Mit großem Interesse habe ich das "plötzlich verschwundene" Thema über eine Abmahnfirma hier im Forum verfolgt. Interessanterweise hat die in diesm Threat genannte Firma B....... aus 64839 Altheim eine Brennholzfirma abgemahnt. Dieser Verstoß der Firma bezog sich auf ebay. Über ebay hat die Firma B....... allerdings seit Oktober 2010 kein Brennholz mehr verkauft, sondern nur noch sporadisch "Grillanzünder". Ist schon alles leicht seltsam.
Wenn man sein Holz selber macht gibt es keine Probleme! So macht jeder seine Erfahrungen mit ibä. Ich jammer hier ja auch nicht rumm nur weil ich bei ibä mal verarscht wurde. Das Leben geht weiter!
Dass die Bucht leider nix dafür kann, dass eine Bestimmte Firma die nur sehr eingegrenzt mit Holz handelt, sich im moment wieder durch dubiose Abmahnungen an der Arbeit Dritter bereichert. Ich halte das für Betrug Frau Zo.....
Nein, hier geht es um die Existenz der Firma. Ich bin stinksauer dass es legal ist sich durch Abmahnungen meiner Meinung nach ungerechtfertigt zu Bereichern. Das mein Unternehmen durch entsprechende Firmen fast am Ende ist, soll anderen Brennholzanbietern ein Hinweis sein.... eigentlich kann es jeden treffen der in der Bucht Brennholz anbietet. Ich möchte auch Dritten nicht die Möglichkeit bieten sich auf Kosten dieses Forumsbetreibers zu bereichern.
Was war denn der Inhalt der Abmahnung? Wurden Bilder oder Texte kopiert ohne Zustimmung des Urhebers? Alleine "Brennholz zu verkaufen" kann ja nicht das Problem sein...
Abgemahnt wurde Verstöße gegen das Fernabsatzgesetz in den AGB´s und Widerrufsbelehrungen. Da die Abmahnfirma nur 250 KM von uns entfernt ist, und Brennholz ja "in der Regel in Briefen" verschickt wird besteht bei dieser "unmittelbaren Nachbarschaft" ja ein "Wettbewerb bis aufs Messer". Hinzu kommt, dass wir im letzten Jahr über die Bucht einen Umsatz von 250€ erzielt haben. Der abmahnende Betrieb hat lt. Bewertungen im Sommer 2010 den letzten Karton Brennholz über ebay veräußert. Seitdem wird dort über ebay nur noch Holz in Form von Umzugskartons verkauft. Im Moment verkaufen die in der Bucht sogar "gar nix" . Wie sich mittlerweile herausgestellt hat wurden auch noch weitere Kleinbetriebe über diese Schiene abgemahnt. Die scheinen den Sommer über nur von Abmahnungen zu leben.
Aha, das heißt also, dass wenn man dort Brennholz verkauft ist man ein Gewerbetreibender und muss damit die AGB´s und Widerrufsbelehrungen in seiner Auktion aufführen. Und wenn da ein Fehler drinne ist oder diese ganz fehlen, dann bekommt man die Abmahnung von denen weil die der Meinung sind dass man sich damit einen Vorteil verschaffen würde. Sehe ich das so richtig?
So kann man es beschreiben. Hierbei interessieren scheinbar nicht die Realitäten des entsprechenden Marktes sondern nur der "hypothetische Internetmarkt". Da die Abmahnung von einem Rechtsspezialisten kommt berechnet sich diese an Hand eines von diesem ebenfalls "hypothetisch festgesetzten Streitwert". Hiebei spielen die tatsächlichen Gegebenheiten eine genau so große Rolle wie bei dem Internetmarkt. Dementsprechend fallen auch die Gebühren aus. Ferner kommt erschwerend hinzu, dass man für die zu leistende Zahlung keine Rechnung erhält. Dementsprechend muss man sich erst einmal mit dem Betriebsprüfer beim zuständigen Finanzamt erkundigen, ob das formlose Anwaltsschreiben als Ausgabennachweis anerkannt wird. Alles in Allem viel Geld, Ärger, Telefoniererei, nur damit eine "Brennholzhändlerin" aus 64839 mit Auslieferungslager im Nachbarort weiterhin mit dem Geld anderer Leute Porsche fahren und Kaviar schlemmen kann.