Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: So Sep 28, 2025 19:19

Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
30 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon SAME Drago » Fr Jan 23, 2009 21:33

Moin

Ich möchte diesen Treat mal nutzen um Betrieberlaubnisse von landwirtsch. Anhängern zu sammeln. Dabei besonders interessant ist die 5 - 12 Tonnen-Klasse der 70ger bis 90ger Jahre (ab wann wurde verbindlich der KFZ-Brief bei Anhängern eingeführt??).
Speziell die damals gängigen Marken KRONE; BRUNS; WELGER; LOHRENGEL; BRUNS; BERGMANN; MENGELE; REISCH; u.v.a.

Den meisten Oberförstern reicht es ja wenn eine kaum lesbare Kopie des Ganzen mit dabei hat. Zumindest wenn es sich um die zulassungsfreie 25km/h-Variante handelt. Und ich habe einfach keine Lust mehr mich mit den Leuten um solche Kleinigkeiten, die bei nicht Vorliegen auch schon wieder 3Punkte und 50€ kosten, zu streiten.

Vielleicht schaffen wir es ja über die Jahre eine kleine Datenbank hier einzurichten. Bei den meisten Anhängern dieses Alters dürfte das Typenschild eine exakte Rückverfolgung eh nicht mehr zulassen. Und wenn man dann eine BE von z.B. Welger dabei hat ist das doch schon mal ein Fortschritt.

Ich werde die Tage mal den Anfang machen und die BE vom KRONE DK220 und den Brief vom Fortschritt HL60 reinstellen.
Also ich hoffe auf rege Teilnahme. Einfach einscannen und als Bild einfügen und beim KFZ-Brief die erste Seite mit den Halterangaben weglassen oder unkenntlich machen.

Gruß
SAME Drago
 
Beiträge: 382
Registriert: Di Feb 22, 2005 22:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Unimog 411 » Fr Jan 23, 2009 21:55

SAME Drago hat geschrieben:...(ab wann wurde verbindlich der KFZ-Brief bei Anhängern eingeführt??)...


Hallo Zusammen,

diese Frage kann man nicht beantworten. Eine generelle Verbindlichkeit gibt es nicht. Es ist halt abhängig ob der Anhänger zulassungfrei ist oder auch nicht und selbst da kann man es nicht verallgemeinern.

Beispiele:

die klassischen alten lof-Anhänger haben wohl nur eine Betriebserlaubnis und diese bekommen, wenn nicht zulassungfrei einen Fahrzeugbrief/Zulassungbescheinig Teil 2 - auch schon in den 50er Jahren.

die heutigen grossen Anhänger sollten in allgemeinen einen Fahrzeugbrief/Zulassungbescheinig Teil 2 haben

Gruss Lutz
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon DX85 » Fr Jan 23, 2009 22:52

Stichtag für die Pflicht einer allgemeinen Betriebserlaubnis für Anhänger, also auch zulassungsfreie LoF Anhänger (25 Km/h) war der 1. Juli 1961.
Anhänger die davor erstmalig in Betrieb genommen wurden bleiben weiterhin von der Pflicht befreit.

Ne Sammlung der BEs ist eine gute Idee. Die meisten sind ja sicherlich eh schon verlorengegangen. Ist halt die Frage ob man Scans der Papiere einstellt oder nur eine Liste wer was hat....

Lars
Benutzeravatar
DX85
 
Beiträge: 881
Registriert: So Nov 05, 2006 23:20
Wohnort: NRW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Case_JX60 » Fr Feb 14, 2020 10:52

Hallo Same - Drago,

wo finde ich die Datenbank welche die eingescannten Betriebserlaubnisse beinhaltet von der du geschrieben hast?
Ich suche händeringend was von Welger und andere ...

Lieben Dank!
Case_JX60
 
Beiträge: 1
Registriert: Fr Feb 14, 2020 7:10
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Nils1990 » Fr Feb 14, 2020 12:40

Wo wir beim Thema Anhänger sind... darf ich einen Lof Anhänger fahren mit einem Trecker der ein schwarzes Kennzeichen hat? Also der Anhänger hat das gleiche Kennzeichen wie unser alter Trecker mit grünem Kennzeichen... der neue hat ein schwarzes Saisonkennzeichen. Sollte eigentlich kein Problem sein oder? Solange der alte Trecker noch in dem Betrieb läuft quasi.


Was ist wenn ich den Trecker mit grünem Kennzeichen abmelde wo auch die Anhänger drüber laufen? Reicht es dann dass ich das schwarze Kennzeichen vom neuen trecker einfach dran mache (25 km/h schild ist dran) oder braucht dann jeder Anhänger eine Abnahme/Zulassung?
Nils1990
 
Beiträge: 76
Registriert: Di Mai 03, 2016 8:16
Wohnort: Göttingen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon countryman » Fr Feb 14, 2020 13:34

Hatten wir schon oft. In Kürze:
Ob der Hänger zulassungsfrei mit Folgekennzeichen betrieben werden darf, hängt von 4 Voraussetzungen ab:
1. In lof Betrieben. Nur wirtschaftende Betriebe können die Zulassungsfreiheit in Anspruch nehmen.
2. lof Zweck der Fahrt. Die jeweilige Fahrt muss betriebsdienlich sein.
3. hinter Zugmaschinen. Also nicht hinter PKW, Lkw...
4. 25km Schild muss angebracht und eingehalten werden.

