Da bin ich wohl auch einigen Halbwahrheiten aufgesessen.
Mein letzter Recherchestand ist: Es gibt keine privilegierten Betriebe, nur privilegierte Bauvorhaben.
Ich bin immer wieder über eine gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Landesentwicklung und Umweltfragen zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gestolpert (z.B.hier).
Von dieser Bekanntmachung habe ich bis jetzt leider nichts im Netz gefunden. Meine Frau war daraufhin im Landwirtschaftsamt , aber die meinten nur, sie hätten sowas nicht und haben sie nach Fürstenfeldbruck verwiesen.
Falls also jemand von euch weiß, wie man hinter diesen Zettel kommt, würde ich mich über eine Nachricht freuen.
Mit dem "einfach bauen" wäre ich besonders in der Nähe von Großstädten vorsichtig. 100 m2 sind schon etwas mehr als ein besseres Gartenhaus und Bau mit nachfolgendem Abbruch gibts ja nicht gerade umsonst.
Wie ist das eigentlich wenn ich als Landwirt einen genehmigungsfreien Bau mit unter 100 qm² erstelle und diesen dann nach einiger zeit nicht mehh benötige? darf ich ihn dann vermieten? (z.B. Unterstellen von Wohnmobilen oder ähnliches)
mmh gute frage : denk wenn das gebäude schon über jahre hinweg landwirtschaftlich genutzt wurde und es daher jahrelang gerechtfertigt standt dass dann so eine änderung nicht so schimm sein sollte- obwohl es eigentlich eine nutzungsänderung ist....und mit der landwirtschaft nichts zu tun hat mmh schwierig ... - würds einfach machen ohne groß fragen zu stellen...
Hallo betreibe schon ein paar Jahre Schafhaltung mit eigenen Flächen und eigenem Betriebsgebäude. Betriebsnummer ist auch vorhanden, es steht in den nächsten Jahren eigentlich kein weiterer Bau für Gebäude an.
Mein Cousin( Vetter) hört jetzt aus wirtschaftlichen Gründen die privilegierte Landwirtschaft zum ende des Jahres auf, könnte ich jetzt die Privilegation irgendwie übernehmen?
Gruß Peter PS Sehe, wenn ich die Privilegation hätte, weniger Schwierigkeiten bei bestimmten Behördengängen und wenn eben vielleicht doch in ein paar Jahren ein weiterer Bau anstehen würde, könnte ich dies ohne große Nachfragerein tätigen.
Hallo Folgende Frage hätten wir - Vielleicht kann mir jemand von Euch einen Tip / Antwort geben - besten Dank im Voraus Wir möchten (Landwirtschaftlicher Betrieb) eine überdachte Maschinenhalle ca. wenn möglich 25 m lang und ca. 4 mtr tief, also von Größe genehmigungsfrei, allerdings auf die Grenze stellen Problem: zwar an dieser Stelle bereits Außenbereich jedoch direkt anschließend an Wohngebiet welches von einem Bürger bebaut ist oder gibt es hier Mindestabstände? Wir können die Halle nur an dieser Stelle mit Grenzbebauung erstellen, weil dann unser Reitplatz beginnt (sonst müssten wir die Halle 60 mtr weiter aufstellen, was nicht so toll wäre)