Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 8:40

Ackerland als Privatperson kaufen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Astorius » Do Feb 07, 2013 2:23

Hallo,

ic weiss, dass in Tschechien kannst du Ackerland kaufen ohne Einschränkungen. Es muss nicht Landwirt sein. Kannst du anschauen http://www.AGRARfinance.de

Gruss
Astorius
 
Beiträge: 3
Registriert: Do Feb 07, 2013 2:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Sander1984 » Do Feb 07, 2013 13:30

Ist das wirklich so? Ich (kein Landwirt) habe die Flächen meines Vaters überschrieben bekommen, die er schon als Nichtlandwirt erworben hat. Heißt das im Umkehrschluss überschreiben darf ich und keinen stört es, aber erben nicht wenn ich kein Landwirt bin?
Das Gesetzt ist doch völliger Blödsinn, schließlich kann ich doch niemandem vorschreiben, ob er Grund und Boden besitzen darf oder nicht.
Sander1984
 
Beiträge: 41
Registriert: Fr Nov 23, 2012 12:42
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon meyer wie mueller » Fr Feb 08, 2013 10:47

Hallo

es geht im Gesetz angeblich darum, eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden zu verhindern. Geschichtlich gesehen ist das ein Nazi-Gesetz, mit dem verhindert werden sollte, dass Juden Grund und Boden erwerben.
Mittlerweile wird es anscheinend manchmal dazu mißbraucht, um den Großgrundbesitzern noch mehr Grund zuzuschanzen. Es wird wohl teilweise so interpretiert, dass das Ziel ist, möglichst große landwirtschaftliche Einheiten zu schaffen.

Theoretisch könnte das Gesetz dazu mißbraucht werden, dass ein ehemaliger Landwirt seine Flächen an aktive Landwirte abgeben muss, wenn der die Flächen überschreiben will oder vererben will. Ein Landbesitzer als Nicht-Landwirt hätte somit nie die Möglichkeit seine Flächen aufzustocken und eine für die aktive Landwirtschaft wirtschaftliche Fläche zuzukaufen.
Allerdings muß zur Ausübung der Vorkaufsrechts ein verbindliches Kaufangebot vorliegen, das heisst es muss auch wirklich ein Käufer da sein, der das Grundstück kaufen will. Und selbst dann kann der Verkäufer es sich anders überlegen und sich plötzlich dazu entscheiden, dass er doch nicht verkaufen will (es gibt wohl immerhin noch keinen Verkaufszwang)

Dann gibt es noch ein Grundsatzurteil, wo eine landwirtschaftliche GmbH einen Teil des Grundes verkaufen wollte, mit der Auflage der Rückpacht, um aus einem Liquiditätsengpass rauszukommen, Dieser Verkauf wurde genehmigt, auch als ein Konkurrent sein Vorkaufsrecht einklagen wollte. Es kann dem Verkäufer nicht zugemutet werden, seine Grundstücke, die er noch weiter bewirtschaften will und kann, an die Konkurrenz abzugeben (und sich selbst dadurch zu schädigen)

Man stelle sich vor, die Grundstücke sind auf lange Jahre verpachtet und sollen verkauft werden. Dann findet sich wohl kaum ein aktiver Landwirt, der viel Geld ausgeben will, aber erst nach 10 Jahren oder später den Pachtvertrag kündigen kann und vorher die Grundstücke auch nicht nutzen kann. Da ist er vielleicht schon in der Kiste.
Die Finanzierung eines Hofes, bei dem es keinen Nachfolger gibt, läuft mittlerweile öfters über einen Grundstücksverkauf mit Rückpacht. Da will vielleicht der Bauer seinen Kindern (die keine Absicht haben in die Landwirtschaft einzusetigen) Häuser bauen und finanziert das mit dem Grundstücksverkauf. Bis er allerdings rentenreif ist, will er seinen Grund weiter bewirtschaften.

Falls sich der Pächter nach einigen Jahren doch entschließt, im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer den Pachtvertrag zu beenden, dann könnte der Eigentümer beispielsweise auf dem Land bauen, wenn dies bebauungsfähig ist.

Innerhalb von 2 Jahren können die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen total verändert sein. Man sehe sich nur die Abhängigkeit der Landwirte vom Hü und Hott der Politik an.

Gruß
MwM
meyer wie mueller
 
Beiträge: 1528
Registriert: So Nov 04, 2007 18:21
Wohnort: Franken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Fassi » Fr Feb 08, 2013 11:28

Allerdings muß zur Ausübung der Vorkaufsrechts ein verbindliches Kaufangebot vorliegen, das heisst es muss auch wirklich ein Käufer da sein, der das Grundstück kaufen will. Und selbst dann kann der Verkäufer es sich anders überlegen und sich plötzlich dazu entscheiden, dass er doch nicht verkaufen will (es gibt wohl immerhin noch keinen Verkaufszwang)


Nicht ganz. Die Maschinerie kommt erst ins Rollen, wenn Käufer und Verkäufer bereits beim Notar waren. Nicht im Vorfeld. Der Notar informiert dann die entsprechende Behörde und die prüft, ob da ein Landwirt in diesen Vertrag einsteigen will. Übrigens 1:1, dh wenn da ne alte baufällige Hütte mitverkauft wird, dann muss er auch diese mitkaufen. Der kann sich da nicht die Sahnestücke rauspicken. Und wie gesagt, in den meisten Bundesländern greift das Gesetz auch erst wenn ein Gründstück größer wie 2ha ist.

Die Erb- und Übergabenummern waren bei uns im Landkreis komplett aussen vor, im Einvernehmen mit Landrat und Bauernverband. Das ist dann allerdings dem RP bei ner Kontrolle des Amts aufgefallen, er hat das bemängelt und nun müssen sie halt auch bei den Geschichten rumfragen.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
Benutzeravatar
Fassi
 
Beiträge: 7993
Registriert: Mi Feb 13, 2008 0:35
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon einsiedler » Fr Feb 08, 2013 18:44

Hallo,
das Grundstücksverkehrsgesetz ist nicht so schlecht. Es hatte in den letzten 20 Jahren nur wenig Bedeutung, weil Ackerbau, besonders auf Grenzstandorten, nicht besonders attraktiv war.
Jetzt, wo jeder sein Geld in Immobilien investieren möchte, wird es wieder mehr Beachtung finden.
Wenn einem ein Versicherungskonzern die Pachtflächen vor dem Hoftor wegkauft, ist dieses Gesetz die letzte Hoffnung.
Gruß
Einsiedler
einsiedler
 
Beiträge: 106
Registriert: So Feb 15, 2009 20:05
Wohnort: nördliche Oberpfalz
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Blaubärchen, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Grossmeister, Manfred, Stoapfälzer

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki