MF-133 hat geschrieben:Die Schadensminderungspflicht hat jeder - auch der Geschädigte. Wars eindeutig erkennbar, dass das Bild geschützt ist? Und die Benutzung eines Bildes verursacht ja zunächst einmal keinen finanziellen Schaden (Es sei denn, es war eindeutig ein Bild, für das Lizenzgebühren verlangt werden).Das Bild ist ansonsten ja beim Rechteinhaber nicht weg. Welcher Schaden ist denn dann entstanden? Daher wäre es verhältnismäßig, erstmal die Unterlassung zu fordern, ohne finanzielle Interessen.
Wenn gleich mit Zahlungsaufforderung gedroht wird, gehts ja offensichtlich nicht vor allem um "Recht", sondern ums Geld.
Ich würde mich natürlich nicht gegen das Löschen wehren - wenns berechtigt ist, wohl aber gegen die Abmahnerei. Ohne Fachanwalt wird das aber nichts.
MFG
Nein das ist definitiv nicht so.
Wer ein Bild herstellt hat auch die Rechte daran. Auch wenn es erstmal nicht ersichtlich ist.
Nur weil es im Internet hochgeladen wurde, darf man es nicht gleich auch benutzen.
Der Rechteinhaber darf damit natürlich machen was er will.
Wer dies dann aber von seiner Seite ohne Genehmigung oder mindestens einer Quellenangabe kopiert, begeht Diebstahl. Auch wenn es der Inhaber noch hat.
Wenn es dann weiterverbreitet wird kann man gerichtlich dagegen angehen. Der Streitwert ist meist nicht sehr hoch, aber die Nebenkosten.
Man darf sich auch nicht einfach so irgendwelche Texte kopieren und dann als die eigenen ausgeben (Doktorarbeiten lassen grüßen). Wenn die Quellen angegeben sind, ist das wieder etwas anderes.
Genau das Thema habe ich hier im Forum ja auch letztens mal etwas gepusht.
Wenn jemand Bilder hoch lädt, an denen er keine Rechte besitzt, muss man mindestens die Quelle angeben.
Sonst kann es in blödsten Fall teuer für den Betrieber werden.
Unsere Gemeinde musste wegen einem Bild im Internet, das etwa 20 Jahre alt ist und eine Dampflok zeigt, 400€ an den Besitzer zahlen. Der wirtschaftliche Nutzen dieses Bildes liegt im Cent-Bereich....