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Absetzbarkeit von Investitionen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon egnaz » Mo Aug 07, 2023 6:22

rogoe57 hat geschrieben:. Das Argument "Liebhaberei" greift nicht, wenn dir der Betrieb von deinen Eltern überschrieben wurde.

Ich denke nicht, dass man mit der Übernahme des elterlichenen Betriebes dauerhaft einen Freifahrtschein bekommt, um Verluste geltend machen zu können.
Gruß Eckhard
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon Role77 » Mo Aug 07, 2023 9:09

Habe dazu was gelesen.
Liebhaberei gibt's bei Waldbewirtschaftung nicht da es ja 80-200 Jahre dauert bis Bäume Hiebreif sind.
Die Frage ist auch ob es überhaupt einen Vorteil bringt diese Überschussrechnung zu machen?
Ich muss aktuell 10-20% der Einnahmen ans Finanzamt abdrücken.

Gruß Role
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon langholzbauer » Mo Aug 07, 2023 9:29

Die Rechnung, ob sich die Umstellung auf EÜR für Dich rechnet, musst Du schon selbst auf machen...
Wer alle Arbeiten selbst erledigt und die Technik aus genügend vorhandenen Eigenmitteln finanziert hat, kann u.U. mit den 55% Kostenpauschale auch ganz gut leben.
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon fasti » Mo Aug 07, 2023 9:45

egnaz hat geschrieben:
rogoe57 hat geschrieben:. Das Argument "Liebhaberei" greift nicht, wenn dir der Betrieb von deinen Eltern überschrieben wurde.

Ich denke nicht, dass man mit der Übernahme des elterlichenen Betriebes dauerhaft einen Freifahrtschein bekommt, um Verluste geltend machen zu können.


Dann muss das Ganze auch auch konsequent zu Ende gedacht werden. Wenn Verluste nicht akzeptiert werden und der Betrieb unter "Liebhaberei" fällt, dürfen folglich auch Einnahmen z.B. bei einem Grundstückverkauf nicht steuerpflichtig sein, weil es ist ja Liebhaberei. Ansonsten gleicht es Willkür.

Es gibt viele Betriebe wo nach der Übernahme z.B. in neue Gebäude, Maschinen, etc. investiert wird aufgrund von Investitionstau, Zustand, etc. und natürlich führt das zu hohen Abschreibungen und evtl. zu steuerlichen Verlusten.

Häufig wird vergessen, dass viele Betriebe einfach privat errichtet wurden ohne Abschreibung der Gebäude, USt absetzen, etc. und dann durch die Bodenwertreform (glaube die war 1970...) daraus plötzlich Betriebsvermögen gemacht wurde und die Veräußerung heute steuerpflichtig ist. Aber das wissen Steuerberater besser...
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon egnaz » Mo Aug 07, 2023 10:27

Die Einstufung ob man Liebhaberei ist, ist auch immer Verhandlungssache. Man muss dem FA halt vermitteln, dass der Betrieb langfristig Gewinn erwirtschaftet.
Es ist aber ein Irrglaube zu denken mit Liebhaberei ist man aus der Steuer raus. Wenn man wieder Gewinne macht, steht das FA natürlich wieder auf der Matte. Und das gilt besonders wenn es richtig was zu holen gibt, wie z.B. bei Veräußerungsgewinnen.
Gruß Eckhard
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon AF85 » Mo Aug 07, 2023 12:32

rogoe57 hat geschrieben:@ Role77
Ich habe seit der Übernahme des elterlichen Betriebes die gleiche Situation wie du (Landwirtschaft verpachtet, Wald in Eigenbewirtschaftung).
Über 20 Jahre mache ich eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung (am Anfang so mit dem Finanzamt abgestimmt). In dem Zeitraum habe ich die Seilwinde, Motorsägen, Traktor und Rückewagen u. a. abgeschrieben. Für die verschiedenen Anschaffungsgüter gibt es eine Liste, über welchen Zeitraum man was abschreiben kann. Den Verlust in der LuF kann ich mit meinen anderen Einkünften verrechnen. Das Argument "Liebhaberei" greift nicht, wenn dir der Betrieb von deinen Eltern überschrieben wurde. Ansonsten musst du mit deinem Betrieb nach vier Jahren einen Gewinn erzielen.
Mich wundert nur die Auskunft deines Steuerberaters.

Hallo
Das ist bei mir genauso, allerdings bewirtschafte ich einen kleinen Teil der Fläche noch selber. Anfangs war ich 13a Landwirt und ich musste einen für mich zu hohen Gewinn versteuern, ich stellte dann um auf Einnahmen-Überschuss Rechnung seit dem kommt bei mir alles was irgendwie geht zu den Ausgaben.
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon rogoe57 » Mo Aug 07, 2023 18:45

Das Finanzamt geht von Liebhaberei aus, wenn Sie mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste erzielen und anzunehmen ist, dass Sie nicht die Absicht haben Gewinne aus der Tätigkeit zu erzielen.
Sobald Sie die Tätigkeit wieder mit einer Gewinnerzielungsabsicht betreiben, endet die Liebhaberei.
Liebhaberei hat keine steuerliche Bedeutung. Folglich müssen Sie keine Steuern zahlen, Sie können aber auch Ihre Verluste nicht steuerlich geltend machen.

Bei Hofübergabe und Hofnachfolge gibt es den Einwand der "Liebhaberei" nicht:

Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose unter Einbeziehung des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers kommt bei einem Landwirtschaftsbetrieb in Betracht, wenn der aktuell zu beurteilende Stpfl. infolge umfangreicher Investitionen die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs in Form von positiven Einkünften bei seinem unentgeltlichen Rechtsnachfolger gelegt hat (BFH vom 23.10.2018, VI R 5/17, BStBl II 2019, 601). Dies gilt zugleich betriebsübergreifend auch dann, wenn der Landwirtschaftsbetrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird. Die Totalgewinnprognose ist dann ungeachtet der Entstehung zweier landwirtschaftlicher Betriebe für einen fiktiven konsolidierten Landwirtschaftsbetrieb zu erstellen.
Lieber Holz vor der Hütte als ein Brett vor dem Kopf.
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon langholzbauer » Mo Aug 07, 2023 20:05

Danke für den letzten Beitrag!
So wurde es mir auch vom StB. erläutert, als mir das FA mit der Liebhaberei kommen wollte.
Die haben es bei mir zeitlich versetzt mit beiden selbständigen Erwerbszweigen erfolglos versucht, weil ich eben jeweils Gewinne aus der gerade erfolgreichen Branche bewusst in die andere investiert hatte. :wink:
Zur Forstwirtschaft gibt es da auch reichlich bestätigte Finanzgerichtsurteile.
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon fendtfan94 » Di Aug 08, 2023 7:22

Role77 hat geschrieben:Servus.
Frage an diejenigen die sich da etwas auskennen.
Ich habe unseren Steuerberater gefragt ob ich Anschaffungen wie Traktor, Seilwinde, Rückewagen..... von der Steuer absetzen kann. Wir haben einen Lof Betrieb,Wiesen verpachtet und Wald selber bewirtschaftet.
Die Einnahmen aus dem Stammholzverkauf wird nach Abzug der 55% Selbstwerbungskosten auf unsere anderen Einkommen aufgerechnet und dann versteuert.
Nun sagte er mir das ich da nix absetzten kann an Investitionen.
Warum hat er mir nicht gesagt.
Es müsste doch möglich sein etwas steuerlich geltend zu machen.

Gruß Role


Wie sieht es mit dem Stichwort "Investitionsabzugsbetrag" aus?
Hat bei uns in den letzten Jahren bei ähnlicher Betriebsstruktur immer geklappt.
-----------------

Gruß Leon
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