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Ackerpreis

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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42 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Ackerpreis

Beitragvon nixe » Fr Jul 18, 2008 20:24

hallo! wir haben einen Acker zum Kauf angeboten bekommen für 1,5euro pro qm. da ich kein Landwirt bin kenne ich mit der Bonität nicht genau aus, mir wurde etwas von 40 ?? gesagt , es werden jedenfalls auch Zuckerrüben darauf angebaut.
ist der Preis in Ordnung?
nixe
 
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Beitragvon winz!!! » Fr Jul 18, 2008 20:33

Hallo nixe,
ich würde sagen der preis ist in ordnung, aber was machst du mit dem acker wenn du kein landwirt bist?

ACKERLAND GEHÖRT IN BAUERNHAND!!!
Gruß aus Rheinhessen

http://www.youtube.com/watch?v=pudOFG5X ... re=related
winz!!!
 
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Beitragvon nixe » Fr Jul 18, 2008 20:38

Der Acker ist verpachtet und soll es auch bleiben. Die jetzigen Eigentümer wohnen zu weit weg und sind zu alt, sie wollen ihn verkaufen. Es gäbe Interessenten, die ihn , da recht abseits gelegen, als"Partywiese" nutzen wollten, mit Wohnwagen drauf usw. um am Wochenende darauf zu feiern. Da uns dies nicht gefällt, der pachtende Landwirt (Nebenerwerb) ihn aber nicht kaufen kann, wollten wir ihn kaufen. Der Landwirt kann ihn weiter bestellen, und dafür hilft er uns dann Holz zu spalten. Also ist der Preis o.k.?
nixe
 
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Beitragvon euro » Fr Jul 18, 2008 20:48

15k pro ha ist hier geschenkt
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Beitragvon Komatsu » Fr Jul 18, 2008 22:13

Es gibt ein Grundstücksverkehrsgesetz und das untersagt Nichtlandwirten defcto den Erwerb von landw. Flächen.
Komatsu
 
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Beitragvon ChrisB » Sa Jul 19, 2008 8:18

Hallo IHC,
ich bin auch drann Ackerland nach Erbfolge zu kaufen :oops:
Ich komme aus Nordbayern (10 km nach MKK) und bin Nebenerwerbsldw.
Bei uns kauft ein cleverer Kapitalist schon Jahrelang alles auf was er zu günstigen Preisen kriegen kann (Wiese,Acker + Forst), gibt es diese Gesetz in Bayern also nicht?????? :wink:
ChrisB
 
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Beitragvon hans g » Sa Jul 19, 2008 9:04

ihc833 hat geschrieben:Es gibt ein Grundstücksverkehrsgesetz und das untersagt Nichtlandwirten defcto den Erwerb von landw. Flächen.

...das heisst nicht,dass nichtlandwirte nicht kaufen können,sondern wenn ein landwirt nachweisen kann,dass er auf dieses land angewiesen ist,hat er ein vorrecht zu kaufen.
hans g
 
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Beitragvon CarpeDiem » Sa Jul 19, 2008 9:20

Von vielen Gesetzen gehört vor allem das Grundstücksverkehrsgesetz abgeschafft. Völlig unsinnig wie dieses Gesetz in den einzelnen Kommunen angewandt wird. Noch kein Landverkauf an einen Nichtlandwirt ist dadurch je verhindert worden. Aber viele Lokalmatadoren des BV hatten einen kleinen "Informationsvorsprung" der dann mühselig durch Anwälte wieder "abgebaut" werden musste. Alles in allem völliger Unfug!!!!
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Beitragvon ChrisB » Sa Jul 19, 2008 12:07

Hallo CarpeDiem,
das bedeutet das der Ortslandwirt vom BBV genauso wie die ganzen Behörden vor dem Notartermin angeschrieben wird und sein ok geben muß :shock:
Bei ins in Bayern bekommen die Ortslandwirte eine Aufwandsentschädigung vom BBV die Ortsbäuerinen bekommen nichts vom BBV :oops:
Also hat dieser Titel doch seine kleinen Vorteile, ich bin bei diesem Verein auch noch zahlendes Mitglied :cry:
ChrisB
 
