WaldbauerSchosi hat geschrieben:Das kann schon sein dass das aufsammeln ab 1.Nov. erlaubt ist.
es gibt ja auch ein recht, das besagt dass im Wald Äst/stämmchen bis zu einem durchmesser von ?8cm? mitgenommen werden dürfen. oder ?
Ich glaube nicht das es ein Recht gibt das man Holz bis zu einem Durchmesser von 8 cm mitnehmen darf. Zumindest möchte ich bei mir im Wald keinen dabei erwischen.
Genauso wenig gibt es das Recht auf eine freie Lese ab dem 1. Nov. Das was die Leute machen, wenn Sie es tun, ist Diebstahl und kein Kavaliersdelikt.
Schönen Sonntag noch und ich hoffe ich werde nie jemanden von euch in meinem Wald oder Obstgarten bei der Selbstbedienung erwischen.