Aktuelle Zeit: Sa Mär 21, 2026 14:07
strokes hat geschrieben:i.d.R. wird ja eine neue Maschine gekauft. Die drückt ja ohnehin wieder den Gewinn.
aldersbach hat geschrieben:Na ja falls die Maschine weniger als 8.500 bringt, dann hast Du einen steuerlichen Verlust den Du in Ansatz bringen kannst, falls die Maschine 8.500 bringt, dann ist sie steuerneutral und wenn sie mehr bringt ist es ein zu versteuernder Gewinn aus Verkäufen.
Zu der von Dir angesprochenen "Gestaltung" werde ich nichts schreiben - so was kann auch das Finanzamt interessieren. Aber einen Tipp kann ich noch mitgeben: Wenn Du die Maschine beim Händler in Zahlung gibst, dann ist es klüger auf den Neuerwerb mehr Nachlass rauszuhandeln, als sich auf die Inzahlungnahme zu fokussieren.
612er hat geschrieben:[.
Wenn man jetzt vom Restbuchwert in Höhe von 8500 ausgeht und man würde die Maschine für 10.500 im Verkauf ansetzen und dann vielleicht 10.000 Euro Verkaufserlös bekommen,dann hätte man 1500 Euro buchgewinn gemacht,was für mich letztendlich auch ok wäre.
Die Frage wäre halt ob dann das Finanzamt damit auch zufrieden wäre,oder ob man auf der sicheren Seite wäre wenn man z.b die Maschine von einem Händler bewerten lassen würde.
Die Maschine soll im übrigen nicht gegen etwas neues ersetzt werden,sondern würde ersatzlos entfallen.
Gruß
612er
Ackersau hat geschrieben:Der Deutsche verbrennt lieber das Geld als es dem Finanzamt zu überlassen. O.k. wenn man sieht, wie der Staat damit umgeht, vielleicht verständlich.
Lenkfix hat geschrieben:Ab Juli 2026 holt sich der Staat noch viel mehr vom Kuchen, da sind sich die gewählten Politiker wohl einig, laut Infomeldung im Eilbote unterliegen ab 1.7.2026 auch bei Verkäufen von gebr. Landw.-Maschinen der Landwirte gelten dann die volle 19% MwSt. somit schöpft dann der Staat zuerst die Sahne ab von einem hohen Wiederverkaufwert.
TomDeeh hat geschrieben:Lenkfix hat geschrieben:Ab Juli 2026 holt sich der Staat noch viel mehr vom Kuchen, da sind sich die gewählten Politiker wohl einig, laut Infomeldung im Eilbote unterliegen ab 1.7.2026 auch bei Verkäufen von gebr. Landw.-Maschinen der Landwirte gelten dann die volle 19% MwSt. somit schöpft dann der Staat zuerst die Sahne ab von einem hohen Wiederverkaufwert.
Hi ,
wie ist das dann für Pauschalierer , müssen die dann die 19% abführen ?
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