Es ist mir unerklärlich wieso man sich so einen Bastelschrott aus China kaufen will.
Kauf dir einfach einen alten Deutz, IHC oder Fendt da hast du wesentlich mehr Freude mit und du kannst ihn selbst reparieren.
Aktuelle Zeit: Di Jun 11, 2024 3:31
Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis. Der Zweck dieses Dokumentes ist es, den freien Verkehr der Ware im Rahmen der Europäischen Union zu sichern, spezifisch für alle Warenarten, die der harmonisierten Homologierung und Registrierung unterliegen.
Tinyburli hat geschrieben:Hier schreiben sie, dass sie Deutz Motore verbauen:
http://www.cnwuzheng.com/2-tractor.html
Das kann ja leicht geprüft werden und ist nicht so dahergesagt, denke ich.
Da wird eine Zulassung wohl leichter gehen, als mit rein chinesischer Technik
Mir würde der persönlich sehr gefallen und bei meiner extensiven Wirtschaftsweise würde so ein 50 er wohl genügen.
fendt schrauber hat geschrieben:
.... und für was soll der sein, damit der Junior seine Legos damit zusammen schieben kann?
Um mit einem Frontlader passabel arbeiten zu können, braucht man ein Mindestmaß an Gewicht und auch an Standfestigkeit. Eine bestimmte Hubkraft sollte auch gegeben sein, sonst ist ein Frontlader mit hydraulischer Werkzeugbetätigung nicht wirklich einsetzbar. Auch braucht die Sache dann vorne eine ordentliche Bereifung und keine Schubkarrenräder.
Lass mir den Schlepper vielleicht eingehen um mal einen 2 Kreisel Wender oder ein kleines Kreiselmähwerķ daran zu betreiben und selbst da müsste man schauen das die Spur breiter wird.
Grüße aus Mittelfranken
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Ausnahmen für Importfahrzeuge
Ausnahmen für Importfahrzeuge
Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine so genannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.
Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1990. Eine aufwändige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden.
In Baden-Württemberg hat die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium, die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden/Zulassungsstellen delegiert. Dies gilt jedoch nur für "gängige", immer wiederkehrende Ausnahmetatbestände. Für alle anderen Ausnahmen muss der Halter beim Regierungspräsidium die Ausnahmen beantragen. Dieser Verwaltungsvorgang passiert im Zuge der Zulassung des Fahrzeuges und ist natürlich nicht gebührenfrei.
Es gibt eine Gebührenordnung bzgl. Ausnahmegenehmigungen, die den Behörden einen sehr weiten Spielraum lässt. Zwischen 10 und 500 € können theoretisch für eine einzelne Ausnahmegenehmigung verlangt werden, bei etwa 6-10 Ausnahme-Tatbeständen, die für ein relativ neues Fahrzeug aus den USA anfallen können.
In der Praxis bleiben die Behörden aber in der Preisgestaltung moderat. Einige Beispiele:
pro Ausnahmetatbestand: 50 €
bis 3 Ausnahmetatbestände: 100 €
über 3 Ausnahmetatbestände: 150 €
Genaue Gebühren
Zur genauen Gebührenermittlung empfiehlt es sich, bei Ihrer Zulassungsstelle nachzufragen.
Wenn Sie detailierte Fragen rund um das Thema haben oder Ihr Fahrzeug zu einem Vollgutachten anmelden wollen, dann können Sie dies ganz bequem und rund um die Uhr online machen. Die Experten von TÜV SÜD sind jederzeit für Sie da
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