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§ 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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30 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon langholzbauer » Fr Dez 27, 2024 19:46

Das Thema ist deutlich komplexer, als es eine KI auf die Schnelle darstellen könnte, die die Besonderheiten der stillen Reserven in der LW nicht abgrenzen kann.
Ich rate da zur geduldigen Suche mit entsprechenden Schlagworten und akribischem Aufschreiben von Paragrafen und jungen Urteilen dazu.
Das ist die sichere Methoden der sich auch die StBer. im Verbund bedienen in dem sie die Daten und Änderungen dazu aufgearbeitet zukaufen.
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon T5060 » Fr Dez 27, 2024 21:11

Der Opa hat nix hinbekommen und jetzt wollen dessen Kinder, eine komplexe Lösung LEBEN, wozu man vorher NIE in der Lage dazu war.
So was nennt die Finanzverwaltung Umgehungstatbestand.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon T5060 » Fr Dez 27, 2024 21:57

Eine gewöhnliche KI würfelt die Antworten übrigens aus Beiträgen wie aus diesem Forum zusammen.

Wenn ich die DATEV oder Haufe-KI für Stb. nehme, die arbeitet nur mit geprüften Inhalten,
die gibt mir keine Lösung, sondern nur verschiedene Lösungswege.
Dazu muss man aber die Eingangsfrage schon sehr genau formulieren
und muss diese im zweiten/dritten Schritt in mehrere Teilfragen abfragen.

Ein Stb.-KI kann aktuell und in naher Zukunft auch nur die Möglichkeiten aufzeigen,
so weis der Stb. das er keine vergessen hat. Die endgültige Gestaltung muss weiter immer noch durch den Stb. erfolgen.

Berücksichtigen muss man dabei auch,
das es innerhalb der Ebg. zu einem weiteren Erbfall kommen kann,
es können die Wirtschaftsgebäude abbrennen
ein Teil der Flächen kann Baugelände werden,
es kann eine Autobahn durch die Flächen gebaut werden
oder irgendein Scheiß mit der "Energiewende" steht an.

Und jetzt ist das noch in BaWü, wenn man da Ungeimpfter ist,
sitzte gleich wegen Steuerhinterziehung im Knast und die Gemeinde setzt bei dir die Bodenrichtwerte extrem hoch. :mrgreen: :lol: :prost:
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon Kraxer » Sa Dez 28, 2024 11:31

Als Erbengemeinschaft fortführen ist möglich aber ähnlich kompliziert und komplex wie eine Betriebsaufgabe.

Ich kenne zwei Beispiele zum Betrieb in Hand der Erbengemeinschaft:
1. Vor Jahrzehnten bei meinen Vorfahren. Schlussendlich wurde realgeteilt. Zog sich ca. 30 Jahre!
2. Betriebseigentümer vor grob 10 Jahren mehr als 10 Jahre vor Ruhestand gestorben. Vor ca. 2 Jahren wurde von der Erbengemeinschaft die Betriebsaufgabe beschlossen. Vor allem damit die Erben ihren eigenen Erblass sauber regeln können. Das wird noch mindestens 5 Jahre dauern.

Thema Steuerberater: Es ggibt durchaus Landwirte, die sich intensiv einarbeiten. Der "gute" und lof-versierte Steuerberater hilft alle Aspekte und vor allem alle Fristen zu beachten.
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon fedorow » Sa Dez 28, 2024 11:39

Da kenn ich einen Fall aus dem Bekanntenkreis.
Der hat sich Infos über seine Erbschaft aus mehreren Foren geholt. War ein ex-Bauernhof
Beim nächsten Treffen hat er geprahlt er braucht keinen fachkundigen Steuerberater und er hätte ich glaub 500 Euro für Beratungsgespräche gespart, da er im Internet kostenlos beraten wurde.
Beim nächsten Treffen 1 Jahr später hat er gejammert er hat 80 000 Euro zuviel Steuern bezahlt, was er hätte verhindern können. Aber das hätte er nicht gewusst.
Einzelheiten in diesem Fall kenn ich nicht, und wollte ich auch nicht wissen da es mir eigentlich egal ist was andere machen.
Ich sag da mal weiter nichts zu.
Nur das man das mal gehört hat....
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon Mohikaner » So Dez 29, 2024 16:19

Zumindest bei Perplexity werden die Links angezeigt und die verweisen auf Steuerberater oder Anwälte, die im Netz aktiv sind.
Auch auf Youtube gibt es einige kompetente Fachleute, die ihr Wissen preisgeben. Das ist ein Zusatzverdienst oder Werbung für die.
Zum Beispiel:
Nachlass Bayern:
https://www.youtube.com/@nachlassbayern/videos
oder
Taxpro:
https://www.youtube.com/@TaxProGmbH/videos
Der mit den Abstand meisten Abonnenten ist aber:
https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS/videos

Auf das kannst du dich dann (meistens) verlassen, was die sagen oder schreiben.
Die haben einen Ruf zu verlieren und wenn sie was Falsches behaupten werden sie möglicherweise sogar angezeigt.

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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon langholzbauer » So Dez 29, 2024 17:10

Warum fragst Du hier, wenn Du dich auf
Mohikaner hat geschrieben:...

Auf das kannst du dich dann (meistens) verlassen, was die sagen oder schreiben.
Die haben einen Ruf zu verlieren und wenn sie was Falsches behaupten werden sie möglicherweise sogar angezeigt.

Mohikaner

berufst?
Soll der ganze Faden ein Werbelink sein? :oops:
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon egnaz » So Dez 29, 2024 17:17

Bei Aussagen zu Erbschaft oder Steuer geht es doch gar nicht um die Richtigkeit, die lässt sich doch mit den Gesetzen überprüfen.
Es geht doch eher darum, dass man nicht über bessere Möglichkeiten informiert wird.
Gruß Eckhard
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon Mohikaner » So Dez 29, 2024 21:39

langholzbauer hat geschrieben:Warum fragst Du hier, wenn Du dich auf
Mohikaner hat geschrieben:...

Auf das kannst du dich dann (meistens) verlassen, was die sagen oder schreiben.
Die haben einen Ruf zu verlieren und wenn sie was Falsches behaupten werden sie möglicherweise sogar angezeigt.

Mohikaner

berufst?
Soll der ganze Faden ein Werbelink sein? :oops:


Sicher nicht. Andererseits, bis jetzt war jeder von ... begeistert dem ich davon erzählt habe.
Du zahlst ja nichts und kannst nur gewinnen.
Es ist wie "googeln" - nur besser aus meiner Sicht.
Was soll ich davon haben? Glaube Elon wird mir kaum einen Tesla schenken :mrgreen: :mrgreen: :D
Es juckt mich genauso wenig, wie der berühmte Sack in China ob Leute ..... benützen oder nicht.
Falls du statt der KI mit der Werbung die aufgeführten Youtuber meinst. Ich kenne keinen persönlich davon, finde sie aber nicht schlecht.
Auch hier wieder. Keiner wird gezwungen sich die Kanäle anzusehen. Macht es oder lasst es bleiben!

Der Fall ist ja nicht so selten und ich hoffte auf Leute mit ähnlichen Problemen zu stoßen und uns schreiben wie sie es gelöst haben.
Du erkennt auch in meinen Beiträgen eine Entwicklung. Der erste Mitteilung war noch ziemlich naiv und im Laufe des Fadens habe ich was gelernt. Danke dafür!
Für die Bauern Erbengeneration ist es sicher auch nützlich die aktuelle rechtliche Lage zu kennen.
Du musst ja auch die richtigen Fragen kennen, welche du der KI stellst.
Danach kannst du auf den Link gehen und die Glaubwürdigkeit testen und beurteilen.

Mohikaner.
Zuletzt geändert von Mohikaner am So Dez 29, 2024 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon Mohikaner » So Dez 29, 2024 21:49

egnaz hat geschrieben:Bei Aussagen zu Erbschaft oder Steuer geht es doch gar nicht um die Richtigkeit, die lässt sich doch mit den Gesetzen überprüfen.
Es geht doch eher darum, dass man nicht über bessere Möglichkeiten informiert wird.

Ganz so einfach ist es nicht, denn es gibt Prozesse zu den einzelnen Gesetzen, welche die obersten Gerichte noch nicht entschieden haben und Spielräume der Finanzämter.
Je besser deine Argumentation, umso höher ist die Chance, dass er zu deinen Gunsten ausfällt.

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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon langholzbauer » So Dez 29, 2024 22:36

Mach mal sachtig...!
Hier, im LT, schreiben und lesen etliche Leute schon länger mit, die das Thema betrifft.
Sich da auf Antworten einer KI zu verlassen ist noch leichtsinniger, als das nur mit dem nächst bekannten Steuerbüro durchzugehen!
Wann kommt jetzt die Nennung des ... von dem angeblich jeder begeistert war?
Am Ende füttern wir nur diese KI ohne direkten Beratungsbedarf zum Thema?

Mir bleibt das Gschmäckle dazu.
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon T5060 » Mo Dez 30, 2024 1:15

Ist doch egal, wenn der Mohikaner sich festgerammelt hat beim FA, nehmen wir gerne das dreifache Honorar und er zahlt es dann gerne, freiwillig und mit Erleichterung.
Die Freunde vom FA haben auch ihren Stolz. Wie steht denn ein Finanzbeamter da, wenn der in die Kantine kommt und gegenüber seinen Kollegen eingestehen muss,
dass er von einem Mohikaner für dumm verkauft wurde ? Dem seine Beförderungen und Höherstufungen sind für nächsten 30 Jahre gestrichen.

Wir kennen ja fast alle noch die RTL-Serie "Das Amt" und in jeder Behörde sitzt halt ein Hagen Krause und das ist immer "der", der so Fälle auf den Tisch bekommt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Amt

Es sei denn beide sind Mitglied in einem Dackelclub oder Bayern-Fans. :lol: :lol:
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon Mohikaner » Mo Dez 30, 2024 9:50

Sorry, aber ihr wisst auch nicht was ihr wollt.
Verschweige ich was, dann heißt es - warum nennst du nicht Ross und Reiter, hast du was zu verbergen?
Nenne ich Ross und Reiter ist es ein Werbungsfaden.

Ich finde es schade, dass der Strang in diese Richtung (aber das ist wohl dem Zeitgeist geschuldet) gegangen ist und kein Beiträge zum eigentlichen Thema mehr kommen!
Davon würden wir alle mehr profitieren, als vom persönlichen Hick Hack!


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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon xyz » Mo Dez 30, 2024 11:35

das Thema ist zu vielschichtig um es hier oberflächlich zu behandeln, deshalb sträuben sich hier die meisten da etwas hinein zu interpretieren. Da gibt es zu viele Punkte die berücksichtigt werden müssen, und keiner weiß worauf man bei dir besonders achten muss weil keiner die besonderen Bedingungen bei dir kennt. Es gibt auch nicht viele Steuerberater die sich auf das landwirtschaftliche Thema spezialisiert haben (wie beim Finanzamt bei den Sachbearbeitern). Hier wurden dir viele wichtige Antworten gegeben, du musst dich wo anders weiter informieren und wenn du bestimmte Fragen hast wird dir hier sicher der ein oder andere eine Antwort geben, aber sei bitte so nett und mache hier keine Vorverurteilungen.
P.S. wenn du dich hier auf den Zeitgeist berufst dann ist das leider heute so "der hat das so gesagt der ist Schuld daran!" und nicht ich weil ich mich nicht richtig informiert habe!
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Re: § 13a und 13b des Erbschaftsteuergesetzes für Landwirte.

Beitragvon Mohikaner » Mo Dez 30, 2024 13:31

xyz hat geschrieben:das Thema ist zu vielschichtig um es hier oberflächlich zu behandeln, deshalb sträuben sich hier die meisten da etwas hinein zu interpretieren. Da gibt es zu viele Punkte die berücksichtigt werden müssen, und keiner weiß worauf man bei dir besonders achten muss weil keiner die besonderen Bedingungen bei dir kennt. Es gibt auch nicht viele Steuerberater die sich auf das landwirtschaftliche Thema spezialisiert haben (wie beim Finanzamt bei den Sachbearbeitern). Hier wurden dir viele wichtige Antworten gegeben, du musst dich wo anders weiter informieren und wenn du bestimmte Fragen hast wird dir hier sicher der ein oder andere eine Antwort geben, aber sei bitte so nett und mache hier keine Vorverurteilungen.
P.S. wenn du dich hier auf den Zeitgeist berufst dann ist das leider heute so "der hat das so gesagt der ist Schuld daran!" und nicht ich weil ich mich nicht richtig informiert habe!

Danke für deine Worte.
Aber ich muss den Fall allgemein halten, denn wenn ich den Einzelfall genaus schildere, ist das lt. Nutzungsbedingungen (die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen) verboten.
Doch wie du schon geschrieben hast. Es wurden interessante Punke erwähnt, die uns weiterhelfen. Außerdem bin ich in mehreren Foren aktiv und da haben mir auch schon andere wertvolle Tipps gegeben.
Dennoch habe ich gedacht, dass in einem Bauernforum (meine Vorfahren waren Bauern im Krieg und hatten immer was zu essen) gebündelter Sachverstand versammelt ist.

Entscheiden muss jeder selbst und die Zukunft kann keiner voraussehen, aber man kann die wichtigsten Argumente sammeln, bewerten und dann so oder so handeln.

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