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Acker vs. Dauergrasland

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon o0Julia0o » So Mai 12, 2019 19:09

hey, ich kenne mich überhaupt nicht aus. Ich interessiere mich für eine agrarische Fläche(Grasland). Ich möchte dort als Nichtlandwirt Obst & Gemüse anpflanzen. Also Beerensträucher, Obstbäumchen & Gemüse & Käruter und ein wenig Wein. Also einiges davon soll über die Jahre stehen bleiben & wird nicht komplett abgeerntet. Ein Plfügen findet also nicht statt auf der Fläche.

Jetzt bin ich über die Dauergrasland-Regelung gestolptert. Ihr kennt euch sicherlich besser aus. Ich formuliere es mal auf meiner Sicht:
Wenn man eine Ackerfläche nicht spätestens alle 5 Jahre umdreht(eggt), dann wird sie autoamtisch zu Dauergrasland. Und somit dürfte dort nichts, außer Gras mehr angepflanzt werden.

1. Woran erkenne ich, wie lange ein Stück Land schon nicht mehr umgedreht wurde?
2. Kann mein Vorhaben gar nicht stattfinden. Da ich ja nicht alle 5 Jahre meine Anpflanzungen zerstören möchte. Das macht bei Kräutern, Obstbäumchen & Beerensträuchern, sowie Wein keinen Sinn.

Muss ich das Umdrehen bei der Gemeinde anmelden & dadurch wird die 5-Jahres-Frist wieder zurückgesetzt? Für Fördergelder etc. interessiere ich micht nicht.

Ich hoffe ihr könnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

lieben Dank!
o0Julia0o
 
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon Stoapfälzer » So Mai 12, 2019 19:52

Wenn du kein aktiver Landwirt bist kann dir das alles egal sein diese ganzen Regeln sind nämlich nur für den Bezug von Prämien relevant.

Du wirst aber vermutlich niemanden finden der dir Land für dein Vorhaben verpachtet also musst du quasi Land kaufen.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon o0Julia0o » Mo Mai 13, 2019 12:56

Dankeschön Stoapfälzer. Ich bin eine Privatperson, ohne landwirtschaftliche Ausbildung. Ich möchte das Grundstück auch nur privat nutzen(Gemüse - und Obstgarten dort anlegen). Also ein Stück Grasland (landwirtschaftliche Fläche) möchte mir Jemand verkaufen. Das würde ich auch tun - aber kostet natürlich auch seinen Preis. Von daher bin ich jetzt unsicher, wo ich über diese 5-Jahres-Regelung gestolpert bin.

Ist das wirklich NUR für Prämien interessant? Oder fährt die Gemeinde dann über meine Obststräucher mit der Egge drüber, pflanzt neues Gras ein & stellt mir dann eine Rechnung? Und obendrein erwartet mich noch eine Strafzahlung, weil ich iiligalerweise dauerhaftes Grasland(ob es jetzt schon 5 Jahre Grasland sind, weiß ich nicht, aber igendwann wird es ja so sein, wenn ich den 5 Jahre lang nicht umdrehe) zu einem Acker umgewidmet habe?
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon Manfred » Mo Mai 13, 2019 13:23

Stoapfälzer hat geschrieben:Wenn du kein aktiver Landwirt bist kann dir das alles egal sein diese ganzen Regeln sind nämlich nur für den Bezug von Prämien relevant.


M.W. ist das bereits in mehreren Bundesländern per Naturschutzecht geregelt.
Auch Bayern ist gerade dabei, das DG-Umwandlungsverbot gesetzlich zu verankern.
Dann gilt das auch für Privatleute.
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Mai 13, 2019 13:34

Gras wird gesät, nicht gepflanzt :klug:

Ist Bundeslandabhängig, ob das schon im Verwaltungsrecht verankert ist, oder nur über die EU CC geregelt wird.
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon Buer » Mo Mai 13, 2019 13:46

Aktuell ist es doch so, dass die Sache mit dem Dauergrünland im Rahmen der Greening-Auflagen der EU-Agrarreform geregelt ist. Diese Auflagen sind einzuhalten, wenn EU-Direktzahlungen in Anspruch genommen werden sollen. Diese Regelung ist grundsätzlich bundesweit gültig. Die Greening-Auflagen selbst sind dann wieder Ländersache. Wenn der TE aber gar keine Prämien in Anspruch nimmt, kann er auf seiner gekauften Fläche anbauen, was er will (außer vielleicht Drogen und Immobilien. Das Anlegen einer Streuobstwiese (d.h. Obstbäume und -Sträucher) bei sonstigem Erhalt der Grasnarbe stellt sogar eine ökologische Aufwertung dar und er könnte noch ein wenig Geld bekommen durch den Verkauf von Ökopunkten...

LG Buer
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon Falke » Mo Mai 13, 2019 14:21

Von welcher Flächengröße ist denn die Rede?
1 ar, 10 ar, 100 ar (ha) ?

Mein Rat wäre der selbe wie auch schon hier: post1671818.html#p1671818

A.
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon o0Julia0o » Mo Mai 13, 2019 17:09

O.k. danke, aber einen Hof dazu kaufen, kann ich mir natürlich nicht leisten. Und dann habe ich ja das gleiche Problem. Es ist ja dann nicht alles Bauland, sondern auch Grünland oder Dauergrünland um den Hof. Oder noch Acker, aber den müsste ich ja alle 5 Jahre umbrechen. Außerdem besitze ich keinen PKW & die Fläche hier, ist ganz in der Nähe. Also mit dem Rad leicht zu erreichen. Die Fläche ist kleiner 1 Ha. Ein halber ca.

Geld bekommen möchte ich nicht. Nur einen Obst- und Gemüsegarten anlegen. Ich bin eh nur Privatperson und hätte wohl eh keinen Anspruch auf Ökopunktegeld oder sonstiges. Wenn ich jetzt aber ausschießlich eine Obstbaumwiese darauf stehen haben könnte, wäre das auch nichts für mich. Obststräucher und Gemüse, sowie Kräuter - welche allesamt stehen bleiben sollen(> 5 Jahre) sollen es schon sein. Einen Teil habe ich auch einfach als Wildblumenwiese angedacht. Platz ist genug.

Was ist denn mit Landwirten, welche Weinreben gepflanzt haben. Die eggen die ja auch nicht alle 5 Jahre weg.


Stoapfälzer hat geschrieben:Wenn du kein aktiver Landwirt bist kann dir das alles egal sein diese ganzen Regeln sind nämlich nur für den Bezug von Prämien relevant.

Hier wird gesagt, dass es egal ist, ob man Prämien beantrag oder nicht:
"Abschließend ist anzumerken, dass unbe-rührt von den Greening-Regelungen die LLG-Anforderungen von allen Betrieben eingehal-ten werden müssen. Dazu gehören Betriebe, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen und ökologisch wirtschaftende Betriebe sowie Betriebe, die keine Direktzahlungen bean-tragen."
q: https://www.km-bw.de/pb/site/pbs-bw-new ... %20DGL.pdf
Zuletzt geändert von o0Julia0o am Di Mai 14, 2019 11:33, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon rheingauer5 » Mo Mai 13, 2019 17:31

Für mich bestimmt die Kultur die darauf wächst den Status. Wenn Weinreben darauf wachsen, ist es kein Dauergrünland mehr. Die Frage ist aber der Zustand bei der Übernahme. Bei Weinreben gibt es meines Wissens immer noch die 100 Stück Regel. D.H. bis 100 Stück braucht man keine Genehmigung, sonst nur mit Pflanzrecht.

Ob man Dauergrünland als Privatmann in ein Garten umwandeln kann ? Keine Ahnung.
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Mo Mai 13, 2019 17:35

Meine Güte, mach dir mal nicht so einen Kopf, lass das Handtuch umpflügen und falls wirklich jemand mal nachfragt, stellst Du dich einfach dumm. Bei einer so kleinen Fläche wird dich schon keiner Anzeigen.
Aluhut Akbar !
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon Homer S » Mo Mai 13, 2019 18:34

Frag beim Amt oder der Kammer nach, alles andere ist doch in der Luft stochern.
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon GeDe » Mo Mai 13, 2019 22:36

Da es sich um eine Privatperson ohne Gewinnerziehlung handelt,ist es ja dann keine landwirtschaftliche Nutzfläche mehr.
Homer S hat geschrieben:Frag beim Amt oder der Kammer nach,

So siehts aus!
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon Cowrider » Di Mai 14, 2019 6:55

Wenn’s in Bayern ist musst du jetzt aber schnell sein denn wenn das Bienensterbengesetz erst mal durch ist darf keine Grünlandfläche (auch nicht privat) mehr umgebrochen werden....
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon fedorow » Di Mai 14, 2019 10:16

Warum darf wegen dem Bienengesetz kein Ackerland mehr getauscht werden ? Grünland umbrechen und stattdessen an anderer Stelle einen Acker als Dauergrünland einsäen ?
Gibt es da eine logische Erklärung wegen der Bienen ?
Warum muss eine Wiese in Zukunft von innen nach aussen gemäht werden wegen den Bienen ? Wie ist da die Erklärung ?
Das ist Dieselverschwendung weil es mehr leer Fahrten gibt und somit zusätzliche Umweltverschmutzung dank Volksbegehren.
fedorow
 
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Re: Acker vs. Dauergrasland

Beitragvon o0Julia0o » Di Mai 14, 2019 11:31

Acker von innen nach außen, weil dort ja Tiere sein können & so können sie noch fliehen. Bienenschutz verstehe ich so, dass dann wenigstens ein Ausgleich da ist, wo sich andere Bienen ansiedeln können.

Danke. Beim Bauamt nachfragen? Die geben aber dann keine Auskunft über EU-Recht oder Naturschutzrecht, etc. Diese 5-Jahres-Dauergründlandregelung ist ja auch kein Baurecht. Am Ende stehe ich mit einer Fläche da, wo ich nichts anpflanzen darf.
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