Dann reicht es, das Folgekennzeichen eines Schleppers des Betriebes anzubringen - üblicherweise in grüner Schrift. Gesetzlich gefordert ist das nicht. Wenn also der einzige vorhandene Schlepper wegen außerlandwirtschaftlicher Arbeiten versteuert wird und ein schwarzes Kennz. erhält, können damit unter den oben angegebenen Voraussetzungen ebenfalls zulassungsfreie Anhänger gezogen werden. In dem Falle bleibt einem nix anderes übrig, als das schwarze Kennz. zu wiederholen - in schwarzer oder grüner Farbe. Darüber gibt es keine Rechtsprechung.
Solange ein steuerbefreiter Schlepper im Betrieb ist, wird man der Einfachheit und Klarheit wegen dessen Kennz. als Folgekennzeichen wiederholen.

Wichtig sind die Nummern 1-4 oben!
Fehlt eine der 4 Voraussetzungen, muss der Anhänger zugelassen werden mit den daraus sich ergebenden Konsequenzen.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15008
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Zettel » Fr Feb 14, 2020 13:46

Für Welger eine Betriebserlaubnis zu kriegen hat bei mir vorletztes Jahr zwei Wochen gedauert. Ruf mal bei Lely an, die helfen dir weiter!
Zettel
 
Beiträge: 422
Registriert: So Nov 12, 2006 18:23
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon langholzbauer » Fr Feb 14, 2020 15:19

Es gibt eine Webseite beim KBA, auf der fast alle gängigen Hersteller von Anhängern aufgereiht sind, mit deren Fahrzeugen, welche eine allgemeine! BE haben.
Aber fragt mich jetzt bitte nicht, wie mann die aufruft!
Das ist schon zu lange her, als daß ich es noch genau weis. :oops:
Ansonsten kann mann davon aus gehen, das alles was mal zugelassen war auch eine BE hat, die mit dem ehemaligen Zulassungkennzeichen über das KBA in Flensburg abgerufen werden kann.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12460
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon berlin3321 » Sa Feb 15, 2020 6:22

Ist hier im gesperrten Teil verlinkt, die Liste.

MfG Berlin
berlin3321
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Johnny01 » Sa Feb 15, 2020 16:09

Bzgl. ABE und ldw. Anhänger hätte ich auch eine Frage.

Ich habe mir einen Plattformanhänger (8to Auflaufgebremst) gekauft mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Diese wird ja zum Anmelden, was ich jedoch nicht vor habe, benötigt. Der Anhänger soll mit einem Folgekennzeichen betrieben werden. Kann ich nun ohne weiteres mit den Bescheinigungen zum Straßenverkehrsamt bzw. TÜV fahren und daraus eine ABE machen lassen, oder muss dafür für den Anhänger eine kpl. neue Einzelabnahme erfolgen?

Mfg Stephan
Johnny01
Johnny01
 
Beiträge: 1158
Registriert: So Jun 13, 2010 11:58
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon countryman » Sa Feb 15, 2020 16:32

Die Praxis ist uneinheitlich. Eventuell schickt man dich noch zum TÜV zwecks Datenbestätigung.
Unbedingt darauf achten, dass der alte Brief entwertet wieder ausgehändigt wird! Das kann bei einer späteren Wiederzulassung Gold wert sein.
Die Form in der eine Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge ausgestellt werden kann ist auch uneinheitlich. Es soll schon vorgekommen sein, dass die Zulassung einfach einen Stempel in den alten Brief gedrückt hat: BE erteilt, Datum, Unterschrift, fertig.

In der breiten Praxis wurde es in der Vergangenheit oft so gemacht dass einfach die alten Briefe aufgehoben wurden. Daraus geht immerhin hervor, dass das Fahrzeug mal zugelassen war. Streng genommen reicht das aber nicht, es müsste eine explizite BE geben so wie du es auch vorhast.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15008
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon sexzylinder » Sa Feb 15, 2020 17:10

Ich habe mir vom TÜV eine Datenbestätigung schreiben lassen. Da steht dann Höchstgeschwindigkeit 25 drin statt 40 wie im Brief. Die Zulassungsstelle hat da dann einen ABE Stempel reingemacht, fertig. Allerdings war es nicht so einfach denn es musste ja erstmal einer gefunden werden der keine Angst davor hatte.
sexzylinder
 
Beiträge: 1624
Registriert: Sa Okt 10, 2009 13:14
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon sexzylinder » Sa Feb 15, 2020 17:13

Für meinen alten Anhänger habe ich beim KBA nix mehr bekommen. Dann kannst nur versuchen zu behaupten dass der vor 1961 gebaut wurde.
sexzylinder
 
Beiträge: 1624
Registriert: Sa Okt 10, 2009 13:14
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon langholzbauer » Sa Feb 15, 2020 18:49

Da stellt sich auch immer wieder die Frage, welche Frist ich hätte, die BE nach einer Kontrolle vorzulegen.
Ich fahre auch einige ehemals zugelassene Anhänger mit Folgekennzeichen, für die nicht für jeden eine BE daheim liegt. :oops:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12460
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
30 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: 2biking, 615 LSA Turbomatik E, Bing [Bot], frafra, webbsn

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki