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140 qm überdachte Fläche nur für Privilegierte Landwirte???

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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140 qm überdachte Fläche nur für Privilegierte Landwirte???

Beitragvon IHC 844 A » So Nov 27, 2005 17:35

Hallo,

ich möchte demnächst ein kl. Halle ca. 140 qm überdachte Fläche bauen.
Die Halle sollte ca. 10 m breit, 14 m lang sein. Die Um- Überbaute Fläche soll 10 m auf 10 m sein und im anschluß 4 m auf 10 m Überdacht. Die Einfahrthöhe soll 4 m sein , bzw. Traufhöhe 4,2 m. Diese Halle soll als
Lager für Hackschnitzel und einige Maschinen dienen.

Ist dieses laut Bayerischen Baugesetz möglich, so wie beschrieben, eine Halle zu erstellen. Bin zwar Besitzer eines Landwirtschaftl. Anwesens, aber kein gelernter Landwirt, oder durfen nur privilegierte Landwirte derart Errichten!

Wurde mich auf Antworten freuen,

Vielen Dank!
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Beitragvon Carsten » So Nov 27, 2005 17:41

Hallo,

das kommt darauf an wo du Bauen willst, im Aussenbereich? Auf einem schon bereits bebauten Grundstück?
Gruß
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Beitragvon IHC 844 A » So Nov 27, 2005 17:45

Hallo,

dies ist direkt am Hofgrundstück, andere alternative wäre am Feldrand, Aussenbereich!
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Beitragvon hottehü » So Nov 27, 2005 18:01

Ob Du privilegierter Landwirt bist, hat mit deinem erlernten Beruf gar nichts zu tun.

Wie bist Du denn hinter deinen Hof gekommen? Falls es durch einen Übergabevertrag, Nießbrauch o.ä. war bist Du jetzt Landwirt. :wink:

Als Nichtlandwirt baust Du im Aussenbereich gar nichts.

Gebäude in der angesprochenen Größenordnung sind in Bayern (wie´s in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht) genehmigungsfrei. Du kannst als Landwirt auch größere Hallen, Ställe oder was auch immer im Aussenbereich bauen, nur mußt Du diese halt genehmigen lassen. Also Eingabeplan, Antrag auf Baugenehmigung, Standsicherheitsnachweis usw. Das ganze geht dann im Landratsamt durch ich glaube 28 Instanzen, und wenn keine dagegen ist, kriegst Du die Genehmigung.

Ich hab die entsprechende Stelle in der BayBO schon mal rausgesucht, kannst Du hier nachlesen.
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Beitragvon Servus » So Nov 27, 2005 20:03

.... die §§ von Bayern kenn ich aber was ist, wenn ich jetzt eine Gebäude mit 100 qm wie oben beschrieben bau .... kann ich dann im nächsten Jahr wieder 100 qm ranbauen usw. oder brauch ich dann für alles auf einmal eine genehmigung??? weiß da jemand was?
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Beitragvon Carsten » So Nov 27, 2005 20:09

Hallo,

jeder Bau muss genehmigt werden. Sogar jede Umnutzung. Also ich kann z.B. nicht einfauch aus einer Maschinenhalle ein Stall machen.

Wenn man das gleiche Gebäude nochmal bauen möchte brauch man in der Regel keine neue Bauzeichnung anfertigen lassen und die Statikprüfung entfällt dann auch.
Gruß
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Beitragvon Servus » So Nov 27, 2005 20:37

mmh ja scho klar jeder Bau muss genehmigt werden , auch umnutzungen ist schon klar, aber bei uns in Bayern, darf man ja 100qm grundfläche umbauen ohne statik und ohne genehmigung, das gilt natürlich auch für soviele gebäude wie man will, wenn ich fünf solcher Gebäuden bauen will, dann gilt das nütlich fünf mal, schon klar.... aber was ist wenn ich jedes jahr (oder alle 2 jahre)so ein gebäude bau und immer an das ursprüngliche ran.

