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Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Wini » Fr Jan 20, 2017 20:15

Särs lieber Freunde der alljährlichen Antragstellung auf Steuerentlastung für Agrardiesel,

Hääte da mal Fragen zu meinem neuen Betriebsleiter-PKW mit Diesel-Motor.

Ich bin Nebenerwerbler und nutze das Fahrzeug hauptsächlich außerhalb der Landwirtschaft.

Im vollständigen Online-Antrag 1140 http://www.zoll.de habe ich das Fahrzeug nun erstmalig
mit Kilometerleistung und Durchschnittsverbrauch aufgeführt. Ist ja Pflicht.
Habe das Fahrzeug nur an der öffentlichen Tankstelle betankt und Tankbelege gesammelt.
Fehlt natürlich auch der eine oder andere Beleg aus der Anfangszeit. Mist

Nutzt es etwas, im Vordruck nun einige Liter landwirtschaftlichen Verbrauch anzugeben ?
Man fährt ja schon mal zum Feld, zum Amt, zum Lagerhaus und zur Deutz/Claas-Werkstatt damit.
Werden diese Fahrten als "übliche Beförderung von landwirtschaftlich Gütern" im Sinne des §57 Energiesteuergesetz anerkannt ?
Könnte ich hierfür eine gewisse Litermenge ansetzen und in das Antragsformular einsetzen, um dafür einen
Entlastungsbetrag von der Mineralölsteuer zu erhalten ?

Anderseits habe ich ja nicht am Hof getankt und somit auch nichts von der gelieferten Agrardieselmenge im PKW verbraucht.

Oder ist generell der Dieselverbrauch eines PKWs nicht entlastungsfähig, da dieses Fahrzeug weder ein landw. Ackerschlepper, noch eine
landw. Arbeitsmaschine bzw. ein landw. Sonderfahrzeug darstellt ?

Schließlich werden ja schon bei der Einkommensteuer eine gewisse Kilometerzahl betrieblich anerkannt.

Wer kennt sich da aus ?
Und wie rechnet der Zoll die fehlenden Tankbelege ab ?

Danke und Gruß
Wini
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon bauer hans » Sa Jan 21, 2017 9:21

der zoll hat für alle diesel festgesetzte verbrauchswerte pro 100km und errechnet aus deinen km-angaben den jahresverbrauch,der höher liegt als der tatsächliche verbrauch.
tankquittungen zählen nicht.
wir schaffen uns :mrgreen:
bauer hans
 
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Family Guy » Sa Jan 21, 2017 10:34

Wini hat geschrieben:
Nutzt es etwas, im Vordruck nun einige Liter landwirtschaftlichen Verbrauch anzugeben ?
Man fährt ja schon mal zum Feld, zum Amt, zum Lagerhaus und zur Deutz/Claas-Werkstatt damit.
Werden diese Fahrten als "übliche Beförderung von landwirtschaftlich Gütern" im Sinne des §57 Energiesteuergesetz anerkannt ?
Könnte ich hierfür eine gewisse Litermenge ansetzen und in das Antragsformular einsetzen, um dafür einen
Entlastungsbetrag von der Mineralölsteuer zu erhalten ?


Nein. Für den Verbrauch eines PKW kannst du keine Dieselrückvergütung beantragen.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Qtreiber » Sa Jan 21, 2017 10:46

bauer hans hat geschrieben:der zoll hat für alle diesel festgesetzte verbrauchswerte pro 100km und errechnet aus deinen km-angaben den jahresverbrauch,der höher liegt als der tatsächliche verbrauch.
tankquittungen zählen nicht.

Ähmm, aber mit den Tankquittungen wird doch der Verbrauch nachgewiesen, der nicht an der Hoftankstelle getätigt wurde.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon LUV » Sa Jan 21, 2017 10:57

Steht auf den Tankquittungen heute schon das Nummernschild des tankenden Fahrzeugs drauf? :roll:
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon mb306 » Sa Jan 21, 2017 11:37

LUV hat geschrieben:Steht auf den Tankquittungen heute schon das Nummernschild des tankenden Fahrzeugs drauf? :roll:


Wenn ich mit meiner Aral-Tankkarte tanke, steht mein Kennzeichen automatisch auf dem Beleg, die Eingabe des Kilometerstands erfolgt manuell über das Kartenterminal. Gehen täts also schon....
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon marius » Sa Jan 21, 2017 11:47

Wer den PKW privat und oder betrieblich nutzt muss aufpassen das er nicht irgendwann in den Bereich Steuerhinterziehung gerät wenn der Zoll genauer nachprüft.
In diesem Fall am besten zusätzlich ein Fahrtenbuch mit penibler km Auflistung führen, privat/betrieblich.
marius
 
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon adefrankl » Sa Jan 21, 2017 13:50

bauer hans hat geschrieben:der zoll hat für alle diesel festgesetzte verbrauchswerte pro 100km und errechnet aus deinen km-angaben den jahresverbrauch,der höher liegt als der tatsächliche verbrauch.
tankquittungen zählen nicht.

Also der Zoll nimmt irgendwelche "Normwerte" (Werte der Automobilhersteller) für die Festlegung des Verbrauchs pro 100 km. Es hängt natürlich vom Fahrstil und den Umständen ab, ob man darüber oder darunter liegt. (Ich meine er war aber ehr niedrig angesetzt (als ich noch einen Diesel PKW hatte)). Insofern wenn man sehr sparsam fährt wird man benachteiligt, verbraucht man viel wird einem der Mehrverbrauch nicht abgezogen (d.h. potentiell verbilligt).
Tankquittungen belegen natürlich ebenso einen Dieselbezug wie die Belege der Hoftankstelle. Insofern ist der gesamte Dieselbezug die Summe des Bezug für die Hoftankstelle plus der Bezug laut Tankquittungen.
Bevor jemand auf die Idee kommt noch irgendwelche (fremde) Tankquittungen anzuschleppen, es kann sehr leicht sein, dass die Daten dann inkonsistent werden. z.B. man hat angeblich zweimal am gleichen Tag und am selben Tag vollgetankt. Oder die Menge ist größer als das Tankvolumen.

Mir selbst war das ganze aber zu nervig. Deshalb hatte ich beim letzten Fahrzeugwechsel mich gegen einen Diesel entscheiden. Aktuell man man ja doch relativ viel fahren bis sich ein Diesel lohnt. Dazu sind von der Politik noch weitere (in der Summe insgesamt unberechtigte Schikanen gegen den Diesel zu erwarten, insbesondere im Vergleich zum Benziner). Sofern man also nicht wirklich ein Vielfahrer ist, wäre das und die Bürokratie für mich ein entscheidender Grund besser einen Benziner zu wählen.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Lemberger » Sa Jan 21, 2017 17:54

Dann will ich auch mal meinen Senf dazugeben:
Als vor Jahren noch die Belege des Kraftstoffbezugs zusammen mit dem Antrag abgegeben werden mußten, gingen meine monatlichen Rechnungen von der Tankstelle und die sonstigen Tanbbelege ohne Beanstandungen durch die Antragsbearbeitung. Weder auf den Rechnungen, noch auf den Tankbelegen waren irgendwelche KFZ-Kennzeichen vermerkt. Auf den Tankbelegen mußte lediglich der Verkäufer mit Anschrift, also die Tankstelle, und die Kraftsofart, sowie natürlich die Menge vermerkt sein.

An marius:
Kannst Du mal erklären was Du mit Deiner Aussage bzgl. Steuerhinterziehung meinst?

Meiner Meinung nach kann es keine Steuerhinterziehung geben, da der Verbrauch der Diesel-PKW prinzipiell nicht entlastungsfähig ist. Der Verbrauch wird ja auch automatisch von der bezogenen Kraftstoffmenge abgezogen.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon ICH BIN'S » Sa Jan 21, 2017 18:14

Hallo,


Auch ich fahre als NE-Landwirt privat einen Diesel. Getankt werden alle Fahrzeuge (Schlepper, Radlader, PKW) an der Tankstelle, einmal im Monat gibt es die Abrechnung.
Für den privaten PKW muss mann eh die Kilometerstände aufschreiben (am 1.1 und 31.12 des jeweiligen Jahres), dann weiß man eh, wie viel der PKW gelaufen ist.
Durchschnittsverbrauch gebe ich immer das an, was die Verbrauchsanzeige vom Auto anzeigt (in meinem Fall 6,6 Liter). BMW (und der Zoll) rechnen da mit 5,9Ll/100 Km.
Das rechnet man sich aus und zieht das von der gesamte bezogene Menge ab. Den Rest kriegst du dann vergütet.
Mir sind die paar Fahrten zum Landhandel, Werkstatt usw. die ich mit dem privaten PKW für die LW mache egal, und daher juckt es mich auch nicht, ob ich nun 30€ mehr oder weniger erstattet bekomme. Die machen den Bock auch nicht mehr fett bei dem Betrag der zurück erstattet wird. Mann kann den Geiz natürlich auch übertreiben...
Lieber so als nachher dumme Nachfragen oder Ärger deswegen.


MfG
Früher hatte ich Zeit und Geld. Jetzt habe ich Landwirtschaft...
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Family Guy » Sa Jan 21, 2017 21:23

ICH BIN'S hat geschrieben:Hallo,



Mir sind die paar Fahrten zum Landhandel, Werkstatt usw. die ich mit dem privaten PKW für die LW mache egal, und daher juckt es mich auch nicht, ob ich nun 30€ mehr oder weniger erstattet bekomme. Die machen den Bock auch nicht mehr fett bei dem Betrag der zurück erstattet wird. Mann kann den Geiz natürlich auch übertreiben...



