Falke hat geschrieben:Ich will das jetzt gar nicht als die typisch deutsche Obrigkeitsgläubigkeit deuten - aber was ist, wenn trotz der Empfehlung des Försters auch noch Bäume bei Stürmen fallen?
Kann der Förster dafür irgendwie belangt werden?
Ich denke, nein.
Es gilt, selbst Verantwortung für die eigenen Entscheidungen zu übernehmen!
Ist denn nicht gerade diese Verfügungsgewalt über den Bestand das Reizvolle am Waldbesitz?
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Das sehe ich ziemlich genau so. Zum Beispiel habe ich hier eines meiner Grundstücke wiederaufgeforstet und mich dabei an die Empfehlung des Försters gehalten. Der Bestand hat sich aber nicht wie gewünscht entwickelt. Hätte ich mich auf den benachbarten Flächen besser umgesehen was dort am besten gedeiht und mich auch auf mein eigenes Gefühl verlassen wäre ich besser gefahren.
Wegen Deinem Grundstück: Ich habe selbst ein ganz ähnliches Grundstück, nur dass bei mir der große Bestand keine Kiefern und Fichten sind, sondern Eichen, Eschen und Ahorn. Und ich habe das auch bereits mehrere Fachleute begutachten lassen, die Empfehlung ist eigentlich eindeutig: Den großen Bestand komplett ernten und als Wertholz vermarkten. Auch die mittleren "Stangen" rausmachen, diese ebenso wie das Kronenholz zu Brennholz verarbeiten oder häckseln. Dann den Jungwuchs zu einem neuen stabilen Wald aufwachsen lassen, was natürlich Pflege und ggf. Durchforstung erfordert. Aber, siehe oben, die Entscheidung musst Du selber treffen.
Und auch das ist bei mir ähnlich: Hätte selber das Gerät und das Können, aber nicht die Zeit für so einen großen Hieb. Würde das also auch von einem Lohnunternehmer machen lassen. Auf was ich noch gewartet habe ist ein anständiger Holzpreis für die Eschen. Nur leider wird das angesichts des Eschentriebsterbens wohl die nächste Zeit nichts mehr...