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Ab wann DGL?

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Ab wann DGL?

Beitragvon Ozzyoil » Mo Okt 15, 2012 19:02

ich habe gerade eine Diskussion mit meinem Verpächter gehabt und bin jetzt etwas verunsichert. Es geht um folgendes:
Ich habe seit letztem November eine Ackerfläche gepachtet, auf der seit 2009 Ackergras bzw. Kleegras steht.Im Jahr davor, also 2008, stand Silomais.
Jetzt meinte mein Verpächter, im nächsten Jahr müsse ich wieder eine Ackerfrucht anbauen, damit die Fläche nicht in DGL umgewandelt wird, weil in jedem fünften Jahr geackert werden müßte.
Meines Wissens gilt dieses nach 5 Jahren, also jedes 6. Jahr.
Muss ich tatsächlich das KG ummachen oder nicht?
Zeige ihnen einen roten Kometenschweif, jage ihnen dumpfe Angst ein, und sie werden aus ihren Häusern laufen und sich die Beine brechen.Aber sage ihnen einen vernünftigen Satz und beweise ihn mit sieben Gründen und sie werden dich auslachen.
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon Agrotron » Di Okt 16, 2012 9:32

Zum anderen werden auch Flächen mit Grünfutterpflanzen
zum Dauergrünland gezählt, sofern diese mindestens fünf Jahre lang (dies entspricht dem Zeitraum von sechs
aufeinanderfolgenden Flächenverzeichnissen) ununterbrochen nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen
Betriebes sind. Es handelt sich hierbei um folgende vier Ackernutzungen des Grünfutteranbaus: Klee (Nutzcode
421), Kleegras (422), Luzerne (423), Ackergras (424).


http://www.landwirtschaftskammer.de/foe ... enland.pdf
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon Ozzyoil » Di Okt 16, 2012 10:35

Dank dir Agrotron!
Zeige ihnen einen roten Kometenschweif, jage ihnen dumpfe Angst ein, und sie werden aus ihren Häusern laufen und sich die Beine brechen.Aber sage ihnen einen vernünftigen Satz und beweise ihn mit sieben Gründen und sie werden dich auslachen.
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon Ozzyoil » Sa Okt 20, 2012 12:04

Marion99 hat geschrieben:Muss ich tatsächlich ubauen, die das verhindertdas KG ummachen oder nicht?


Ozzyoil hat geschrieben:Muss ich tatsächlich das KG ummachen oder nicht?

Na, Cursor verrutscht? :mrgreen:
Marion99 hat geschrieben:Hallo, Du meinst das Gebot des Dauergrünlanderhaltes, wenn Du Empfänger von EU-Dirketzahlungen bist.
Die 5 Jahre müssen voll, sein, erst dann entsteht Dauergrünland. Du hast also noch 1 Jahr Zeit und brauchst nicht schon 2013 eine eine Ackerfrucht anzubauen, die das verhindert.

Ja, danke. Wäre schade gewesen ums KG. Der meiste Ertrag kommt ja erst im zweiten Jahr. Vor allem wenn mans erst Ende April ansät. :oops:
Zeige ihnen einen roten Kometenschweif, jage ihnen dumpfe Angst ein, und sie werden aus ihren Häusern laufen und sich die Beine brechen.Aber sage ihnen einen vernünftigen Satz und beweise ihn mit sieben Gründen und sie werden dich auslachen.
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon Friesenfreddy » Di Okt 23, 2012 10:14

Dazu hätte ich auch mal eine Frage. Ist die Ackerprämie genau an eine bestimmte Fläche gebunden?
Also wenn ich jetzt für 1 Hektar ZA Acker habe, kann ich den machen wo ich möchte?
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon Friesenfreddy » Sa Okt 27, 2012 20:35

Marion99 hat geschrieben:
Friesenfreddy hat geschrieben:Dazu hätte ich auch mal eine Frage. Ist die Ackerprämie genau an eine bestimmte Fläche gebunden?
Also wenn ich jetzt für 1 Hektar ZA Acker habe, kann ich den machen wo ich möchte?


