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Absetzbarkeit von Investitionen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon Role77 » So Aug 06, 2023 15:14

Servus.
Frage an diejenigen die sich da etwas auskennen.
Ich habe unseren Steuerberater gefragt ob ich Anschaffungen wie Traktor, Seilwinde, Rückewagen..... von der Steuer absetzen kann. Wir haben einen Lof Betrieb,Wiesen verpachtet und Wald selber bewirtschaftet.
Die Einnahmen aus dem Stammholzverkauf wird nach Abzug der 55% Selbstwerbungskosten auf unsere anderen Einkommen aufgerechnet und dann versteuert.
Nun sagte er mir das ich da nix absetzten kann an Investitionen.
Warum hat er mir nicht gesagt.
Es müsste doch möglich sein etwas steuerlich geltend zu machen.

Gruß Role
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon Ecoboost » So Aug 06, 2023 15:28

Servus,

von welcher Steuer ist hier nun genau die Rede?
Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer usw.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon Role77 » So Aug 06, 2023 15:38

Von der Einkommensteuer nehme ich an.
Weiß das jetzt auch nicht so genau.

Gruß Role
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon agrarflächendesigner » So Aug 06, 2023 16:10

Kommt darauf an was du steuerlich machst. Bist du 13a Betrieb und hast die Regelsätze, machst du eine Einnahmenüberschussrechnung §4/3 oder eine echte Buchführung?
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon Role77 » So Aug 06, 2023 16:22

Wir haben einen 13a Betrieb.
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon yogibaer » So Aug 06, 2023 16:23

Warum du außer Wiederaufforstungskosten und Wertminderungen des Wirtschaftsgutes Wald keine Betriebsausgaben steuerlich geltend machen kannst, wird hier beschrieben: https://dejure.org/gesetze/EStDV/51.html.
Gruß Yogi
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon tk8574 » So Aug 06, 2023 16:44

Ich habe auch die 55% - Investitionen sind somit nicht absetzbar - ansonsten muss eine Buchführung gemacht werden - so war bei mir die Aussage vom Finanzamt
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon Role77 » So Aug 06, 2023 16:49

OK,danke.
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon Ecoboost » So Aug 06, 2023 17:22

Servus,

kann man mir das anhand eines Beispielfalles mit den 55% erläutern?
Nehmen wir an für einen Holzeinschlag bekomme ich vom Sägewerk 5.000,00 €.
Was geht ausser der Steuer da noch weg und wie ist das dann mit den 55%?

Gruß

Ecoboost
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon Manfred » So Aug 06, 2023 17:40

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

kann man mir das anhand eines Beispielfalles mit den 55% erläutern?
Nehmen wir an für einen Holzeinschlag bekomme ich vom Sägewerk 5.000,00 €.
Was geht ausser der Steuer da noch weg und wie ist das dann mit den 55%?

Gruß

Ecoboost


So wie ich es verstehe:

Falls die 5.000 Euro brutto sind und du die Umsatzsteuer pauschalierst, geht davon erstmal die pauschale Umsatzsteuer ab, die du behalten darfst.
Dann bleiben 5.000 Euro /1,055 = 4739,34 Euro.
Davon ziehst du die 55% Pauschale für den selbst durchgeführten Holzeinschlag ab.
Dann bleiben 4739,34 Euro * 0,45 = 2.132,70 Euro steuerlicher Gewinn.
Diesen Gewinn musst du mit deinem individuellen Einkommensteuersatz versteuern.
Wenn du darauf im Schnitt z.B. 25% Steuer zahlst, wären das 533,18 Euro.

Heißt von den 5.000 Euro musst du 533,18 Euro ans Finanzamt abdrücken.

Abzüglich evtl. weiterer abzugsfähiger Kosten und Freibeträge (es gibt z.B. einen 900 Euro Freibetrag für forstwirtschaftliche Einkünfte) und nagelt mich nicht auf die Rundung der Centbeträge fest.
"The man who reads nothing at all is better educated than the man who reads nothing but newspapers." Thomas Jefferson
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon agrarflächendesigner » So Aug 06, 2023 17:48

Du musst nicht zwingend eine Buchführung machen, es gibt als Mittelweg noch die vereinfachte Einnahmen-Überschussrechung. Damit kannst du alle anfallenden Kosten den erlösen gegenüberstellen. Die Bilanzierung der Vorräte,..., so wie bei der echten Bilanz entfällt dann.
Wenn du das vorhast musst du aber auch bei Investitionen aufpassen dass du nicht in den Bereich der Liebhaberei kommst, wenn du z.b. als extrembeispiel 1ha Wald hast, keine erlöse aus verkäufen o.ä und nebenbei ein neuer Schlepper, Seilwinde, Rückewagen und 5 Motorsägen abgeschrieben werden sollen....
Was das genau an Aufwand ist müsstest du mal mit deinem Steuerberater besprechen bzw. ob sich das ganze lohnt.
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon 210ponys » So Aug 06, 2023 17:56

warum soll Liebhaberei ein Nachteil sein?
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon tk8574 » So Aug 06, 2023 18:24

Manfred hat geschrieben:
Ecoboost hat geschrieben:Servus,

kann man mir das anhand eines Beispielfalles mit den 55% erläutern?
Nehmen wir an für einen Holzeinschlag bekomme ich vom Sägewerk 5.000,00 €.
Was geht ausser der Steuer da noch weg und wie ist das dann mit den 55%?

Gruß

Ecoboost


So wie ich es verstehe:

Falls die 5.000 Euro brutto sind und du die Umsatzsteuer pauschalierst, geht davon erstmal die pauschale Umsatzsteuer ab, die du behalten darfst.
Dann bleiben 5.000 Euro /1,055 = 4739,34 Euro.
Davon ziehst du die 55% Pauschale für den selbst durchgeführten Holzeinschlag ab.
Dann bleiben 4739,34 Euro * 0,45 = 2.132,70 Euro steuerlicher Gewinn.
Diesen Gewinn musst du mit deinem individuellen Einkommensteuersatz versteuern.
Wenn du darauf im Schnitt z.B. 25% Steuer zahlst, wären das 533,18 Euro.

Heißt von den 5.000 Euro musst du 533,18 Euro ans Finanzamt abdrücken.

Abzüglich evtl. weiterer abzugsfähiger Kosten und Freibeträge (es gibt z.B. einen 900 Euro Freibetrag für forstwirtschaftliche Einkünfte) und nagelt mich nicht auf die Rundung der Centbeträge fest.

Soweit ich das weiß, gibt es den Freibetrag nur wenn dein Einkommen unter 30.000€ Brutto ist (leg mich nicht genau fest, ich war drüber)
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon hoizzegg » So Aug 06, 2023 19:01

210ponys hat geschrieben:warum soll Liebhaberei ein Nachteil sein?


Weil Liebhaberei nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, d.h. die abzusetzenden Investition werden nicht anerkannt, da keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist.

Gruß Hoizzegg
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Re: Absetzbarkeit von Investitionen

Beitragvon rogoe57 » So Aug 06, 2023 19:55

@ Role77
Ich habe seit der Übernahme des elterlichen Betriebes die gleiche Situation wie du (Landwirtschaft verpachtet, Wald in Eigenbewirtschaftung).
Über 20 Jahre mache ich eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung (am Anfang so mit dem Finanzamt abgestimmt). In dem Zeitraum habe ich die Seilwinde, Motorsägen, Traktor und Rückewagen u. a. abgeschrieben. Für die verschiedenen Anschaffungsgüter gibt es eine Liste, über welchen Zeitraum man was abschreiben kann. Den Verlust in der LuF kann ich mit meinen anderen Einkünften verrechnen. Das Argument "Liebhaberei" greift nicht, wenn dir der Betrieb von deinen Eltern überschrieben wurde. Ansonsten musst du mit deinem Betrieb nach vier Jahren einen Gewinn erzielen.
Mich wundert nur die Auskunft deines Steuerberaters.
Lieber Holz vor der Hütte als ein Brett vor dem Kopf.
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