Servus,
gestern hatte ich einen netten Anruf vom AELF (Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten). Der Mitarbeiter
hat mir erzählt, dass sie in zwei unserer Waldstücke (liegen quasi direkt nebeneinander) vom Borkenkäfer befallene
Bäume bemerkt hätten und ob wir das selber beheben könnten oder Hilfe benötigt wird.
Wir haben dann gleich zeitnah einen Vor-Ort-Termin vereinbart um das genau Schadensausmaß zu begutachten. Wenn
es bloß wenige Bäume sind kann ich das selber zeitnah entnehmen und abfahren (die Flurstücke sind jetzt nicht so
rießig groß, sind insgesamt ca 1,2 ha und sind nicht durchgehend mit Fichten bewachsen).
Sollte es aber mehr sein, werden wir wohl einen Lohnunternehmer beauftragen müssen, so recht weis ich dann allerdings
nicht wohin mit dem Holz, da kommt schon alleine wegen des jungen Bestandes nur Brennholz rum und eine Lager-
möglichkeit in "Borkenkäfersicherer" Entfernung vom Wald hab ich aktuell nicht.
Bei mir zu Hause kann ich nur begrenze Mengen lagern.
Interessieren würde mich jedoch, wie das AELF da drauf gekommen ist (also ich finde die Info gut, und wir hatten ohnehin
überlegt die Waldstücke die Fichtenbestand mit dem Förster zu kontrollieren). Von einem Wald-Nachbarn weis ich, dass es
sich um Eine Erbengemeinschaft handelt die nicht vor Ort wohnt (das ist Laubholzbestand, also keine Borkenkäfergefahr)
wie läuft das dann da? Die haben ja realistisch betrachtet keine Möglichkeit das regelmäßig zu kontrolliern.
Und welche Möglichkeiten hat das Amt? In einem der beiden Stücke ist ein alter Keller, dh ka kann man mit einem Harvester nur
bedingt arbeiten (der würde ja in den Keller einbrechen). Eine Motormanuelle Aufarbeitung wäre aber (wenn ich es vergeben
muss) finanziell wohl äusserst unattraktiv, ich selber würde aber wohl ein paar Wochen zum aufarbeiten benötigen wenn es
mehr als nur ein paar Bäume sind.
lg
Johannes D.