Also heuer bau ich so eine Halle mit 10 mal 10 meter Grundfläche nächstes oder übernächstes verlängere ich dieses gebäude wieder um 10 meter und dann verlängere ich das gebäude in ein paar jahren wieder um 10 meter dann hab ich nach 3-4 jahren ein Halle mit 10 auf 30 meter also 300 qm. Geht das ?? Ich mein damit könnte man dann sauber das genehmigungsverfahren ausschließen..... oder gelten auch die Abstandsflächen zu unseren bereits bestehenden Gebäuden? Dann ging das natürlich nicht

und noch eine weitere frage drängt sich mir auf wenn ich die Art. der BayBauO lese. Man darf ja 100 qm umbauen wenn keine Feuerungsstätte darin enthalten ist... das ist klar, wenn ich jetzt eine Trocknungsanlage mit 20 qm hineinbaue dann müsste ich den ganzen Bau genehmigen lassen also alle 100 qm. Wenn ich aber stattdessen zuerst das Gebäude baue ohne genehmigung (was ich ja darf) und stelle dann einen Nutzungsänderungsantrag für die 20 qm Trocknungsanlage, dann bräuchte ich doch nur die 20 qm genehmigen lassen - müsse doch günstiger kommen - oder ?

gruß
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Beitragvon hottehü » So Nov 27, 2005 21:34

Die 100 m2 gelten ausdrücklich für das Gebäude, nicht für einen Bauabschnitt. Genehmigungsfrei heißt nur, daß Du keine Genehmigung brauchst, nicht daß kein Baugesetz mehr gilt. :wink:
Abstandsflächen, Grenzabstände usw. sind natürlich einzuhalten.
Ob es jetzt Sinn macht, mehrere genehmigungsfreie Hallen mit den erforderlichen Abständen zu bauen, mußt Du selbst entscheiden.

Bei uns im Nachbardorf geht´s grad wegen einem Offenstall zur Sache.
Ein Pferdebesitzer (kein Landwirt) hat eine Wiese mit Stadel gepachtet.
Um den Stadel waren Gestrüpp und Schrott drapiert. Der Pächter hat das Ganze ordentlich aufgeräumt und am Stadel angebaut.
Problem: Der Pächter passt dem Bürgermeister nicht.
Jetzt soll die ganze Hütte wegen 16 m2 abgerissen werden. Der Stadel stand schon in der Zeitung. Ich muß mal wieder vorbeischauen, wie das Ganze jetzt ausgegangen ist.

Was ich damit sagen will: Wo kein Kläger, da kein Richter, aber sowas kann sich schnell ändern. :wink:
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Beitragvon Servus » Mo Nov 28, 2005 18:39

Wen´s interessiert: Ich hab mich heut mal in einem Kommentar zur BayBauO schlau gemacht, also dass was ich mir gestern zusammengereimt hab geht natürlich überhaupt nicht, jedes Jahr 100 qm ranzubauen.... die 100 qm Halle muss natürlich frei stehen und einfach ein bischen Abstand halten zur ersten Halle bei der nächsten geht auch ned, weil sie dann trotzdem bei objektiver Betrachtung als wirtschaftliche Einheit gilt....ähnlich ist es auch bei nichtlandwirten mit ihren 75 m^3 umbauten gemehmigungsfreiem Raum.

Aber zu der Frage vom Threaderöffner: Ob er als priviliegierter Landwirt zu qualifizieren ist: Diese Frage ist garnicht so leicht zu beantworten und wird schon garnicht einfach so nur mit Kauf o.Ä. .
So ist zum Beispiel ein Nebenerwerbslandwirt nicht Landwirt in Sinne der BayBauO wenn das Einkommen aus der Landwirtschaft nicht notwendiger Bestandteil seine Existenz ist. Sprich wenn er mit der Landwirtschaft nicht genug verdient bzw. das überwiegende Einkommen aus der anderen Arbeit kommt und dies auch ausreichen würde, dann ist er kein priviligierter Landwirt i.S.d. BayBauO.
Nicht Landwirt ist ein Lohnunternehmer der nebenbei noch ein paar eigene Felder bewirtschaftet. Oder einer der irgendeine große Mastanlage betreibt und kein Felder hat zur Futtererzeugung. Wenn jemand nur Pachtflächen hat ist er kein Landwirt i.S.d. BayBauO, wenn die Flächen längerfristig gepachtet sind, ist es wieder strittig!

