hans g hat geschrieben:ihc833 hat geschrieben:Es gibt ein Grundstücksverkehrsgesetz und das untersagt Nichtlandwirten defcto den Erwerb von landw. Flächen.
...das heisst nicht,dass nichtlandwirte nicht kaufen können,sondern wenn ein landwirt nachweisen kann,dass er auf dieses land angewiesen ist,hat er ein vorrecht zu kaufen.
Genauso wurde es uns auch gesagt und so wurde in der Praxis auch gehandhabt. Die Landwirte haben Vorkaufsrecht, es will aber keiner diesen Acker kaufen,und in der Pacht bleibt er ja weiterhin. Er ist nur 20m breit und 160m lang, die obere Länge grenzt an eine Schwarzdornhecke, die untere an ein Naturschutzgebiet, der Landwirt, der ihn bewirtschaftet hat noch sehr alte, kleine Maschinen (er ist ja selbst schon ziemlich alt), mit den neuen großen Maschinen,sagen die andren ist das uninteressant zu bewirtschaften, die sonstigen Äcker, die nicht stillgelegt sind haben hier allle mehrere ha.