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abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon Casias » Fr Apr 02, 2010 8:22

Ich weiss jetzt nicht ob das hier her passt , wenn nicht dann bitte verschieben :

Unweit meiner Pferdekoppel , ca 50 Meter vom Dorfrand entfernt , aber auf der Flur , habe ich einen 8 Tonnen Kipper abgestellt mit dem ich über den Winter Siloballen so ca 2 mal dieWoche von den Wiesen hole. Dieser Kipper hat Stahlbordwände unten 50 ca oben 60 cm , (schwere Teile ) aufgebaut .
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Wohngebiet , Baustellen , Sandhaufen . Klar dass das Kinder anlockt die dort spielen, was ja grundsätzlich völlig ok ist . Neulich bemerkte ich dass an dem Kipper die hintere kleine Aufsatz-Bordwand am Boden lag , die seitliche halb am Boden . (also hinten unten , vorne in der Verriegelung und verbogen .) Das waren die Kinder da bin ich mir sicher. Nicht auszudenken , wenn die Bordwand herunterfällt und ein Kind schwer oder gar tödlich verletzt wird . Der Hänger ist natürlich nicht angemeldet und steht solo da draußen .

Meine Frage :
Bin ich für diesen Umstand haftbar ? Würde sowas meine Betriebshaftpflicht übernehmen ? Habe ich fahrlässig gehandelt ?
Macht es hafttechnisch einen Unterschied ob der Hänger auf meinem oder auf öffentlichem Grund steht ?
Muss ein Schild dastehen , oder der Hänger in eingefriedetem oder gar abgesperrtem Grundstück stehen ?
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon hans g » Fr Apr 02, 2010 9:12

Casias hat geschrieben:Macht es hafttechnisch einen Unterschied ob der Hänger auf meinem oder auf öffentlichem Grund steht ?

wenn du deinen hänger auf ÖFFENTLICHEM grund abstellst,bist du ganz eindeutig auch dafür haftbar,wenn etwas passiert---deine sorgfaltspflicht muss dann soweit gehen,dass du den hänger so sicherst,dass nach normalem ermessen keine gefahr von ihm ausgehen kann---das bedeuted,dass du z.b.die bordwände gegen öffnen oder aushebeln sichern musst.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon CarpeDiem » Fr Apr 02, 2010 9:36

Einen Anhänger würde ich allein aus haftungsrechtlichen Gründen immer auf meinem eigenen Grund und Boden abstellen und keinesfalls auf öffentlichem Grund. Du bist auch in einer ganz anderen rechtlichen Position wenn du jemanden belangen willst der dir Schaden zugefügt hat. Ist dann noch eine Einfriedung vorhanden, um so besser.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon forenkobold » Fr Apr 02, 2010 10:00

hans g hat geschrieben:
Casias hat geschrieben:Macht es hafttechnisch einen Unterschied ob der Hänger auf meinem oder auf öffentlichem Grund steht ?

wenn du deinen hänger auf ÖFFENTLICHEM grund abstellst,bist du ganz eindeutig auch dafür haftbar,wenn etwas passiert---deine sorgfaltspflicht muss dann soweit gehen,dass du den hänger so sicherst,dass nach normalem ermessen keine gefahr von ihm ausgehen kann---das bedeuted,dass du z.b.die bordwände gegen öffnen oder aushebeln sichern musst.



In unserem heutigen Rechtssystem würde mich dies nicht wundern.. ich hoffe aber doch, dass du unrecht hast.
Wie soll man Bordwände gegen öffnen und aushebeln sichern? Verschweißen?
Den Eltern ein paar in die Schnauze hauen, wenn sie nicht imstand sind, ihren Kindern zu vermitteln, dass fremdes Eigentum kein Spielplatz ist. Das wär der illegale, aber RICHTIGE weg.
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon hans g » Fr Apr 02, 2010 10:07

forenkobold hat geschrieben:Den Eltern ein paar in die Schnauze hauen, wenn sie nicht imstand sind, ihren Kindern zu vermitteln, dass fremdes Eigentum kein Spielplatz ist. Das wär der illegale, aber RICHTIGE weg.

