langer711 hat geschrieben:Andersrum machen das Personaldienstleister auch nicht anders.
Der Kunde zahlt für das Personal je Stunde.
Der Dienstleister sorgt für die Sozialversicherungen, Steuern etc.
Nur das hier der Betriebsleiter A gleichzeitig Personal und Dienstleister ist.
Arbeitnehmerüberlassung ist ein noch heikleres Thema.
Da braucht es wasserdichte und zumindest auf Überlasserseite anwaltlich geprüfte Verträge + die sogenannte ANÜ-Lizenz.
Mein Minijobber wollte aushilfsweise für den Betrieb meines Neffen arbeiten und die Arbeitszeit über mich mit abrechnen lassen, also so, dass ich dem Minijobber Lohn zahle und dem Neffen die Arbeitszeit in Rechnung stelle.
Da hat meine Steuerberaterin die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und uns gewarnt, das bloß nicht zu machen, weil das Arbeitnehmerüberlassung sei.
Wenn der Minijobber für beide arbeiten will, braucht er zwei Minijobs, wovon der 2. dann auch Einkommensteuerpflichtig wird.
