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abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon stulli » Fr Apr 02, 2010 15:35

Hallo, war nicht im letztem Jahr ein Fall, das ein Bauherr für die Verletzungen eines Hundes aufkommen mußte, der sich in einer eingezäunten Baustelle an einer Baustahlmatte verletzt hatte. MfG stulli
Ist Morgen­grauen der Moment, in dem man realisiert, dass man wieder zur Arbeit muss?
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon JohnDeere3040 » Fr Apr 02, 2010 15:52

Casias hat geschrieben: Der Hänger ist natürlich nicht angemeldet und steht solo da draußen .
Macht es hafttechnisch einen Unterschied ob der Hänger auf meinem oder auf öffentlichem Grund steht ?
Muss ein Schild dastehen , oder der Hänger in eingefriedetem oder gar abgesperrtem Grundstück stehen ?

Nen 25 kmh Anhänger darf man ohne Zugfahrzeug nicht auf der Straße parken, Aber sonst hätte ich da auch keine Bedenken mit dem Stehenlassen.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon Heinrich » Fr Apr 02, 2010 18:00

SHierling hat geschrieben:Ich würde erstmal nachfragen, wer für den Schaden am Kipper haftet. Selbst wenn der da widerrechtlich stehen sollte (was ich nicht glaube) ist das ja keine Einladung, den zu zerlegen?!
Wenn da ein Spaziergänger parkt, und sich irgendwelche Blagen den Finger klemmen wenn sie dem die Spiegel abbrechen, haben sie auch selber Schuld. Und ein Schild: "Vorsicht, auch beim Zerstören Fremden Eigentums kann man sich weh tun" ist ja wohl nicht nötig? "Betreten Verboten" sollte auch heute noch gerade eben von selber gelten?

Wir haben früher auch überall gespielt, Neubaugebiete und Bahnanlagen nicht ausgenommen, aber auf die Idee, zu fragen, wer denn haftet, wenn wir uns dabei die Knochen poliert haben, ist nie einer gekommen.


Die Frage ist doch warum sind die "modernen" Eltern heute so.
Man erwischt sich selbst ja auch da bei: "Bist du wahnsinnig, das ist doch viel zu gefährlich"
Obwohl den selben Mist haben wir früher auch gemacht, und oft noch viel riskantere Sachen.
Heute dürfen "Onkel" die Kder ohne Vorankündigung nicht mal mehr aus dem Kindergarten abholen.
Bitte mal nur antworten wenn man wirklich eigne Kinder hat, und nicht wenn maKinder nur aus der Nachbarschaft oder von Geschwistern kennt. Diese "Erziehungspizialiesten" habe ich am liebsten.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon 2810 » Sa Apr 03, 2010 12:06

hans g hat geschrieben:ich hatte als 8 jähriger dem nachbarn dabei zugeschaut,wie er das streuwerk vom miststreuer abgebaut hatte und dabei war mir ein hebel durch die linke wange geschlagen---glatter durchschlag---hatte geblutet wie sau.
ich kriegte noch"EINS DRÜBER"---den nachbarn hatte keiner belangt.


Hans , da hast ja einen ordentlichen "Schmiss" abgekriegt :wink: Hast danach ein Bier durch die Öffnung laufenlassen
oder war der Nachbar zu geizig , Dir eins zu spendieren :lol:

Ganz im Ernst : der war schon etwas einfältig , Dich nicht zum Weggehen aufzufordern und Dich dadurch einer grossen Gefahr aus zu setzen .
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon 311_er » So Apr 04, 2010 21:18

ich würde bei deiner frage mal in einer fahrschule bei einem lehrer nach fragen
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon frank1973 » Mo Apr 05, 2010 5:31

Wer abstellt haftet wenn auch nur zum Teil.Stand der Hänger nicht Ordnungs gemäß am Wegesrand und es fährt einer drauf gibts zumindest ne Teilschuld.Gibts Verletzte weil ne Bordwand oder sonswas runterfällt und es lässt sich hinterher feststellen daß diese nicht richtig oder Mangelhaft befestigt war zahlt der besitzer des Hängers.Ich selbst mußte ne Strafe zahlen weil ich nach dem Abkuppeln eines LKW-Hängers die Kupplung nicht wieder geschlossen habe.Begründung der Polizei:Wenn spielende Kinder da reinfassen und das Ding schnappt zu dann fehlen die Finger.
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon Ede75 » Mo Apr 05, 2010 6:28

frank1973 hat geschrieben:Ich selbst mußte ne Strafe zahlen weil ich nach dem Abkuppeln eines LKW-Hängers die Kupplung nicht wieder geschlossen habe.Begründung der Polizei:Wenn spielende Kinder da reinfassen und das Ding schnappt zu dann fehlen die Finger.


Ich will ja nicht klugscheißen, aber das wurde mir schon vor 13 Jahren in der Fahrschule so beigebracht, daß das Zugmaul geschlossen sein muß, wenn kein Hänger dran ist. Aus dem von dir genannten Grund.

MfG
Ede
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon Casias » Mo Apr 05, 2010 7:25

frank1973 hat geschrieben:Wer abstellt haftet wenn auch nur zum Teil.Stand der Hänger nicht Ordnungs gemäß am Wegesrand und es fährt einer drauf gibts zumindest ne Teilschuld.Gibts Verletzte weil ne Bordwand oder sonswas runterfällt und es lässt sich hinterher feststellen daß diese nicht richtig oder Mangelhaft befestigt war zahlt der besitzer des Hängers.Ich selbst mußte ne Strafe zahlen weil ich nach dem Abkuppeln eines LKW-Hängers die Kupplung nicht wieder geschlossen habe.Begründung der Polizei:Wenn spielende Kinder da reinfassen und das Ding schnappt zu dann fehlen die Finger.