...du weisst aber,was passiert war,als der fahrgast in der münchner stadtbahn mutig eingeschritten war,um den kindern zu helfen :roll:
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon SHierling » Fr Apr 02, 2010 10:26

Ich würde erstmal nachfragen, wer für den Schaden am Kipper haftet. Selbst wenn der da widerrechtlich stehen sollte (was ich nicht glaube) ist das ja keine Einladung, den zu zerlegen?!
Wenn da ein Spaziergänger parkt, und sich irgendwelche Blagen den Finger klemmen wenn sie dem die Spiegel abbrechen, haben sie auch selber Schuld. Und ein Schild: "Vorsicht, auch beim Zerstören Fremden Eigentums kann man sich weh tun" ist ja wohl nicht nötig? "Betreten Verboten" sollte auch heute noch gerade eben von selber gelten?

Wir haben früher auch überall gespielt, Neubaugebiete und Bahnanlagen nicht ausgenommen, aber auf die Idee, zu fragen, wer denn haftet, wenn wir uns dabei die Knochen poliert haben, ist nie einer gekommen.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon Heinrich » Fr Apr 02, 2010 11:08

SHierling hat geschrieben:Ich würde erstmal nachfragen, wer für den Schaden am Kipper haftet. Selbst wenn der da widerrechtlich stehen sollte (was ich nicht glaube) ist das ja keine Einladung, den zu zerlegen?!
Wenn da ein Spaziergänger parkt, und sich irgendwelche Blagen den Finger klemmen wenn sie dem die Spiegel abbrechen, haben sie auch selber Schuld. Und ein Schild: "Vorsicht, auch beim Zerstören Fremden Eigentums kann man sich weh tun" ist ja wohl nicht nötig? "Betreten Verboten" sollte auch heute noch gerade eben von selber gelten?

Wir haben früher auch überall gespielt, Neubaugebiete und Bahnanlagen nicht ausgenommen, aber auf die Idee, zu fragen, wer denn haftet, wenn wir uns dabei die Knochen poliert haben, ist nie einer gekommen.


Bregitta, früher waren eindeutig andere Zeiten.
Es gab mal einen ganz Tollen Text. DEr stand auch mal im Forum.
Es ging irgendwie un die Leute die früher nicht angeschnallt im Auto saßen das sind die Leute die heute die Airbag entwickeln. Und früher wurde mehr "reskiert"" und fast weniger passiert.
Ich hoffe jemand kennt den text und stellt ihn noch mal rein.
Ich ahbe ihn auch mal im Stern gelesen, find ihn aber nicht wieder.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon Casias » Fr Apr 02, 2010 11:40

hans g hat geschrieben:wenn du deinen hänger auf ÖFFENTLICHEM grund abstellst,bist du ganz eindeutig auch dafür haftbar,wenn etwas passiert---deine sorgfaltspflicht muss dann soweit gehen,dass du den hänger so sicherst,dass nach normalem ermessen keine gefahr von ihm ausgehen kann---das bedeuted,dass du z.b.die bordwände gegen öffnen oder aushebeln sichern musst.


ok , jetzt fragt sich was ist "normales" Ermessen ? Müsste ich die Bordwände so sichern , dass die gegen Aushebeln gesichert sein müssen , dann kann ich si e nur zuschweißen , oder eine Vorrichtung anbringen die es erlaubt ein Schloss anzubringen . Oder anders gesagt , eigentlich ist ja der Verschluss die Sicherung dass die Bordwand nicht aushebelt , auch 8 Tonnen Weizen lassen die Bordwand nicht "aushebeln" . Im Gegeschluss dazu müssten also bei jedem LKW der irgenwo parkt die Bordwände verschweisst sein ? Praktisch ? Üblich ?

....dass von ihm keine Gefahr ausgeht ?........Sehe ich so : von den Anhänger selbst ist ja keine Gefahr ausgegangen ! Erst durch das "Zutun" der Kinder wurde es zur Gefahr .


SHierling hat geschrieben:Ich würde erstmal nachfragen, wer für den Schaden am Kipper haftet. Selbst wenn der da widerrechtlich stehen sollte (was ich nicht glaube) ist das ja keine Einladung, den zu zerlegen?!


Da wäre die Frage , wo nachfragen ? Kann ja schlecht die ganzen Häuser abklappern . Zugeben würde das eh keiner. Aber das finde ich gar nicht das große Problem , sofern es Kinder waren die das ja nicht mutwillig , sondern mehr au sSpass am spielen gemacht haben . Mit ner halben Stunde Arbeit sollte das wieder in Ordnung sein . Leider hat der liebe Gott mir nur ein Kind beschert , dennoch habe ich schon eine gewisse Solidarität denen gegenüber . Wo sollen sie denn spielen ?Überall werden sie verjagt , weil zu laut zu lästig usw . Klar , der Kipper ist nicht das richtige Spielgerät . Aber auch die Gemeine hat es versäumt bei einem Baugebiet mit ich schätze mal 100 Häusern , einen Spielplatz anzulegen .

