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Abschreibung gebrauchter Maschinen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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77 Beiträge • Seite 5 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon strokes » Mo Dez 22, 2025 15:29

i.d.R. wird ja eine neue Maschine gekauft. Die drückt ja ohnehin wieder den Gewinn.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon wastl90 » Mo Dez 22, 2025 16:00

strokes hat geschrieben:i.d.R. wird ja eine neue Maschine gekauft. Die drückt ja ohnehin wieder den Gewinn.

Ja das ist klar, das kann aber bei hohen niedrigen Restwerten (1€) und hohen Verkaufserlösen trotzdem ordentlich ballern.
Nimm ein Schlepper den du nach der Abschreibung (Restwert 1€) noch für 50.000€ verkaufen kannst. Dann hast du einen Buchgewinn von 49.999€. Selbst wenn du einen Schlepper für 200.000€ kaufst, auf 12 Jahre abschreibst, hast du nur eine AfA von 16.666€. Im Beispiel hat sich unterm Strich hat sich dein Betriebsgewinn durch den Schleppertausch um 33.333€ erhöt.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon langholzbauer » Mo Dez 22, 2025 16:12

In der Praxis hat der lw. Betrieb 2 Wirtschaftsjahre in der Steuererklärung in denen er aus diesem Buchgewinn schon IAB für die nächste Investition bilden, oder aktuell die Sonderabschreibungen nutzen kann.
Deshalb sollte man Buchstelle und Steuerberater nach Möglichkeit schon vor der Bank in seine Investitionsplanungen mit einbeziehen.
Das kann vor teuren Fehlern bewahren.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon AEgro » Mo Dez 22, 2025 16:29

Ein Landwirt den ich kenne hat seinen Betrieb aus Altersgründen deutlich reduziert.
Nach Gerüchten hat er seine Maschinen von denen er sich trennen wollte, nicht verkauft, da alle abgeschrieben sind und er sich damit hohe Gewinne generiert hätte.
Er hat die Maschinen und Anhänger über mehrere Jahre verleast.
Die Leasing-Einnahmen sind als Gewinn zu versteuern, aber auf mehrere Jahre verteilt.
Was passiert am Ende der Leasingzeit, wenn die Maschinen dann noch einen Restwert haben ?
Was passiert bei einer kompletten Betriebsaufgabe ?
Wäre das eine steuerrechtlich legale Lösung um Steuern zu vermeiden, bzw zu vermindern ?
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon wastl90 » Mo Dez 22, 2025 16:53

Kannst du schon machen aber in einer gewissen Weise bist du ja dann immer noch landwirtschaftlich Tätig bzw. vermietest die Maschinen gewerblich. So oder so wird bei Veräußerung über Buchwert ein Gewinn fällig, der auch versteuert werden muss. Natürlich dürfte der in X Jahren niedriger sein als aktuell - die Maschinen sind ja dann älter und verbrauchter
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon langholzbauer » Mo Dez 22, 2025 17:40

(Ver)Leasing ist aber dann ein anderes Gewerbe, welches der Buchführungs- und Umsatzsteuerpflicht unterliegt. :klug:

Oder war es vielleicht doch ein Miet-bzw. Ratenverkauf, um die Veräußerungsgewinne über möglichst viele Wirtschaftsjahre vor der Aufgabe des Betriebes zu strecken und damit die stillen Reserven rechtzeitig und geordnet aufzubrauchen?
Ich vermute letztes und kann nur gratulieren, dass er sich scheinbar rechtzeitig um das Thema gekümmert hat.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon Ackersau » Mo Dez 22, 2025 18:39

Der Deutsche verbrennt lieber das Geld als es dem Finanzamt zu überlassen. O.k. wenn man sieht, wie der Staat damit umgeht, vielleicht verständlich. Zumindest scheinen sehr viele, die hier schreiben dem Spitzensteuersatz zu unterliegen.
Anmerkung, auch wenn ich mich wiederhole: Wer langfristig keine Steuern zahlt hat auch nix verdient.

Und zum Thema Betriebsaufgabe: Die sollte von langer Hand vorbereitet sein. Z.B. kann man in einem schlechten Jahr schon mal das Feldinventar in die steuerliche Buchführung nehmen.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon strokes » Mo Dez 22, 2025 20:52

Wer least denn einen Altschlepper der Buchwert von 1€ hat?
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon countryman » Mo Dez 22, 2025 21:00

Keine Ahnung wie man das darstellen kann, naheliegend wäre einfach eine Ausleihe im Rahmen der Nachbarschaftshilfe schon um keinen neuen Gewerbebetrieb zu haben. Betriebe die inaktiv werden bestehen steuerlich ja meist noch lange fort schon um die Entnahme von Grund und Boden zu vermeiden. Oft kann sich der Altbauer auch schlecht trennen, möchte noch bei den Pächtern mit aushelfen usw.
Einnahmen aus Nachbarschaftshilfe können Diesel, Reparaturen usw. gegengerechnet werden sodass nicht viel Einkünfte entstehen. Die Entnahme kann man tatsächlich so über Jahre strecken und verteilen.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon 612er » Mo Dez 22, 2025 22:57

aldersbach hat geschrieben:Na ja falls die Maschine weniger als 8.500 bringt, dann hast Du einen steuerlichen Verlust den Du in Ansatz bringen kannst, falls die Maschine 8.500 bringt, dann ist sie steuerneutral und wenn sie mehr bringt ist es ein zu versteuernder Gewinn aus Verkäufen.
Zu der von Dir angesprochenen "Gestaltung" werde ich nichts schreiben - so was kann auch das Finanzamt interessieren. Aber einen Tipp kann ich noch mitgeben: Wenn Du die Maschine beim Händler in Zahlung gibst, dann ist es klüger auf den Neuerwerb mehr Nachlass rauszuhandeln, als sich auf die Inzahlungnahme zu fokussieren.


Hallo,

Das mit dem "gestalten" war anders gedacht.Das mit dem Buchgewinn/Buchverlust oder steuerneutralen Verkauf ist mir soweit klar.
Bis vor 2 oder 3 Jahren wäre der Wert der Maschine ziemlich gleich mit dem Restwert in den Büchern gewesen.Aber mittlerweile sind ja auch die Gebrauchtmaschinenpreise extrem gestiegen und jeder meint es bekäme alles bezahlt bzw altes zeug vergoldet.
Wenn man jetzt vom Restbuchwert in Höhe von 8500 ausgeht und man würde die Maschine für 10.500 im Verkauf ansetzen und dann vielleicht 10.000 Euro Verkaufserlös bekommen,dann hätte man 1500 Euro buchgewinn gemacht,was für mich letztendlich auch ok wäre.
Die Frage wäre halt ob dann das Finanzamt damit auch zufrieden wäre,oder ob man auf der sicheren Seite wäre wenn man z.b die Maschine von einem Händler bewerten lassen würde.
Die Maschine soll im übrigen nicht gegen etwas neues ersetzt werden,sondern würde ersatzlos entfallen.

Gruß
612er
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon Schwabenjung26 » Di Dez 23, 2025 7:59

Wieso sollte das Finanzamt was dagegen haben?
Anlageverzeichnis, Rechnung, Empfang des Geldes alles nachvollziehbar dokumentiert, gibt dann kein Problem.
Spannender wäre es du verkaufst die Maschine deutlich unterhalb des Buchwertes, dann wird der Finanzbeamte eher nachfragen.
Älbler, zwecks Überblick
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon wastl90 » Di Dez 23, 2025 8:16

612er hat geschrieben:[.
Wenn man jetzt vom Restbuchwert in Höhe von 8500 ausgeht und man würde die Maschine für 10.500 im Verkauf ansetzen und dann vielleicht 10.000 Euro Verkaufserlös bekommen,dann hätte man 1500 Euro buchgewinn gemacht,was für mich letztendlich auch ok wäre.
Die Frage wäre halt ob dann das Finanzamt damit auch zufrieden wäre,oder ob man auf der sicheren Seite wäre wenn man z.b die Maschine von einem Händler bewerten lassen würde.
Die Maschine soll im übrigen nicht gegen etwas neues ersetzt werden,sondern würde ersatzlos entfallen.

Gruß
612er

Einige meinen ja unsere Finanzbeamten sind völlig blöde. Die können das schon einordnen. Wenn du deinen 10 Jahre alten 200 PS Fendt für 20.000€ verkaufst, werden die natürlich stutzig, wenn es 100.000€ sind, dann eher nicht. Gerade bei Schleppern etc. gibt es doch genügend Vergleichsangebote im Netz.
Musst du die Karre wirklich für 20.000€ verkaufen, weil sie komplett verfault ist, einen Unfall hatte oder irgend einen größeren Schaden, dann empfhielt es sich das auch sauber zu dokumentieren. Nicht nur auf der Rechnung vermerken sondern auch mit Bildern etc. Im Falle einer Prüfung muss das eben einfach und plausibel erklärbar sein.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon Lenkfix » Do Feb 05, 2026 19:19

Ackersau hat geschrieben:Der Deutsche verbrennt lieber das Geld als es dem Finanzamt zu überlassen. O.k. wenn man sieht, wie der Staat damit umgeht, vielleicht verständlich.

Ab Juli 2026 holt sich der Staat noch viel mehr vom Kuchen, da sind sich die gewählten Politiker wohl einig, laut Infomeldung im Eilbote unterliegen ab 1.7.2026 auch bei Verkäufen von gebr. Landw.-Maschinen der Landwirte gelten dann die volle 19% MwSt. somit schöpft dann der Staat zuerst die Sahne ab von einem hohen Wiederverkaufwert.
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon TomDeeh » Fr Feb 06, 2026 9:42

Lenkfix hat geschrieben:Ab Juli 2026 holt sich der Staat noch viel mehr vom Kuchen, da sind sich die gewählten Politiker wohl einig, laut Infomeldung im Eilbote unterliegen ab 1.7.2026 auch bei Verkäufen von gebr. Landw.-Maschinen der Landwirte gelten dann die volle 19% MwSt. somit schöpft dann der Staat zuerst die Sahne ab von einem hohen Wiederverkaufwert.



Hi ,
wie ist das dann für Pauschalierer , müssen die dann die 19% abführen ?
Gruß Tom
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Re: Abschreibung gebrauchter Maschinen

Beitragvon huabermaxl2 » Fr Feb 06, 2026 9:50

TomDeeh hat geschrieben:
Lenkfix hat geschrieben:Ab Juli 2026 holt sich der Staat noch viel mehr vom Kuchen, da sind sich die gewählten Politiker wohl einig, laut Infomeldung im Eilbote unterliegen ab 1.7.2026 auch bei Verkäufen von gebr. Landw.-Maschinen der Landwirte gelten dann die volle 19% MwSt. somit schöpft dann der Staat zuerst die Sahne ab von einem hohen Wiederverkaufwert.



Hi ,
wie ist das dann für Pauschalierer , müssen die dann die 19% abführen ?


Ja, so ists geplant. Neue Auslegung, da Maschinen keine Landwortschaftliche Produkte sind.
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