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Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Family Guy » Mo Jan 23, 2017 20:25

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Voraussetzungen-Steuerentlastung/voraussetzungen-steuerentlastung.html?nn=31594#doc31598bodyText2

Hier kannst du alles nachlesen.

Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Agrardieselabteilung ziemlich gleichmäßig das gesamte Jahr über beschäftigt ist. Bis Januar werden die alten Anträge abgearbeitet und danach gehts wieder von vorne los.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Qtreiber » Mo Jan 23, 2017 23:16

Wini hat geschrieben:Aber warum muss ich dann überhaupt angeben, dass ich einen Diesel-PKW nutze ?

Wenn du einen Benziner hättest, wäre die Möglichkeit des Beschisses nicht gegeben, d.h. also der komplette Dieselverbrauch wäre für die Traktoren.
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Stuer und Angaben

Beitragvon adefrankl » Mo Jan 23, 2017 23:30

Wini hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Rückmeldungen zum Thema.

.......
Ich meine, dieser Abzug muss wohl anders herum geschehen. Vom fiktiven Gesamtverbrauch aufgrund der gefahrenen Kilometer wird die Liter-Menge der Tankbelege abgezogen.
Was an Menge fehlt, wird vom Zoll so behandelt, als hätte ich schwarz aus dem Hof-Dieseltank getankt. Für diese Fehlmenge bekomme ich dann keine Rückvergütung.
Ist das so rum richtig ?

.........

Ich gebe jetzt jedenfalls erstmal 0 Liter an, damit mir da niemand ans Bein pinkeln kann.
Schließlich habe ich nur an der öffentlichen Tanke getankt.

Dank für Eure Tipps
Gruß
Wini

Zu 1: Soweit richtig. Es bleibt aber noch zu beachten, dass bei einem Privat-PKW der Dieselverbrauch der aus der Hoftankstelle bezogen ist auch in der Buchführung als Entnahme zu buchen ist. Ansonsten ist für einen Steuerprüfer aus der Aktenlage eine eindeutige Steuerhinterziehung erkennbar.
(--> Auf stimmige Buchführung achten)
Zu 2: Zumindest als ich einen Diesel PKW hatte wurde danach gefragt, ob ein solches Fahrzeug vorhanden ist. Und da sollte man eine Falschangabe nicht riskieren (steht ja in den Datenbanken). Und wenn man das angibt, dann muss man auch die Kilometerstände zu Beginn und Ende das Jahres (bzw. Kauf bzw. Verkauf) angeben. Und auf dieser Basis und den eingereichten Tankbelegen wird der Rest dann errechnet. Insofern funktioniert es nicht da einfach Null anzugeben.
Einerseits wird nicht ganz zu unrecht damit Versucht Betrug zu erschweren, andererseits hat es für ehrliche Bürger so manchen bürokratischen Aufwand zur Folge, bei dem auch Fehler passieren können. Daher im Zweifel --> Benziner (oder Autogas, Erdgas ......)). Kostet auch weniger kfz Steuer und steht politisch zur Zeit auch nicht so stark auf der Abschussliste.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon elchtestversagt » Di Jan 24, 2017 8:45

Warum wieder so kompliziert, Wini.
Du gibst alle getankten Mengen an, egal ob Hoftankstelle, freie Tankstelle oder direkt bei den Scheichs.
Denn theoretisch könnten ja die Tankbelege von der Tanke auch für den Schlepper sein....
Dann gibst du den km-Stand des PKWs ein, dann errechnet sich mit dem vom Amt festgesetzten Durchschnittsverbrauch die Menge Dieselkraftstoff, die nicht Beihilfefähig ist, und fertig ist das ganze.
Wenn du einen sportlichen Fahrstiel hast, und über der Amtsvorgabe liegst, dann freu dich, dass deine sportliche Fahrweise "gefördert" wird, und sonst ärgere dich und blas lieber deinen Diesel von Zeit zu Zeit mal frei...
Auch ist es dem Amt egal, ob du mit deinem PKW oder dem dicken Schlepper oder mit der Aida ( falls Wasserzuwegung) die Flächen kontrollierst....
"Mineralölbegünstigt" sind auch nur Fahrzeuge, die als ldw. Zugmaschinen eingestuft sind und dementsprechend grüne Nummer haben ( ist das nicht Steuernummer 80100 oder 81110 oder so ähnlich), sprich ein LKW ist nicht automatisch begünstigt...

Wenn dir das zu einfach geht, dann kauf dir einen Benziner, oder lass den Diesel auf den Namen deiner Frau laufen ( um dann im Falle dessen mit den Tankbelegen zu beweisen, dass du nicht zu hause tankst...).
Vergess aber nicht, denn Wagen "ordnungsgemäss" zu verkaufen, sprich mit Kaufvertrag, aus dem der km Stand des Wagens hervorgeht.
Denn das musst du im Antrag mit abgeben, damit der Wagen beim Zoll "abgemeldet" wird.

Und wenn du den jetzt nicht angibst, gibt es 100% Nachfragen, weil du den ja mal angegeben hast ( und damit vielleicht keine Auszahlung usw, ob es das wert ist..........)
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Wini » Di Jan 24, 2017 19:21

Hallo liebe Freunde des Agrardieselantrages,

vielen Dank für Eure Tipps und Erklärungen. So langsam fällt der Groschen bei mir.

Ich muss also neben den Dieselbezügen für die Landwirtschaft auch die Tankbelege fürs Auto in der Bezugsliste auf Seite 04 des Antrages eintragen.
Das hatte ich nämlich vergessen, weil ich ja in der Vergangenheit nix damit zu tun hatte.

Die Angaben bzgl. Auto (Kilometerleistung,Verbrauch) auf Seite 03 sind ebenfalls klar.

In der Selbstberechnung auf Seite 06 ist sogar ein Übertrag für die verbrauchten Liter für das Auto zur Eingabe vorgeschlagen.

Also dann ist alles klar. Statt 0 Liter gebe ich hier den vorgeschlagenen Wert ein, damit die Zöller zufrieden sind.

Für die fehlenden Tankbelege nimmt der Zoll dann vermutlich an, dass ich die Differenzmenge zu Hause getankt habe und wird
vermutlich den Entlastungsbetrag hierfür verweigern. Dann ist es eben so. (Händereib in Selb)

Noch ein Tipp am Rande:
Achtung ! Versäumt den Antrags-Ende-Termin 30.09. nicht !!

Trotz Angabe der E-Mail-Adresse erhält man nämlich von der Zollbehörde keine E-Mail wenn der Antrag im September noch nicht gestellt ist!
Hier ein Beispiel aus einer Presseveröffentlichung aus dem Jahr 2014 von http://www.zoll.de für den Bereich Niederbayern:

19.9.2014: Bis dato stellte die Agrardieselstelle Passau einen geringeren Antragseingang als im Vorjahr fest -
offenbar bedingt durch die laufenden Erntearbeiten in den landwirtschaftlichen Betrieben.
Über 10.000 Agrardieselanträge von Landwirten stehen derzeit noch aus.

Um die Deadline am 30. September 2014 einzuhalten, muss der Agrardieselstelle Passau der Antrag körperlich vorliegen.
Das Datum des Poststempels ist nicht ausreichend. Bei elektronisch übermittelten Antragsdaten ist es erforderlich, dass auch der unterschriebene "komprimierte Antrag"
rechtzeitig innerhalb dieser Frist der Zollverwaltung zugeht.


Da kann ich die Aussage von Family Guy nicht ganz nachvollziehen, dass hier eine gleichmäßige Arbeitsauslastung in den zuständigen Behörden vorliegt.

Eine E-Mail-Benachrichtigung an die Kundschaft wäre mal eine echte Serviceverbesserung statt nur lapidar eine interne Pressemitteilung auf ihrer Internet-Seite zu veröffentlichen.
Für 2015 hat man in Passau noch nicht einmal mehr diese Pressemitteilung auf der Internetseite veröffentlicht.
Von der Dienststelle in Selb, zuständig auch für Franken, ganz zu schweigen. Ruhe sanft im Bayrischen Wald.

Warum die Deadline gerade in die Zeit der Herbstbestellung fällt, ist mir unbegreiflich.
Warum nicht 31.12. des Folgejahres ? Im November bzw. Dezember wäre doch genügend Zeit für den Papierkram.
Die Bauern haben halt keine Lobby.

Wer könnte hier ein Process Improvement anstoßen um die Service Qualität der bayrischen Zollämter zu erhöhen?

Früher gab es schließlich auch mal einen "Selbstbehalt" von 350€, der kleine Betriebe benachteiligt hat.
Das wurde schließlich auch mal gekippt. Daher halte ich den 30.9. als Ende-Datum nicht für unantastbar und von Gott gegeben.

Vielleicht kann Family-Guy hier mal einen internen Verbesserungsvorschlag einreichen.

Danke und Gruß
Wini
Zuletzt geändert von Wini am Mi Jan 25, 2017 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon ICH BIN'S » Di Jan 24, 2017 21:10

Hallo,


Verstehe die Aufregung um die Deadline nicht.
Winter=arbeitsarme Zeit=Zeit für Bürokram.

Mein Antrag geht spätestens am 10.01 raus. Bis dahin sollten auch alle Belege da sein die man für den Antrag braucht.
Tankbelege (egal ob privater LKW oder Traktor) gehen eh durch die Buchführung; Der Steuerberater rechnet den privaten Dieselverbrauch anhand vom Dieselantrag eh raus.
LU (habe nur 3 die bei mir was machen) schicken mit jeder Rechnung gleich den Beleg fürs Diesel mit.
Wasser- und Bodenverband schicken den immer mit der Endabrechnung zum 15.12.
Tankstelle schickt jede Monat bei der Abbuchung eh eine Rechnung.

Es sollten also spätestens bis zum 01.01 alle Belege da sein, dann geht der Antrag auch gleich raus. Ist online 20 Minuten Arbeit, guter Stundenlohn bei mir. Für sowas nehme ich mir Zeit, mehr Geld kann ich in der LW nur noch beim Flächentrag verdienen.


MfG
Früher hatte ich Zeit und Geld. Jetzt habe ich Landwirtschaft...
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Obsti » Mi Jan 25, 2017 12:41

Also ich führe für jedes Fahrzeug ein Tankprotokoll somit läßt sich das verbrauchte Diesel genau zuordnen.
Leertabelle Tankung Traktoren1.pdf
(87.96 KiB) 251-mal heruntergeladen


Gruß Obsti
Zuletzt geändert von Obsti am So Jan 29, 2017 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Family Guy » So Jan 29, 2017 0:04

Wini hat geschrieben:
Warum die Deadline gerade in die Zeit der Herbstbestellung fällt, ist mir unbegreiflich.
Warum nicht 31.12. des Folgejahres ? Im November bzw. Dezember wäre doch genügend Zeit für den Papierkram.
Die Bauern haben halt keine Lobby.


Na ja, du hast volle 9 Monate um den Antrag abzuschicken, da liegt es doch wirklich an jedem selbst, mal 1,5 h zu finden und das fertig zu machen.
Viel enger ist die Zeit beim Flächenantrag und der fällt ja auch nicht gerade in eine arbeitsarme Zeit.
Zuletzt geändert von Family Guy am So Jan 29, 2017 23:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Obsti » So Jan 29, 2017 16:16

Hallo Wini
habe meinen Entlastungsantrag von 2016 schon weg. Das dauerte noch keine halbe Stunde. Ich verstehe nicht das da manche 9 Monate dazu brauchen.

Gruß Obsti
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Ede75 » So Jan 29, 2017 18:47

Wini hat geschrieben:Warum die Deadline gerade in die Zeit der Herbstbestellung fällt, ist mir unbegreiflich.
Warum nicht 31.12. des Folgejahres ? Im November bzw. Dezember wäre doch genügend Zeit für den Papierkram.
Die Bauern haben halt keine Lobby.


Wini, reg dich ab. Früher war die deadline der 15.2. (als es noch nicht beim Zoll war), also sollte jeder in 9 Monaten wohl mal die Zeit für den Antrag finden,wenn es vorher in 6 Wochen ging... Man kann ihn ja freiwillig auch schon am 2.1. einreichen, wenn man dann alle Belege da hat...


Gruß
Ede
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