SHierling hat geschrieben:lte
Wir haben früher auch überall gespielt, Neubaugebiete und Bahnanlagen nicht ausgenommen, aber auf die Idee, zu fragen, wer denn haftet, wenn wir uns dabei die Knochen poliert haben, ist nie einer gekommen.


Sorry dass ich Dich an dieser Stelle langweile , aber Du musst ja nicht antworten ! Mire ist es nicht egal ob ich hinterher hafte oder nicht . Und wenn diese Bordwand auf den Kopf oder das Genick des Kindes fällt , dann war es das wohl .

Und früher , da war vieles anders , siehe hier :
http://www.traum-projekt.com/forum/11-e ... boren.html
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon forenkobold » Fr Apr 02, 2010 12:05

Super....
der Text.

Hab ich mir gleich ausgedruckt und eingerahmt!
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon hans g » Fr Apr 02, 2010 12:13

SHierling hat geschrieben:
Wir haben früher auch überall gespielt, Neubaugebiete und Bahnanlagen nicht ausgenommen, aber auf die Idee, zu fragen, wer denn haftet, wenn wir uns dabei die Knochen poliert haben, ist nie einer gekommen.

ich hatte als 8 jähriger dem nachbarn dabei zugeschaut,wie er das streuwerk vom miststreuer abgebaut hatte und dabei war mir ein hebel durch die linke wange geschlagen---glatter durchschlag---hatte geblutet wie sau.
ich kriegte noch"EINS DRÜBER"---den nachbarn hatte keiner belangt.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon hans g » Fr Apr 02, 2010 12:15

Casias hat geschrieben:
ok , jetzt fragt sich was ist "normales" Ermessen ?

gute frage---hilft nur HÖCHSTRICHTERLICHE klärung.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon Meini » Fr Apr 02, 2010 12:24

Tuba schöner Text viel Wahrheit und viel Mythos :lol: wie alt sind die Verursacher der Wirtschaftskrise? :wink:
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon Hauke schidt » Fr Apr 02, 2010 12:27

Meine Frage :
Bin ich für diesen Umstand haftbar ? Würde sowas meine Betriebshaftpflicht übernehmen ? Habe ich fahrlässig gehandelt ?
Macht es hafttechnisch einen Unterschied ob der Hänger auf meinem oder auf öffentlichem Grund steht ?
Muss ein Schild dastehen , oder der Hänger in eingefriedetem oder gar abgesperrtem Grundstück stehen ?


Klingt für mich eher nach einer Gewissensfrage als eine juristische Frage. Wenn was passiert, kann Dir keine Versicherung das Gefühl "hätte ich man ......" nehmen.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon Heinrich » Fr Apr 02, 2010 13:33

tuba hat geschrieben:Thema: Für alle die vor 1980 geboren wurden!!

--------------------------------------------------------------------------------

Wenn du nach 1980 geboren wurdest...

--------------------------------------------------------------------------------
...hat das hier nichts mit dir zu tun!

Alle anderen: weiterlesen!


Wenn du als Kind in den 60er oder 70er Jahren lebtest, ist es
zurückblickend kaum zu glauben, dass wir so lange überleben konnten!

Als Kinder saßen wir in Autos ohne Sicherheitsgurte und ohne Airbags.
Unsere Bettchen waren angemalt mit Farben voller Blei und Cadmium.

Die Fläschchen aus der Apotheke konnten wir ohne Schwierigkeiten öffnen, genauso wie die Flasche mit Bleichmittel.

Türen und Schränke waren eine ständige Bedrohung für unsere Fingerchen und auf dem Fahrrad trugen wir nie einen Helm.

Wir tranken Wasser aus Wasserhähnen und nicht aus Flaschen. Wir
bauten Wagen aus Seifenkisten und entdeckten während der ersten Fahrt den Hang hinunter, dass wir die Bremsen vergessen hatten. Damit kamen wir nach einigen Unfällen klar.

Wir verließen morgens das Haus zum Spielen. Wir blieben den ganzen
Tag weg und mussten erst zu Hause sein, wenn die Straßenlaternen angingen.