MfG

Fahrten mit dem PKW können niemals, auch wenn sie betrieblich sind, im Agrardieselantrag berücksichtigt werden.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon marius » Sa Jan 21, 2017 21:30

Man kann doch ohne größere Probleme einen geeigneten PKW per LKW Zulassung anmelden und den als Betriebsfahrzeug laufen lassen.
Dann gibts natürlich die Dieselvergünstigung. Bei diesen PKW Privatfahrten wäre es dann Steuerhinterziehung.
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Qtreiber » Sa Jan 21, 2017 22:46

LUV hat geschrieben:Steht auf den Tankquittungen heute schon das Nummernschild des tankenden Fahrzeugs drauf? :roll:

Steht auf den Tankquittungen, die ich (Nichtlandwirt, Handwerksmeister) als Beleg abhefte, etwa mein Nummernschild drauf ? Und trotzdem werden sie anerkannt.
adefrankl hat geschrieben:Bevor jemand auf die Idee kommt noch irgendwelche (fremde) Tankquittungen anzuschleppen,....

So Jemanden kenne ich......
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Re: Agrardieselrückvergütung und Diesel-PKW

Beitragvon Wini » Mo Jan 23, 2017 19:35

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen zum Thema.

Ich fasse noch mal zusammen:
1. Fehlende Tankbelege für Privat-Diesel-Pkw von öffentlichen Tankstellen:
Maddin55 hat geschrieben:Soweit ich weiß wird über die angegebene Kilometerzahl und den Verbrauch errechnet wieviel Liter du mit dem Auto verbraucht hast und das wird von der Literzahl, die sich aus deinen eingereichten Belegen ergibt, abgezogen. Für den verbleibenden Rest bekommst du die Rüchvergütung. Wenn dir Quittungen fehlen hast du Pech gehabt, da du ja weniger eingekaufte Dieselmenge nachweisen kannst.

Ob das wirklich so ist ?
Ich meine, dieser Abzug muss wohl anders herum geschehen. Vom fiktiven Gesamtverbrauch aufgrund der gefahrenen Kilometer wird die Liter-Menge der Tankbelege abgezogen.
Was an Menge fehlt, wird vom Zoll so behandelt, als hätte ich schwarz aus dem Hof-Dieseltank getankt. Für diese Fehlmenge bekomme ich dann keine Rückvergütung.
Ist das so rum richtig ?

2. Anerkennung eine Diesel-PKW bzw. der Dieselmenge der landwirtschaftlich verursachten Fahrten:
Family Guy hat geschrieben:Fahrten mit dem PKW können niemals, auch wenn sie betrieblich sind, im Agrardieselantrag berücksichtigt werden.

Family Guy hat geschrieben:Nein. Für den Verbrauch eines PKW kannst du keine Dieselrückvergütung beantragen.

[/quote]
Das sind klare Aussagen von Familie Guy.
Aber warum muss ich dann überhaupt angeben, dass ich einen Diesel-PKW nutze ?

Übrigens, lt. §57 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt aber:
(4) Als Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzl. und tier. Erzeugnisse.... gelten auch
1. die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft übliche Beförderung von land- und forstw. Bedarfsgütern... durch den Betrieb selbst ...
Und Unter
4. Wird für Imker die Beförderung von Bienenvölkern sowie Fahrten zur Betreuung von Bienen gefördert.

Dann wäre es doch gerecht, wenn auch Ackerbauern eine Förderung für Fahrten mit Ihrem PKW zur Besichtigung ihrer
Ackerflächen zwecks Unkrautbestimmung bzw. Fahrten zur Werkstatt zum Transport von Ersatzteilen erhalten würden.
Dies ist doch auch umweltfreundlicher als dafür den 300 PS-Schlepper rauszuholen.

Unglaublich ist auch der letzte Termin für den Antrag auf Agrardieselförderung: 30.Sept. 2017!!
Das ist doch lächerlich oder ? Da darf folgende Frage mal erlaubt sein:
Was arbeiten eigentlich die Damen und Herren beim Zoll bitte schön in der Zeit vom 1.10. bis Jahresende ?
Da wäre ein Ende-Termin zum 31.12. des Folgejahres sicherlich für Landwirte nützlicher
um die arbeitsarme Zeit im November bzw. Dezember für den Papierkram zu nutzen.
Und die Zollbeamten hätten dann auch noch im Winter eine Beschäftigung.

Das wären mal 2 Punkte für die Berufsvertretung um für Landwirte Erleichterung zu schaffen.

Ich gebe jetzt jedenfalls erstmal 0 Liter an, damit mir da niemand ans Bein pinkeln kann.
Schließlich habe ich nur an der öffentlichen Tanke getankt.

Dank für Eure Tipps
Gruß
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