Hallo,
aufgrund einer neuen Satzung unseres Abwasserzweckverbandes bin ich gezwungen, für die Einleitung von Regenwasser in den Abwasserkanal Abwassergebühren zu bezahlen.
Aufgrund eines größeren landwirtschaftlichen Anwesens erhöhen sich meine Abwassergebühren von einem Jahr aufs andere auf den knapp 10fachen Beitrag.
Mein Widerspruch mit der Begründung "Sittenwidrig" und "unbillige Härte" wurde beim Abwasserzweckverband und dem zuständigen Landratsamt lockerflockig abgelehnt.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Ist ein derartiger Gebührenbescheid anfechtbar ?
Lohnt sich der Gang zum Verwaltungsgericht ?
Bitte Rückinfo
Wini