Ich weiss jetzt nicht ob das hier her passt , wenn nicht dann bitte verschieben :
Unweit meiner Pferdekoppel , ca 50 Meter vom Dorfrand entfernt , aber auf der Flur , habe ich einen 8 Tonnen Kipper abgestellt mit dem ich über den Winter Siloballen so ca 2 mal dieWoche von den Wiesen hole. Dieser Kipper hat Stahlbordwände unten 50 ca oben 60 cm , (schwere Teile ) aufgebaut .
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Wohngebiet , Baustellen , Sandhaufen . Klar dass das Kinder anlockt die dort spielen, was ja grundsätzlich völlig ok ist . Neulich bemerkte ich dass an dem Kipper die hintere kleine Aufsatz-Bordwand am Boden lag , die seitliche halb am Boden . (also hinten unten , vorne in der Verriegelung und verbogen .) Das waren die Kinder da bin ich mir sicher. Nicht auszudenken , wenn die Bordwand herunterfällt und ein Kind schwer oder gar tödlich verletzt wird . Der Hänger ist natürlich nicht angemeldet und steht solo da draußen .
Meine Frage :
Bin ich für diesen Umstand haftbar ? Würde sowas meine Betriebshaftpflicht übernehmen ? Habe ich fahrlässig gehandelt ?
Macht es hafttechnisch einen Unterschied ob der Hänger auf meinem oder auf öffentlichem Grund steht ?
Muss ein Schild dastehen , oder der Hänger in eingefriedetem oder gar abgesperrtem Grundstück stehen ?
