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Abstand vom Weidezaun zum Nachbargrundstück!?

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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Abstand vom Weidezaun zum Nachbargrundstück!?

Beitragvon anopfiff » So Jul 01, 2007 13:49

Hallo,
habe vor meine neue Koppel einzuzäunen und weiß leider nicht,
wieviel Abstand ich zwischen meinem Zaun und dem Rapsfeld nebenan
lassen muss?!
Oder muß ich gar keinen Abstand lassen??
Lg Anopfiff
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Beitragvon kinski » So Jul 01, 2007 14:26

Hallo Anopfiff!

Laß doch einfach soviel Abstand, daß der Bauer dir den Zaun nicht kaputtmacht wenn er auf dem Acker am arbeiten ist. Oder du fragst den BAuern einfach mal selber wie er das gerne hätte mit dem Abstand. Außerdem soll dein Pferd ja auch nicht vom Raps fressen, da mußt du schon ordentlich Abstand lassen.
kinski
 
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Beitragvon JonnyD2250 » Mo Jul 02, 2007 11:10

Genau wegen diesem Thema hatte ich letztens erst Ärger am Hals...

Hab mich deswegen gezwungenermaßen mal schlau gemacht:

Grenzt Wiese an Wiese, so wird der Zaun direkt auf gie Grenze gestellt.

Grenzt Wiese an Acker, so gilt das "uralte Schwengelrecht".
Ein fester Zaun muss demnach einen halben Meter von der Grenze entfernt stehen. Das kommt daher, dass früher die Pflüge schmäler waren, als der Traktor (1 Schar-Pflug z.B.). Damit der Nachbar bei seinem Acker bis an die Grenze Pflügen konnte, musste er also fast mit halber Schlepperbreite auf das Feld/ Wiese des Nachbar-Bauern fahren können, daher musste ein Zaun 0,5m von der Grenze entfernt sein.

Also--> bleib einen halben Meter weg, dann bist du auf der sicheren Seite, pass aber auf, dass dein Nachbar nicht anfängt über die Grenze zu ackern....
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Beitragvon Bobby » Mo Jul 02, 2007 13:38

Manchmal reicht der halbe Meter nicht. Ich schau inzwischen immer nach, wer den Acker neben unseren Wiesen hat. Musste schon mehr als einmal unseren Zaun wieder einsammeln :roll: Und habe dabei sogar Schläge angedroht bekommen! Dabei war zum Acker incl. Weg fast vier Meter Abstand......
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Beitragvon mauzi » Mo Jul 02, 2007 13:57

Hallo, schau mal, ob es für dein Bundesland ein Nachbarschaftsgesetz gibt. Dieses regelt Grenzabstände für Bepflanzungen etc. Ist aber nicht überall gleich.
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Beitragvon santana » Di Jul 03, 2007 1:18

mach dich für deine rechte auch stark.
finde es nicht fair wenn da nur gemeckert wird.
lieber ruhig bleiben mit landwirten und ihrem land ist nicht zu spassen-aber recht muss sein.
lg santana
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Beitragvon Farmer310 » Di Jul 03, 2007 16:31

Naja die Bauern meckern ja normalerweise nicht um die Leute zu ärgern, aber wenn der Zaun direkt auf der Grenze steht, kann der Bauer seinen Acker nicht voll bearbeiten. Außerdem ist es ja auch in deinem Intersse, dass der Zaun ganz bleibt, oder?
Gruß
Farmer310
 
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Beitragvon flash » Di Jul 03, 2007 19:01

Hallo

Erst mal eine Frage: Bist du Landwirt?

Wenn ja , dann kannst du den Zaun bauen mit Beachtung der schon von den anderen beschriebenen Punkte.