Niemand wusste, wo wir waren und wir hatten nicht mal ein Handy dabei!

Wir haben uns geschnitten, brachen Knochen und Zähne und niemand wurde deswegen verklagt. Es waren eben Unfälle. Niemand hatte Schuld außer wir selbst.

Wir kämpften und schlugen einander manchmal grün und blau. Damit
mussten wir leben, denn es interessierte die Erwachsenen nicht besonders.

Wir aßen Kekse, Brot mit dick Butter, tranken sehr viel und wurden
trotzdem nicht zu dick.

Wir tranken mit unseren Freunden aus einer Flasche und niemand starb
an den Folgen.

Wir hatten nicht: Playstation, Nintendo 64, X-Box, Videospiele, 64
Fernsehkanäle, Filme auf Video, Surround Sound, eigene Fernseher,
Computer,Internet-Chat-Rooms.
Wir hatten Freunde!!!

Wir gingen einfach raus und trafen sie auf der Straße. Oder wir
marschierten einfach zu deren Heim und klingelten. Manchmal brauchten
wir gar nicht klingeln und gingen einfach hinein. Ohne Termin und ohne
Wissen unserer gegenseitigen Eltern. Keiner brachte uns und keiner holte
uns...

Wie war das nur möglich?

Wir dachten uns Spiele aus mit Holzstöcken und Tennisbällen. Außerdem
aßen wir Würmer. Und die Prophezeiungen trafen nicht ein: Die Würmer
lebten nicht in unseren Mägen für immer weiter und mit den Stöcken stachen wir auch nicht besonders viele Augen aus.

Beim Straßenfußball durfte nur mitmachen, wer gut war. Wer nicht gut
war, musste lernen, mit Enttäuschungen klarzukommen.

Manche Schüler waren nicht so schlau wie andere. Sie rasselten durch
Prüfungen und wiederholten Klassen. Das führte damals nicht zu
emotionalen Elternabenden oder gar zur Änderung der Leistungsbewertung.

Unsere Taten hatten manchmal Konsequenzen. Das war klar und keiner
konnte sich verstecken.

Wenn einer von uns gegen das Gesetz verstoßen hat, war klar, dass die
Eltern ihn nicht automatisch aus dem Schlamassel heraushauen. Im Gegenteil: Sie waren oft der gleichen Meinung wie die Polizei!

So etwas!

Unsere Generation hat eine Fülle von innovativen Problemlösern und
Erfindern mit Risikobereitschaft hervorgebracht.

Wir hatten Freiheit, Misserfolg, Erfolg und Verantwortung. Mit alldem
wussten wir umzugehen!

Und du gehörst auch dazu? Herzlichen Glückwunsch!

geb. nach 1980 => So, jetzt wisst ihr Warmduscher das auch

geb. vor 1980 => WIR WAREN HELDEN!!!!!!!!!!!!!! Wir sind HELDEN!

PS. Es wurde etwas vergessen.... WIR kannten noch die ECHTE Sesamstrasse, und haben den Waltons Gute Nacht gesagt...


Gruss T.

@Heinrich , den meintest Du ja?


Super,
Genau den.
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Re: abgestellter Kipper als Unfallursache ? Haftung ?

Beitragvon SHierling » Fr Apr 02, 2010 13:56

Sorry dass ich Dich an dieser Stelle langweile , aber Du musst ja nicht antworten ! Mire ist es nicht egal ob ich hinterher hafte oder nicht . Und wenn diese Bordwand auf den Kopf oder das Genick des Kindes fällt , dann war es das wohl .
Ich seh ja durchaus ein, daß Du Dir Gedanken machst, so war das nicht gemeint.

Aber einen Anhänger zu zerlegen ist ja nun nicht gerade unter "normales Spielen" einzuordnen, das ist rechtlich gesehen ganz klar Vandalismus bzw Sachbeschädigung. Und so weit sind wir meiner Meinung nach eben auch heute noch nicht, daß man beim begehen einer Straftat vom Eigentümer der beschädigten Sache Haftung erwarten kann, wenn man sich verletzt, auch nicht als Kind. Das die da spielen wollen, klar, würden sie vermutlich auch dann noch, wenn es einen dieser öden und hirntötenden Gemeindespielplätze gäbe. Aber dafür gilt - imho - auch heute noch: "auf eigene Gefahr"".
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