hey, ich kenne mich überhaupt nicht aus. Ich interessiere mich für eine agrarische Fläche(Grasland). Ich möchte dort als Nichtlandwirt Obst & Gemüse anpflanzen. Also Beerensträucher, Obstbäumchen & Gemüse & Käruter und ein wenig Wein. Also einiges davon soll über die Jahre stehen bleiben & wird nicht komplett abgeerntet. Ein Plfügen findet also nicht statt auf der Fläche.
Jetzt bin ich über die Dauergrasland-Regelung gestolptert. Ihr kennt euch sicherlich besser aus. Ich formuliere es mal auf meiner Sicht:
Wenn man eine Ackerfläche nicht spätestens alle 5 Jahre umdreht(eggt), dann wird sie autoamtisch zu Dauergrasland. Und somit dürfte dort nichts, außer Gras mehr angepflanzt werden.
1. Woran erkenne ich, wie lange ein Stück Land schon nicht mehr umgedreht wurde?
2. Kann mein Vorhaben gar nicht stattfinden. Da ich ja nicht alle 5 Jahre meine Anpflanzungen zerstören möchte. Das macht bei Kräutern, Obstbäumchen & Beerensträuchern, sowie Wein keinen Sinn.
Muss ich das Umdrehen bei der Gemeinde anmelden & dadurch wird die 5-Jahres-Frist wieder zurückgesetzt? Für Fördergelder etc. interessiere ich micht nicht.
Ich hoffe ihr könnte etwas Licht ins Dunkel bringen.
lieben Dank!