Was gilt im Moment?
Wer sich mit den Paragraphen befasst, muss erkennen, dass an ihnen von allen Seiten herumgedoktert wird.
Endgültige Entscheidungen der höchsten Gerichte stehen noch aus.
Wie ist die rechtliche Lage in einem Bundesland ohne Höfeordnung, genauer Baden-Württemberg, wenn ein Bauer seinen landwirtschaftlichen Betrieb an eine Erbengemeinschaft vererbt, er aber schon vorher jahrelang sich nicht um den Hof kümmern konnte.
Gilt der landwirtschaftliche Betrieb weiter als existent, wenn er nicht abgemeldet wurde.
Kann die Erbengemeinschaft den Betrieb übernehmen, selbst wenn sie nur eine paar Äcker oder Wiesen verpachtet und ist sie so aus der sofortigen Zahlung der Erbschaftssteuer befreit?
Kann uns einer auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung bringen.
Das ist eine allgemeine Frage, die sicher einige hier interessiert und keine Einzelfallbezogene.
Danke für eure Antworten
Mohikaner