Gut wie es dann in der Praxis wieder aussieht, ob sich darum jemand was scheißt ist die andere Frage.....
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Beitragvon hottehü » Mo Nov 28, 2005 19:05

Niemand kann dir als Landwirt die Privilegierung aberkennen. Wenn Du einen landwirtschaftlichen Betrieb erbst oder durch eine Betriebsübergabe erhältst, bist Du privilegierter Landwirt, ganz egal womit Du den überwiegenden Teil deines Einkommens erziehlst. Du wirst dann auch ziemlich schnell mit der LAK zu tun kriegen.

Deine Ausführungen gelten, wenn Du als Nichtlandwirt bzw. nach Kauf eines Anwesens die Privilegierung beantragen willst. Hier zählt als hauptsächliches Kriterium der überwiegende Teil des Einkommens.
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Beitragvon Servus » Mo Nov 28, 2005 19:44

mmh wie gesagt in dem Kommentar stand das so im groben wie oben beschieben - werd es noch mal genauer lesen, ob die Privilegierung aberkannt werden kann...

Wo wäre den die Privilegierung zu beantragen?? Ich denk mir das halt so einer erbt den Hof als Nichtlandwirt, geht aber noch in die Arbeit und betreibt den Hof weiter, dann will er mal so a Halle mit 100 m^2 bauen und dann heißt es halt dann vom LRA- no -bist ned ja nur Nebenerwerbsbauer... - gut so reim ich mir des halt zam...muss bei morgen mal genauer durchlesen evtl. mal nachfragen

Mal a andere Frage was hat überhaupt die LAK mit dem Baurecht zu tun????
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Beitragvon hottehü » Di Nov 29, 2005 0:24

Mit dem Baurecht nichts, schon klar.

Aber mit Landwirt oder Nichtlandwirt.

Und da die Privilegierung ja daran aufgehängt wird, ob das Gebäude einem landwirtschaftlichem Betrieb dient, fand ich das irgendwie naheliegend.

Aber lies mal weiter und schreib, was Du rausgefunden hast. Es interessiert mich auch. :D

Gruß

Schorsch
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Beitragvon beau_gars » Di Dez 06, 2005 11:58

Hallo,

mal ne Anmerkung zum Thema "Priviligiert".

Ich betreibe in Rheinland-Pfalz einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb (1,5 ha Weinbau) und wollte auf einer Aussenfläche einen Unterstand für meine 2 Anhänger bauen.

Lt. Aussage des Bauamtes bei der der Kreisverwaltung gilst du bei uns nur als priviligiert, wenn dein Haupteinkommen aus der Landwirtschaft kommt. Ein Bauantrag/Bauanfrage meinerseits würde auf jeden Fall abgelehnt.

Gruß
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Beitragvon Servus » Di Dez 06, 2005 22:56

Jo Beau_gars, das bestätigt dass was ich zuvor schon gesagt hab, privilegiert im Sinne des Baurechts zu sein ist garnicht so einfach, und hat mit ander Bebieten wie Berufsgenossenschaft oder dergleichen nichts zu tun.

- "ein landwirtschaftlicher Betrieb setzt eine Mindestanforderung an landwirtschaftlicher Betätigung voraus" VGH: Urt. 3.5.78

-"das Einkommen aus der Landwirtschaft muss notwendiger Bestandteil der Existenzgrundlage sein" BVerWG Urt. 27.1.67

näheres kann man in dem Kommentar "Koch/Molodovsky/Famers" zum BayBauO dort ist es sehr detailliert dargestellt und Fallentscheidungen angegeben bezüglich größe des Betriebs, Einkommen usw....
is mir jetzt zu viel Arbeit alles hier aufzuzählen.

Fazit: "Wer lange frägt, geht lange irr!!!""" Tipp : als Nebenerwerbslandwirt, Schuppen bauen, fertig!!!" schaun, dass man sich mit niemanden anlegt und gut is. Und hinterher kann man sich dumm stellen und so tun als ob mans nicht gewusst hat, selten, dass bereits bestehende Gebäude wieder abgrissen werden müssen.
Viele Leute glauben im Baurecht werden alle Landwirte (Haupt/Nebenerwerb) gleich behandelt... um so mehr Leute wissen, dass im Baurecht darin unterschieden wird umso mehr Ärger gibts.
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Beitragvon IHC 844 A » Mi Dez 07, 2005 11:07

Hallo,

Danke für alle Antworten!
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