fragt bleibt dumm!
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