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Casias hat geschrieben: Der Hänger ist natürlich nicht angemeldet und steht solo da draußen .
Macht es hafttechnisch einen Unterschied ob der Hänger auf meinem oder auf öffentlichem Grund steht ?
Muss ein Schild dastehen , oder der Hänger in eingefriedetem oder gar abgesperrtem Grundstück stehen ?
SHierling hat geschrieben:Ich würde erstmal nachfragen, wer für den Schaden am Kipper haftet. Selbst wenn der da widerrechtlich stehen sollte (was ich nicht glaube) ist das ja keine Einladung, den zu zerlegen?!
Wenn da ein Spaziergänger parkt, und sich irgendwelche Blagen den Finger klemmen wenn sie dem die Spiegel abbrechen, haben sie auch selber Schuld. Und ein Schild: "Vorsicht, auch beim Zerstören Fremden Eigentums kann man sich weh tun" ist ja wohl nicht nötig? "Betreten Verboten" sollte auch heute noch gerade eben von selber gelten?
Wir haben früher auch überall gespielt, Neubaugebiete und Bahnanlagen nicht ausgenommen, aber auf die Idee, zu fragen, wer denn haftet, wenn wir uns dabei die Knochen poliert haben, ist nie einer gekommen.
hans g hat geschrieben:ich hatte als 8 jähriger dem nachbarn dabei zugeschaut,wie er das streuwerk vom miststreuer abgebaut hatte und dabei war mir ein hebel durch die linke wange geschlagen---glatter durchschlag---hatte geblutet wie sau.
ich kriegte noch"EINS DRÜBER"---den nachbarn hatte keiner belangt.
frank1973 hat geschrieben:Ich selbst mußte ne Strafe zahlen weil ich nach dem Abkuppeln eines LKW-Hängers die Kupplung nicht wieder geschlossen habe.Begründung der Polizei:Wenn spielende Kinder da reinfassen und das Ding schnappt zu dann fehlen die Finger.
frank1973 hat geschrieben:Wer abstellt haftet wenn auch nur zum Teil.Stand der Hänger nicht Ordnungs gemäß am Wegesrand und es fährt einer drauf gibts zumindest ne Teilschuld.Gibts Verletzte weil ne Bordwand oder sonswas runterfällt und es lässt sich hinterher feststellen daß diese nicht richtig oder Mangelhaft befestigt war zahlt der besitzer des Hängers.Ich selbst mußte ne Strafe zahlen weil ich nach dem Abkuppeln eines LKW-Hängers die Kupplung nicht wieder geschlossen habe.Begründung der Polizei:Wenn spielende Kinder da reinfassen und das Ding schnappt zu dann fehlen die Finger.
Ich habs auch in der Fahrschule gelernt,aber trotzdem vergessen.Und weit hergeholt ist es eigentlich auch,aber halt fakt.Ede75 hat geschrieben:frank1973 hat geschrieben:Ich selbst mußte ne Strafe zahlen weil ich nach dem Abkuppeln eines LKW-Hängers die Kupplung nicht wieder geschlossen habe.Begründung der Polizei:Wenn spielende Kinder da reinfassen und das Ding schnappt zu dann fehlen die Finger.
Ich will ja nicht klugscheißen, aber das wurde mir schon vor 13 Jahren in der Fahrschule so beigebracht, daß das Zugmaul geschlossen sein muß, wenn kein Hänger dran ist. Aus dem von dir genannten Grund.
MfG
Ede
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