borger hat geschrieben:Mit diesem Urteil, falls es denn rechtskräftig ist
Ist es nicht, schreibt die ISN:
http://www.schweine.net/news/kastenstan ... sweit.html
Wie die Anwaltskanzlei von Straathof in einer uns vorliegenden Pressemeldung mitteilt, geht der Rechtsstreit möglicherweise in die nächste Runde. Dort heißt es: "Die DEMVA GmbH erwägt beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision zu beantragen, da es um die Auslegung von Bundesrecht geht und das Verfahren grundsätzliche Bedeutung hat."
Es wäre schön, wenn auch mal geschrieben würde, wie breit die betroffenen Kastentände denn tatsächlich waren. Und dazu das Stockmaß der Sauen.
Und welche Breite denn tatsächlich bei welchem Stockmaß rechtlich unbedenklich ist.
Idealerweise auch noch, wie es denn in den kleinen/großen, alten/neuen Ställen tatsächlich aussieht, hier in Deutschland, aber auch bei den Ferkelerzeugern in Holland und Dänemark.
Was die ISN schreibt, hilft auch nur bedingt weiter:
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist bezüglich der Kastenstandbreiten nicht klar formuliert. Aktuelle Ausführungshinweise, beispielsweise aus Niedersachsen (65 bzw. 70 cm), geben hierzu jedoch eine eindeutige Richtung vor.
Im Moment kann man den Sauenhaltern wohl nur raten, auf Minipigs umzusteigen.