Ich mag auch nicht klugscheißen , aber aber das mit der zu verschließenden Anhängerkupplung ist ja sehr weit hergeholt . Mein e 16 Tonner stehen immer mit geöffneter Kupplung , allerdings auf eigenem Grund .
Mit dem Parken ist klar , aber das ist ja ne völlig andere Sache . Im übrigen steht der Hänger nicht auf sondern neben dem Feldweg auf einem kleinen Streifen der der Gemeinde gehört .

Hier oben links , so ein Verschluss ist es , völlig üblicher Verschluss , sogar mit einem kleinen Häckchen nochmals gesichert . Das Häckchen entsichert man mit dem Finger , ähnlich Pistole .

http://www.archus-neumeier.de/anhaenger ... uesse.html
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon frank1973 » Mo Apr 05, 2010 7:48

Ede75 hat geschrieben:
frank1973 hat geschrieben:Ich selbst mußte ne Strafe zahlen weil ich nach dem Abkuppeln eines LKW-Hängers die Kupplung nicht wieder geschlossen habe.Begründung der Polizei:Wenn spielende Kinder da reinfassen und das Ding schnappt zu dann fehlen die Finger.


Ich will ja nicht klugscheißen, aber das wurde mir schon vor 13 Jahren in der Fahrschule so beigebracht, daß das Zugmaul geschlossen sein muß, wenn kein Hänger dran ist. Aus dem von dir genannten Grund.

MfG
Ede
Ich habs auch in der Fahrschule gelernt,aber trotzdem vergessen.Und weit hergeholt ist es eigentlich auch,aber halt fakt.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon schepppi » Mo Apr 05, 2010 8:54

wenn er auf deinem eigenen grundstück steht da haben die kinder ja nix zusuchen

und pass auf das dir nicht die reifen platt machen haben wir auch gehabt alle sechs reifen vom heuwender zerstochen :!: :!: :!:
Ein blinder Affe findet auch schon mal ein Banane.
Ein Bauer mit Verstand setzt den nächsten fendt in Brand
Ist der Bauer schlauer fährt er Deutz Power
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon 311_er » Fr Apr 09, 2010 18:01

bei einem bauern aus dem nachbar dorf
der hat den schlepper übernacht draußen am orts rand stehen gelassen am anhänger weil er morgens gleich früh weg wollte gertreide abladen
dem haben sie das öl rausgelassen :shock: :shock:
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon johndeere8608 » Fr Apr 09, 2010 18:24

Und kein Neues aufgefüllt ?
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon 311_er » Fr Apr 09, 2010 19:07

ich denke er hats frühzeitug bermerkt den der schlepper läuft noch
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon MF-133 » Fr Apr 09, 2010 19:39

Kinder unter 14 haften nicht. Deshalb heißt es ja auch "Eltern haften für ihre Kinder". Allerdings wird bei Unfällen ab einem bestimmten Alter noch eine gewisse Vernunft vorausgesetzt (Was für Schadensersatzansprüche wichtig sein kann).
Es gibt nochmal eine Grenze (Ich glaube 6 oder 8 Jahre) unter der Kinder unter keinen Umständen haften. da für diese kleinen Kinder die besondere Fürsorgepflicht aller Verkehrsteilnehmer gilt. Will heißen, wer z.B. ein Kindergartenkind, das auf die Straße springt, anfährt, hat trotzdem die volle Schuld. Ich finde das auch richtig. Kinder müssen im von erwachsener Rücksichtslosigkeit dominierten Straßenverkehr nicht klüger sein als die Erwachsenen.
Bei älteren Gören über 12 seh ich es genau umgekehrt, da gibt es schon ganz ausgebuffte ******. Die 14 Jahres Grenze ist heutzutage überholt.
Jetzt aber zum Anhänger: Es muss unbedingt mit der Schlepperhaftpflicht und der Betriebshaftpflicht geklärt werden, ob ein ohne Zugfahrzeug abgestellter Anhänger mitversichert ist oder nicht. Manche Versicherer schließen diesen Fall nämlich aus, um den den Kunden eine Zusatzversicherung schmackhaft zu machen.
Wenn bekannt ist, dass Kinder am Anhänger spielen, hat der Eigentümer die Pflicht, das Gerät in angemessener weise zu sichern. (Es wäre zum Bespiel grob fahrlässig, den Kippstempel ausgefahren stehen zu lassen, so dass das Abschrauben der Druckleitung die Brücke senken kann). Gegen Vandalismus vorbeugen gehört da sicher nicht dazu.
Womit wir wieder beim Thema "verlorene Kindheit" wären, denn ein Schild "Betreten verboten. Eltern haften für Ihre Kinder" wär schon mal der richtige Schritt. Den vielleicht harmlos experimentierenden Kindern wird dann eine Spielmöglichkeit entzogen. Aber dieses gesellschaftliche Problem kann und muss der einzelne nicht lösen.
Es gibt da eine Broschüre "Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr" Kost ein paar Euro. Da könnte Wissenswertes dazu drinstehen. Und dieses lustige Forum gibt es auch noch: www.jurathek.de
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