Hallo, nein das ist nicht so. Die Prämie ist von der Fläche abgekoppelt. Die Fläche muss allerdings im gleichen Bundesland liegen, wie der Zahlngsanspruch.
Informationen gibt es auch hier: http://www.zi-daten.de/infoZA.html

Danke
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon tröntken » Sa Nov 03, 2012 19:09

Hab da mal ne Frage.
Wenn ich nun neues Grünland anlege und im nächsten Flächenantrag auch Grünland eintrage, ist es dann auch sofort Grünland?
In meinem Fall möchte ich nicht, dass der Nachpächter :x es einfach wieder umbrechen kann.?!
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon tröntken » Sa Nov 03, 2012 20:47

Meine Frage bezog sich darauf, dass der Nachpächter behaupten könnte, dass dort ACKERGRAS stehen würde, und somit den Ackerstatus behalten würde.

Aber ich denke, du siehst das also anders. Danke
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon Mr.T. » Sa Nov 03, 2012 21:20

tröntken hat geschrieben:Meine Frage bezog sich darauf, dass der Nachpächter behaupten könnte, dass dort ACKERGRAS stehen würde, und somit den Ackerstatus behalten würde.

Aber ich denke, du siehst das also anders. Danke

In Bayern sieht es derzeit so aus :
Dein Nachpächter kann das sofort wieder umbrechen, wenn er denn will.
Wenn du es einsäst bekommt es im Folgejahr den Status Grünlandeinsaat Code 441. Es hat somit den Status GL ( Acker ) und nicht DGL und ist somit sofort wieder umbruchfähig. DGL wird es erst im 6. Jahr nach Neueinsaat, dann verliert es den Ackerstatus.

Wenn du es falsch Codierst also sofort unter Dauergrünland, ist das eigentlich nicht zulässig. Es wäre möglich das es bereits beim Antrag zu einer Fehlermeldung kommt oder aber später bei dir eine CC Kontrolle auftaucht wegen der fehlerhaften Codierung.

Das erkennt man auch daran, daß bei Gülleausbringung einer Grünlandeinsaat die Ackersperrfrist zählt und nicht die von Dauergrünland.

Hier ein Auszug aus unserem Infofax vom Amt

Nicht alles was „grün“ aussieht ist auch Grünland!
Für folgende Flächen gelten die Grünland-Sperrfristen:
Im Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) hat Grünland
folgende Codierungen und den Status „DG“:
Wiese NC 451, Mähweiden NC 452, Weiden NC 453,
Hutungen NC 454, Almen/Alpen NC 455, Streuwiesen NC 458,
Sommerweiden für Wanderschafe NC 460

Für folgende Flächen gelten die Acker-Sperrfristen:
Ackerfutter als Hauptfutterfläche Status „GL“:
Klee NC 421, Kleegras NC 422,
Luzerne NC 423, Ackergras NC 424,
Wechselgrünland NC 428,
sonst. Ackerfutterfläche NC 429,
Grünlandeinsaat NC 441
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon tröntken » So Nov 04, 2012 18:44

Mhmm... das verwirrt mich nun mehr, als das es hilft.

Du meinst also, wenn ich es sofort als DGL codiere, dann kann es sogar ein Fehler geben?
:?

Naja, ich werde es dann mal ausprobieren.
In NRW ist ja ein striktes umbruchverbot.
Ich werde dann in dem Jahr die entsprechende Fläche DGL die ich noch habe umbrechen, um hier den Ackerstatus zu erhalten.
Damit kann der Nachpächter ja dann nicht einfach auch Acker dort machen....das passt ja nicht.

Naja, mal gucken. Danke an alle
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Re: Ab wann DGL?

Beitragvon Grimli » So Nov 04, 2012 19:10

in dem Fall musst du das aber bei der LWK genehmigen lassen. Und es könnte gut möglich sein das der "Eigentümer" der Fläche die du neu mit DGL belegen willst was dagegen hat. Sollte er zustimmen (gegen Geldleistung deinerseits ?!) und die Kammer ebenfalls wäre die Fläche dann ab dem Einsaatjahr DGL. Der Nachpächter müsste dann in dem Fall eine andere Fläche mit Grünlandstatus belegen um da wiederum ackern zu können... :?
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