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Beitragvon CarpeDiem » Sa Jul 19, 2008 12:25

Genau so ist es Chris B wie Du es schreibst. Die Gemeinden, die nach dem GrStVehrsgestz von dem Verkauf informiert werden müssen, haben dieses "bekanntzumachen". Wenn es nun der Beamte der Gemeinde mit dem Obmann des BV gut kann, dann sagt er ihm das mit der Bitte um weitere Veranlassung. Er hat damit seiner Verpflichtung genügt, und was der Informierte damit macht. Naja, da kannst Du Deiner Phantasie freien Lauf lassen.

Was ich da schon erlebt habe, schlägt jedem Fass den Boden aus. Dort habe ich vor Jahrzehnten erstmals daran gezweifelt, dass der BV eine solide Organisation ist, vergleichbar z.B. den Gewerkschaften.
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Beitragvon ChrisB » Sa Jul 19, 2008 12:34

Hallo CarpeDiem,
aus welchem Bundesland kommst Du?????
Danke und Grüße
Chris
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Beitragvon Komatsu » Sa Jul 19, 2008 13:15

CarpeDiem hat geschrieben:Von vielen Gesetzen gehört vor allem das Grundstücksverkehrsgesetz abgeschafft. Völlig unsinnig wie dieses Gesetz in den einzelnen Kommunen angewandt wird. Noch kein Landverkauf an einen Nichtlandwirt ist dadurch je verhindert worden. Aber viele Lokalmatadoren des BV hatten einen kleinen "Informationsvorsprung" der dann mühselig durch Anwälte wieder "abgebaut" werden musste. Alles in allem völliger Unfug!!!!


Soso ...... das GVG regelt ja auch die Erbfolge in den Betrieben die nicht einer Höfeordnung unterliegen zum Bleistift und das dürften südl. der Line Köln - Kassel etwa 99 % der betriebe sein.
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Beitragvon CarpeDiem » Sa Jul 19, 2008 14:01

SoSo ihc was diese Gesetze nicht alles können. Brauchen denn Landwirte eine Gängelung für die Erbfolge durch ein Gesetz??? Kennen Sie solche Gesetze für Anwälte, Industrieunternehmen, Apotheker und ähnliche??? Was soll denn das?? Wenn die Landwirte Unternehmen sein wollen, dann müssen sie solches schon selbst regeln. Aber davon sind wir noch weit, weit entfernt.
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Beitragvon CarpeDiem » Sa Jul 19, 2008 14:05

Im übrigen IHC dieses Gesetz ist allein schon deshalb ein Absurdum weil es von einem hauptberuflichen Landwirt spricht. Aber, wo ist denn die Definition für diesen. Ist es der Industrielle der, wie bei uns geschehen, für Millionen Land erworben hat um seine 6b Rücklagen einer Industrieholding zu verwerten, oder der Baulandverkäufer der dieses Geld in Mietsburgen investiert hat, oder Leute wie Sie die sich mit einer Beratung etwas dazu verdienen.

Sie sehen Fragen über Fragen, alleine deshalb weg damit es hat keinem Landwirt genutzt aber viele zu Feinden gemacht!!!!
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Beitragvon Komatsu » Sa Jul 19, 2008 14:25

Das GVG hat das recht exakt geregelt. Es gilt hier die gleiche Def. wie beim bauen im Außenbereich. Der BGH hat gesagt : Es muss einen wesentlichen Beitrag zum Familieneinkommen beitragen.

Aus diesem Grunde unterliegt die Landwirtschaft per gesetz einem besonderen Schutz vor der Zerschlagung durch Erben und wird von daher auch bei der Abfindung auch nur ( §$ 2049 BGB ff. ) nur mit etwa 1/5 bewertet.

Bei der Erbschaftssteuer im Moment mit 0,40 Cent je EMZ

also 40 ha Eigentum mit Wirt.geb. maschinen, Vieh usw. mit 60 BP = 96.000 € + Wohnhaus, Geld und Finanzanlagen
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