Moin,
wie würdet ihr die Abrechnung gestalten, wenn Betriebsleiter A in Betrieb B nur mit seiner Arbeitskraft in Spitzenzeiten des Betriebs B aushilft.
Also was wäre eine steuerlich und rechtlich saubere Abrechnung? Bin mir da total unschlüssig, da im Netz oft der Begriff der Scheinselbstständigkeit fällt.
Vg Jan
