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Ackerland als Privatperson kaufen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon easyrider555 » Do Jan 24, 2013 21:48

Hallo

ich möchte ca 2 Ha Ackerland kaufen.
Der Pächter des Landes würde der gleiche bleiben.
Wie gehe ich am besten vor.
Würde eine Betribsnr helfen die ich als Besitzer von 4 Pferden bekommen könnte/müßte.
Danke im vorraus
easyrider555
 
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Fassi » Do Jan 24, 2013 22:05

Nein, es ne Landwirtschaft mit Gewinnabsicht vorliegen. 4 Pferde sind Hobby.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon amwald 51 » Do Jan 24, 2013 22:28

servus mitanand
... das thema wurde hier schon gelegntlich abgehandelt. sehr maßgenlich: in welchem bundeland, evtl. auch in welcher region des selben bundeslandes der fall angesiedelt ist.
prinzipiell ist der kauf eines ackers durch einen nichtlandwirt, selbst wenn nicht hobby-landwirt, nicht ausgeschlossen[/b].
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon easyrider555 » Mi Jan 30, 2013 20:46

Hallo

das ganze wäre in Baden Wü in der Region SHA.
Wie siehts eigentlich mit der Steuer aus ?
Wäre hier eine Schenkung besser da es von meiner Tante ist.
Dummerweise ist der Wert etwas über 20 000 Euro sonst wäre es ja Freibetrag.
Gruß Uwe
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Vogesenblitz » Mi Jan 30, 2013 21:28

Hallo Uwe

In den Kaufvertrag nimmst Du entsprechende Verpflichtungen wie Unterhalt, beschränkten Niessbrauch,
wöchentlichen Einkauf o.ä. für die Tante mit auf. Dann wird kein vorkaufberechtigter Landwirt, Gemeinde usw. da einsteigen wollen. Nach Übertragung kann die Tante ja verzichten, wenn sie Dich nicht länger belasten will. :lol:

Grüße
Vogesenblitz
 
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon amwald 51 » Mi Jan 30, 2013 22:49

servus mitanand
... wenn deine tante dir gutes tun will, schenkt sie dir den acker!! schenken heißt etwas hergeben ohne gegenleistung in geld - die ideen mit dem nießbrauch etc. wie Vogesenblitz schreibt können durchaus in den vertrag über die schenkung einfließen. :idea: :idea:
... was die schenkungssteuer betrifft hast du ja den freibetrag von 20' euronen, erst der diesen wert übersteigende betrag wird der schenkungsteuer unterworfen, nießbrauch etc. vermindern aber den wert der schenkung. als weiteres fällt meines erachtens/wissens bei der schenkung keine grunderwerbssteuer - in bawü 5% - an. würdest du den acker offiziell deiner tante (als ob es sozusagen irgend eine fremde person wäre) abkaufen, fällt darauf auf jeden fall grunderwerbssteuer an. :idea: :idea:
grüße vom alpenrand
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Fassi » Mi Jan 30, 2013 23:59

wenn deine tante dir gutes tun will, schenkt sie dir den acker!! schenken heißt etwas hergeben ohne gegenleistung in geld - die ideen mit dem nießbrauch etc. wie Vogesenblitz schreibt können durchaus in den vertrag über die schenkung einfließen.


Auch das fällt unter das Grundstücksverkehrsgesetz (genau wie die Übergabe von Vater an Kinder). Da gibts dann zwar kein Vorkaufsrecht, aber ne Veräußerungsauflage. Dh er muss dann an einen Landwirt verkaufen (Kaufpreis kann dann max. ortäblicher Preis +50% betragen). Lediglich Erbfolge auf Grund von Tod und Zwangsversteigerungen fallen nicht unters o.g. Gesetz (wir hatten da die Tage ne Infoversanstaltung vom Amt).

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Fassi » Do Jan 31, 2013 1:13

So ähnlich war die Aussage vom Amt auch, wenn dann gesetzliche Erbfolge mit Erbengemeinschaft. Sobald da was aufgeteilt wird, gehts übers Amt.

Gruß
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Gabor » Do Jan 31, 2013 1:59

Fassi hat geschrieben:
wenn deine tante dir gutes tun will, schenkt sie dir den acker!! schenken heißt etwas hergeben ohne gegenleistung in geld - die ideen mit dem nießbrauch etc. wie Vogesenblitz schreibt können durchaus in den vertrag über die schenkung einfließen.


Auch das fällt unter das Grundstücksverkehrsgesetz (genau wie die Übergabe von Vater an Kinder). Da gibts dann zwar kein Vorkaufsrecht, aber ne Veräußerungsauflage. Dh er muss dann an einen Landwirt verkaufen (Kaufpreis kann dann max. ortäblicher Preis +50% betragen). Lediglich Erbfolge auf Grund von Tod und Zwangsversteigerungen fallen nicht unters o.g. Gesetz (wir hatten da die Tage ne Infoversanstaltung vom Amt).

