o0Julia0o hat geschrieben:Acker von innen nach außen, weil dort ja Tiere sein können & so können sie noch fliehen. Bienenschutz verstehe ich so, dass dann wenigstens ein Ausgleich da ist, wo sich andere Bienen ansiedeln können.
Danke. Beim Bauamt nachfragen? Die geben aber dann keine Auskunft über EU-Recht oder Naturschutzrecht, etc. Diese 5-Jahres-Dauergründlandregelung ist ja auch kein Baurecht. Am Ende stehe ich mit einer Fläche da, wo ich nichts anpflanzen darf.
Das was schon GeDe und Homer gesagt haben: auch als Nichtlandwirt würde ich mich einfach mal beim Landwirtschaftsamt/Landwirtschaftskammer durchfragen.
Ein Anruf bringt bei sowas für gewöhnlich mehr Licht ins dunkel als 5 Forenbeiträge.
mfg, Holmer