Wenn nein, dann hast du ein Problem.
Den in freier Landschaft darfst du keinen Zaun bauen.
Dies ist nur im Ort oder in ausgewiesenen Sondernutzungsgebieten zulässig.
In der freien Landschaft brauchst du dann eine Baugenehmigung, mit den entsprechenden Auflagen.
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Beitragvon Bobby » Mi Jul 04, 2007 6:05

Hängt von der Zaunart ab.
Festzaun braucht unter Umständen eine Baugenehmigung, ein mobiler nicht. Pfosten mit Elektroband/Litze/Draht gelten noch als mobiler Zaun, Holzquerlatten nicht mehr. So ist es hier bei uns geregelt.
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Beitragvon pinto67 » Mo Jul 30, 2007 0:13

Grenze ist Grenze was bedeutet, Du kannst den Zaun genau mittig zu den Grenzsteinen setzen. Selbst wenn der Zaun den Bauern beim Wenden stört kann dir das Egal sein. Sobalt er ihn zerstört ist er ersatzpflichtig.
Hatte Ärger und Anzeige meines Nachbarn - er hat verloren! Er darf beim wenden mit seinen Anbaugeräten nicht den Raum über Deinem Grund in Anspruch nehmen. Wenn er den Platz braucht, muß er den nötigen Platz für seine Zwecke auf seinen Grund schaffen.
So war es, so ist es und so wird es bleiben.

PS: Wiese 3 Seiten Acker- 1 Seite Pferdestall!
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Beitragvon pinto67 » Mo Jul 30, 2007 0:19

PS:
Habe damals dann noch eine Reithalle auf die Wiese gebaut - dort mußte ich wegen der Bauhöhe und da "festes Bauwerk" 3 m Grenzabstand halten. Das ist aber Baugesetz und hat mit einem Weidezaun nichts zu tun!
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Beitragvon Kasparow » So Sep 23, 2007 18:56

Na Pinto ob das , den Bundesgerichtshof besteht , bezweifle ich . Der Zaunbauer muss seinen Zaun so bauen , dass der Nachbar sein Feld noch uneingeschränkt bearbeiten kann .
Ich meine wenn man da 50 cm Abstand hält ist man da auf der sicheren Seite.
Wenn man es so macht wie Du , dann kann der LW z. B. nicht mehr bis ganz zum Rand dreschen oder mähen . (nur als Beispiel)

@ anopfiff und Kinski : Baut ihr einen zaun nur für ein Jahr , oder seid Ihr so unwissend dass Ihr glaubt Rapsist eine mehrjährige Kultur ?

Raps steht nur ein Jahr , und im nächsten Jahr steht vielleicht Weizen oder Mais . Also nennt das eben Ackerland und nicht Rapsfeld .

Kasparow (noch neu hier , Pferdehalter und Bauer )
Kasparow
 
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Beitragvon Ltc » So Sep 23, 2007 22:39

Kasparow hat geschrieben:Ich meine wenn man da 50 cm Abstand hält ist man da auf der sicheren Seite.


Schlaumeier, mit Meinungen kommst du nicht weit in diesem Fall. Schonmal was von Gesetzen gehört. Die regeln das klipp und klar. Ich habe mich leider sehr intensiv damit beschäftigen müssen. :roll:
Ltc
 
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Beitragvon Frankenbauer » So Sep 23, 2007 22:48

Stuß!!!
Schon aus reinem Eigennutz und weil es mindestens in Bayern so geregelt ist solltest Du Deinen Zaun einen Meter hinter die Grenze bauen.
1. fressen Deine Pferde gerade Raps, Mais oder Weizen kannst Du mit massiven Koliken rechnen, bei Weizen wegen Gluten evtl. mit Todesfolge.
2. Pferde haben die Angewohnheit, bzw. das Geschick auch außerhalb des Zaunes zu fressen und dann bist Du zum Schadensersatz verpflichtet und glaub bloß nicht, daß der entstandene Schaden immer nur Peanuts sind.
3. der angrenzende Landwirt darf bis zur Grenze PSM und Dünger einsetzen und wird das auch tun.
Auf die ZAs hat der Zaunbau keinerlei Auswirkungen, Deine Pferde werden sicher durch den Zaun greifen und der Rest muß eh entfernt werden.

Gruß

Werner
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