Gruß


Wo gibt es denn eine veräußerungsauflage? Hab ich ja noch nie gehört und kommt ja einer Enteignung gleich. :evil:
Gabor
 
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Birlbauer » Do Jan 31, 2013 8:42

Hallo,
im Hinterkopf habe ich, dass in Bayern nur bei Flächen über 2ha Landwirte Vorkaufsrecht haben.
Wenn dem so ist und ähnliches in BaWü der Fall ist, könnte man ja die Fläche teilen und einen Teil gibst zu Weihnachten, den nächsten zum Geburtstag ...
Liegt die Fläche so, dass die Gemeinde Interesse haben könnte?
Grüße,
Manfred
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon julius » Sa Feb 02, 2013 11:39

Jupp1303 hat geschrieben:
Fassi hat geschrieben:
wenn deine tante dir gutes tun will, schenkt sie dir den acker!! schenken heißt etwas hergeben ohne gegenleistung in geld - die ideen mit dem nießbrauch etc. wie Vogesenblitz schreibt können durchaus in den vertrag über die schenkung einfließen.


Auch das fällt unter das Grundstücksverkehrsgesetz (genau wie die Übergabe von Vater an Kinder). Da gibts dann zwar kein Vorkaufsrecht, aber ne Veräußerungsauflage. Dh er muss dann an einen Landwirt verkaufen (Kaufpreis kann dann max. ortäblicher Preis +50% betragen). Lediglich Erbfolge auf Grund von Tod und Zwangsversteigerungen fallen nicht unters o.g. Gesetz (wir hatten da die Tage ne Infoversanstaltung vom Amt).

Gruß


Hat der BGH auch letztens gekippt, wenn eine Erbfolgegestaltung nur gedacht ist um das GrStVG zu umgehen, geht auch Erben nicht.


Steh ich jetzt auf dem Schlauch ?

Mein Onkel Ex-Landwirt ( Rentner ) hat noch landw Grundstücke die er die nächsten Jahre an seine Kinder vererben möchte.
Werden ihm dann die Grundstücke bei der Vererbung praktisch enteignet und an Landwirte verteilt nur weil er keinen landw. Betrieb mehr hat ?
Seit ihr euch da sicher ? Ich kann mir das nicht vorstellen, habt ihr da mal einen Link zum nachlesen ?
julius
 
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Fassi » Sa Feb 02, 2013 12:04

Nein, nur wenn ein Landwirt daran Interesse hat und kein Gewissen bzw. Charakter hat. Link: http://www.gesetze-im-internet.de/grdst ... 10961.html

Ist § 2, bzw. die Formulierung dadrinne: "rechtsgeschäftliche Veräußerung". Das sind so ziemliche alle Übergabemöglichkeiten.

Allerdings kann man gegen das Ganze bei ner Schenkung (also die Veräußerungsauflage) rechtlich vorgehen, und im Gegensatz zum Verkauf trägt hier der kaufwillige Landwirt alle entstehenden Kosten (so die Aussage unseres Amtes). Daher ziehen hier wohl die meisten zurück, wenn es vors Gericht geht (was wohl in 100% der Fälle so war). Mit meistens auch der Konsequenz, dass die Pächter der Flächen zum nächstmöglichen Termin auch wechseln :wink: . Bei uns in der Gemarkung wars bisher so, dass bei familieninternen Geschichten sich die Landwirte auch rausgehalten haben.

Gruß
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon julius » Sa Feb 02, 2013 14:28

Aber nehmen wir mal an das bei einer Erbfolge eines Ex-Landwirts an seine Kinder sich ein aktiver Landwirt aufgrund des Grundstücksverkehrsgesetz einmischen würde.
Der hätte per Gesetz dann das Vorkaufsrecht zum selben Preis.
Welcher Preis würde hier dann festgelegt werden ?
Denn bei einer Erbfolge an die Kinder oder Verwandte, wird kein Preis vereinbart den er per Vorkaufsrecht übernehmen könnte.

Wenn man bedenkt das die nächsten 20 Jahre nochmal mindestens 60-70 % der deutschen Landwirte ihren Betrieb schließen, kann das zukünftig bei Erbschaften allerhand Turbulenzen geben. Wenigstens haben dann Gerichte, Rechtsanwälte und Gutachter Hochkunjunktur. :roll:
julius
 
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon Fassi » Sa Feb 02, 2013 18:53

Welcher Preis würde hier dann festgelegt werden ?


Der Erbe darf ortsüblich plus 50% fordern, und das muss der Landwirt dann auch zahlen. Hier gehts auch um kein Vorkaufsrecht, sondern der Erbe bekommt die Fläche mit einer Veräußerungsauflage an den interessierten Landwirt. Und diese Auflage kann man anfechten :wink: , im Gegensatz zum Vorkaufsrecht der Landgesellschaft.

Ach ja, das Gesetz greift erst bei Flächen (Einzelparzelle, nicht Schlag) über 2ha, Ausnahme Hessen und zwei weitere Bundesländer (ich mein Saarland und Rheinlandpfalz). Da sind die Grenzen 0,5ha. Alles was darunter liegt, wird vom Grundstücksverkehrsgesetz nicht tangiert.

Gruß
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Re: Ackerland als Privatperson kaufen

Beitragvon julius » Mo Feb 04, 2013 22:36

Danke für die Ausführungen. :wink:
julius
 
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