Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 17:03

Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
38 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Taucher2207 » Mo Mai 28, 2012 18:33

robs 97 hat volkommen recht.
Die Behörden stören solche Holzlager überhaupt nicht. Nur wenn dann so ein Neidhammel sich offiziell an die Behörden wendet und schriftlich eine Eingabe macht, müssen die Behörden tätig werden. Das macht denen aber auch nur Arbeit, zusätzlich, und deshalb mögen die Behörden solche Anzeigen überhaupt nicht. Die Anzeiger machen sich selbst sehr unbeliebt. Das soll unser Trost sein.
Gruß
Taucher2207
 
Beiträge: 378
Registriert: Do Jan 17, 2008 15:14
Wohnort: Nord-Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon abu_Moritz » Di Mai 29, 2012 10:45

Koksi hat geschrieben:
Ford8210 hat geschrieben: ... Vermutlich hat er einen Neider! Oder die Freunde vom NABU waren dort...

... oder vielleicht war´s einfach einem Anrainer zu viel?
Wenn ich mir das Foto so anschaue und mir vorstelle, das Häuschen hinter dem Stapel gehörte mir ...

Ist es wirklich zu viel verlangt, wenn ein gewerblicher Brennholzproduzent/händler für einen ordnungsgemäßen Lagerplatz sorgen muss? Darum muss sich schließlich auch jeder andere Gewerbebetrieb kümmern. Und die Räumungsfrist bis 2014 finde ich (relativ) human - somit kann er das Holz ja ganz normal vertreiben und muss nur das "neue" auf einem genehmigten Platz aufsetzen.

cu Thomas


mein Nachbar hat ca 300RM innerorts neben seinem Haus im großen Garten liegen,
das ist vielen Anwohnern auch schon ein Dorn im Auge weil er es halt auch von Jahr zu Jahr übertreibt,
und natürlich auch gewerblich macht ...
also ist es auch nur eine Frage der Zeit bis das LRA einen Tipp bekommt ...

so ist das halt wenn man es übertreibt ....
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
Benutzeravatar
abu_Moritz
 
Beiträge: 4318
Registriert: So Jan 20, 2008 21:35
Wohnort: ES
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon abu_Moritz » Di Mai 29, 2012 10:47

Taucher2207 hat geschrieben:robs 97 hat volkommen recht.
Die Behörden stören solche Holzlager überhaupt nicht. Nur wenn dann so ein Neidhammel sich offiziell an die Behörden wendet und schriftlich eine Eingabe macht, müssen die Behörden tätig werden. Das macht denen aber auch nur Arbeit, zusätzlich, und deshalb mögen die Behörden solche Anzeigen überhaupt nicht. Die Anzeiger machen sich selbst sehr unbeliebt. Das soll unser Trost sein.
Gruß



Wohn du mal neben einem der mehrere hundert RM lagert, verarbeitet und verkauft ....
dann reden wir weiter ...
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
Benutzeravatar
abu_Moritz
 
Beiträge: 4318
Registriert: So Jan 20, 2008 21:35
Wohnort: ES
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Jan0881 » Di Mai 29, 2012 11:24

Moin,

wie sieht es da eigentlich mit der Lagerung in sogenanntem Mischgebiet aus?

Gruss, Jan
Jan0881
 
Beiträge: 426
Registriert: Di Okt 24, 2006 11:41
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon abu_Moritz » Di Mai 29, 2012 12:17

Jan0881 hat geschrieben:Moin,

wie sieht es da eigentlich mit der Lagerung in sogenanntem Mischgebiet aus?

Gruss, Jan



besser, zumindest wenn du die Lärmbeschränkungen einhälst,
oder der Holzstapel (max 40RM) wirklich nur für Eigenbedarf ist
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
Benutzeravatar
abu_Moritz
 
Beiträge: 4318
Registriert: So Jan 20, 2008 21:35
Wohnort: ES
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Jan0881 » Di Mai 29, 2012 12:42

Moin,

naja, es geht ja hier um gewerbliche Brennholzlagerung. Also Mengen über 40Rm und nicht die Aufarbeitung sondern die Lagerung. Ich frage nur weil es in vielen ländlichen Bereichen keine Gewerbegebiete gibt sondern halt nur Mischgebiete.

Allgemein zulässig sind im Mischgebiet:
-Wohngebäude
-Geschäfts- und Bürogebäude
-Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
-sonstige Gewerbebetriebe
-Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
-Gartenbaubetriebe
-Tankstellen
-Vergnügungsstätten in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind

Gruss, Jan
Jan0881
 
Beiträge: 426
Registriert: Di Okt 24, 2006 11:41
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon holzheubel » Di Mai 29, 2012 13:01

@Mf Atze wenn ich eigenen Wald haette, duerfte ich es auf der Wiese lagern - dann waere es mein eigenes Produkt und ich koennte dieses dort gewerbl. lagern.

Das Problem Wald kaufen oder pachten habe ich dann mal in Angriff genommen - funkt. nicht Kosten > Nutzenfaktor :-(

Bin mal gespannt, moechte 40 Rm auf der Wiese belassen, was dass Amt dazu sagt .........

wuensche weiter viele Meter

Holzheubel
Viele Meter
Holzheubel

Amarok 3,0l V6
Humbauer Rückwaertskipper 2,8 to.
Stihlsaege 041
RCA 480 Joy 2017
Auflagetisch Hakki Pilke
Dumper mit Staplermast
holzheubel
 
Beiträge: 145
Registriert: Mo Feb 21, 2011 22:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Verbot der Holzlagerung im Außenbereich

Beitragvon Taucher2207 » Di Mai 29, 2012 16:50

@ abu.Moritz,
ich rede nicht von hunderten von Meter, sondern nur von ca.50 pro Jahr, für meinen Eigengebrauch, absolut nicht gewerblich. Jeder weiß, dass man Holz 2 Jahre außen lagern soll und das sieht auch das Bauamt so. Also, 2 x 50 = 100 + das Frische für eine kurze Übergangszeit bis das Alte wieder gesägt und weggepackt wird. So liegen halt mal kurz 150 rm auf dem Platz, neben dem Nachbarn, der sogut wie nie zu Hause ist und das Ganze grenzt an ein Mischgebiet, nicht reines Wohngebiet an. Was soll der Sch........, zumal ich die Bündel zur Weiterverarbeitung nur weghole und auf meinem Hof säge.
Hier spielt nur Neid und Missgunst und Unzufriedenheit die entscheidende Rolle.
Wenn ich arbeite, stört ihn das nicht, dann lacht er über mich, wie ich schufte, wenn dann das Holz schön gestapelt da liegt, beschwert er sich über micht. So ein ............. (sucht euch was aus).
Eines weiß ich nur, der Hass und der Neid und die Missgunst fressen den irgend wann noch auf, nicht mich.
Gruß und nette Nachbarn (die ich auf der anderen Seite auch habe)
Taucher2207
 
Beiträge: 378
Registriert: Do Jan 17, 2008 15:14
Wohnort: Nord-Hessen
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
38 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: 4wheeler, Bing [Bot], frafra, Google [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki