Aktuelle Zeit: Mi Mai 01, 2024 20:54
Moderator: Falke
Ecoboost hat geschrieben:Servus,
kann man mir das anhand eines Beispielfalles mit den 55% erläutern?
Nehmen wir an für einen Holzeinschlag bekomme ich vom Sägewerk 5.000,00 €.
Was geht ausser der Steuer da noch weg und wie ist das dann mit den 55%?
Gruß
Ecoboost
Manfred hat geschrieben:Ecoboost hat geschrieben:Servus,
kann man mir das anhand eines Beispielfalles mit den 55% erläutern?
Nehmen wir an für einen Holzeinschlag bekomme ich vom Sägewerk 5.000,00 €.
Was geht ausser der Steuer da noch weg und wie ist das dann mit den 55%?
Gruß
Ecoboost
So wie ich es verstehe:
Falls die 5.000 Euro brutto sind und du die Umsatzsteuer pauschalierst, geht davon erstmal die pauschale Umsatzsteuer ab, die du behalten darfst.
Dann bleiben 5.000 Euro /1,055 = 4739,34 Euro.
Davon ziehst du die 55% Pauschale für den selbst durchgeführten Holzeinschlag ab.
Dann bleiben 4739,34 Euro * 0,45 = 2.132,70 Euro steuerlicher Gewinn.
Diesen Gewinn musst du mit deinem individuellen Einkommensteuersatz versteuern.
Wenn du darauf im Schnitt z.B. 25% Steuer zahlst, wären das 533,18 Euro.
Heißt von den 5.000 Euro musst du 533,18 Euro ans Finanzamt abdrücken.
Abzüglich evtl. weiterer abzugsfähiger Kosten und Freibeträge (es gibt z.B. einen 900 Euro Freibetrag für forstwirtschaftliche Einkünfte) und nagelt mich nicht auf die Rundung der Centbeträge fest.
210ponys hat geschrieben:warum soll Liebhaberei ein Nachteil sein?
Mitglieder: 4wheeler, Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Hanny_509, Olli.A, Role0815, supermulcher