Servus,
ich war Anfang Dezember auf Motorsägenführerlehrgang der BG und Fortsverwaltung. Hier wurden wir wie folgt unterrichtet:
- Helm: Haltbarkeit wg. Sprödigkeit 5 Jahre ab Fertigung (Stempel)
- Schnittschutzklamotten: keine Zeitbeschränkung, lediglich wenn durch Einschnitte (mehr als eine Lage) beschädigt
- Kanister: Im Wald keinerlei Haltbarkeitsvorschriften (muss dicht sein), dedoch darf lt. STVO der Kanister nicht älter als 5 Jahre ab Fertigung sein.