Viele werden es wie ich bisher evtl. nicht mitbekommen haben:
Für ab 2025 neu abgeschlossene Grünland-VNP-Programme ist die Mahd mit Mähwerken mit Mähaufbereiter verboten.
(Steht im Kleingedruckten der jeweiligen Programme.)
Es reicht laut unserer UNB auch nicht, den Gegenkamm auszuklappen. Am Mähwerk darf kein Aufbereiter verbaut sein.
Unser Lohnunternehmer hatte gerade eine Mähkombi mit Aufbereiter und Schwadzusammenführung gekauft und muss das jetzt rückabwicklen, weil er einen hohen Anteil VNP-Flächen bei sich und seinen Kunden hat...