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Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Michik » Mi Apr 29, 2020 22:46

Ich suche eine BE für einen Reisch Rd-60 und keiner kann mir helfen. Reisch selber angeblich haben garnichts oder unvollständig und schicken zum tüv einzelabnahme nach §21 machen. Eine Datenbank mit den alten BE wäre nicht schlecht.
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon lama-bauer » Fr Mai 01, 2020 12:23

betriebserlaubnis-verloren-nicht-vorhanden-liste-kba-t112319.html
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Barbicane » Fr Mai 01, 2020 12:57

langholzbauer hat geschrieben:Da stellt sich auch immer wieder die Frage, welche Frist ich hätte, die BE nach einer Kontrolle vorzulegen.
Ich fahre auch einige ehemals zugelassene Anhänger mit Folgekennzeichen, für die nicht für jeden eine BE daheim liegt. :oops:


Den Zeitraum legt die Zulassungsstelle jeweils fest.
Da ist zwischen einer und vier Wochen alles möglich.
Kann man aber verlängern wenn z.B. die Abarbeitung der Mängel länger dauert.

Was bei der Betriebserlaubnis in Kopie vom Kollegen oder vom Hersteller hier immer vergessen wird ist dass die BE erst mit Stempel der Zulassungsstelle gültig wird.
Eine Kopie ohne Fargestellnummer und Stempel ist nicht gültig und den wird man nur bekommen wenn der TÜV drübergeschaut hat.

Das bringt zwar was wenn man auf einen Polizisten trifft der keine Ahnung hat, der lässt einen mit dem Zettel sicher laufen.
Wenn der Mann sich aber auskennt fährt man trotzdem ohne BE.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon langholzbauer » Fr Mai 01, 2020 14:39

Da muss ich jetzt noch mal nachfragen:
Eine A! BE haben ja meine diversen HW 60 mit dem Einigungsvertrag erhalten.
Und das Typenschild, bzw.gar die FGNR. finden junge Polizisten eh nicht.
Muss ich das denen erklären, oder darf ich mich auf die " Unschuldsvermutung" aus dem Grundgesetz berufen? :wink:
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon countryman » Fr Mai 01, 2020 16:07

Bei exDDR Fahrzeugen ist es das Angenehme, dass die ABE sämtlich beim Kr.Bundesamt vorliegen. Ein Gutachter kann sie anfordern, bzw. womöglich geht das sogar privat (?).
Westware wurde häufig nicht mit ABE ausgestattet, sondern mit Betriebserlaubnissen in anderer Form, etwa als Einzelabnahme. Oft wurden auch nur Gutachten über den Typ mitgeliefert - viele wissen nicht, dass ein Gutachten keine BE darstellt! Es muss von der jeweiligen Zulassungsstelle gültig gestempelt werden oder es muss auf dessen Grundlage eine BE ausgestellt werden. Unmittelbar gültig ist nur eine ABE.
Leider sind nur wenige West-Anhängerhersteller gewillt und in der Lage, bei nachträglicher BE-Erstellung zu helfen.
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Barbicane » Fr Mai 01, 2020 16:50

langholzbauer hat geschrieben:Da muss ich jetzt noch mal nachfragen:
Eine A! BE haben ja meine diversen HW 60 mit dem Einigungsvertrag erhalten.
Und das Typenschild, bzw.gar die FGNR. finden junge Polizisten eh nicht.
Muss ich das denen erklären, oder darf ich mich auf die " Unschuldsvermutung" aus dem Grundgesetz berufen? :wink:


Fahrgestellnummer und Typschild müssen ja dran sein.
Wenn der Cop die nicht findet kann er dir TÜV verordnen.
Ob er das wirklich macht ist die nächste Frage, aber dürfen dürfte er.

Dass man sich rausreden kann glaub ich nicht.
Wenn ich keine Papiere für mein Auto hab glaubt mir sicher auch keiner dass ich nicht gewusst hab dass man die braucht.
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon langholzbauer » Fr Mai 01, 2020 17:11

Papiere sind ja welche da.
Und die BE muss ich im Gegensatz zu Zulassung und Führerschein nicht dabei haben.
Für die Verkehrssicherheit bin ich als Fahrer und Halter eh verantwortlich.


Zum Glück sind die Silber-Neon oder -Blau meist noch vernünftig, und kümmern sich um Falschparker, Schnellfahren oder Dergleichen. :klee:

Ich möchte aber noch mal deutlich betonen, daß auch 25er Anhänger immer betriebs- und verkehrssicher unterwegs sein müssen/sollen! :klug:
Egal wie schnell es mal eben gehen muss...
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Michik » Fr Mai 01, 2020 23:54

lama-bauer hat geschrieben:https://www.landtreff.de/betriebserlaubnis-verloren-nicht-vorhanden-liste-kba-t112319.html

Danke, leider ist mein typ nicht in der liste bzw. steht nur Ackerwagen 6t und 2 achsen, könte es der sein oder wo drauf muss ich achten?? Mfg
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon berlin3321 » Sa Mai 02, 2020 5:23

Langholzbauer, betriebs- und verkehrssicher, ja. So sollte es sein.

Häufige Praxis, vor 3 Tagen gesehen: Same Silver mit Güllefass oder Wasseranhänger. So um die 40 km/ h gefahren, hab' direkt überholen können.

Am Wasser- oder Güllefass keine Beleuchtung, kein (Wiederholungs-) Kennzeichen, nur ein fast unlesbarer Aufkleber 25 km/ h.

MfG Berlin
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon countryman » Sa Mai 02, 2020 7:11

Michik hat geschrieben:
lama-bauer hat geschrieben:Danke, leider ist mein typ nicht in der liste bzw. steht nur Ackerwagen 6t und 2 achsen, könte es der sein oder wo drauf muss ich achten?? Mfg


Es bleibt nur der Weg zum örtlichen Sachverständigen. Inzwischen können wohl TÜV sowie DEKRA in ganz Deutschland die Abnahme durchführen. Eventuell kannst du den Ing. auf die erwähnten Unterlagen ansprechen, ob er das als Grundlage verwenden kann.

@Berlin, der Klassiker auf der Bundesstraße ist eigentlich dass das "25" Schild gleich ganz weggelassen wird. Praktisch für übellaunige Sheriffs, denn damit ist der Verstoß auch ohne den Nachweis der Geschwindigkeitsüberschreitung gleich punktewürdig.
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon berlin3321 » Sa Mai 02, 2020 7:59

Dann kommt gleich Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dazu.

MfG Berlin
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Barbicane » Sa Mai 02, 2020 10:58

countryman hat geschrieben:
Es bleibt nur der Weg zum örtlichen Sachverständigen. Inzwischen können wohl TÜV sowie DEKRA in ganz Deutschland die Abnahme durchführen. Eventuell kannst du den Ing. auf die erwähnten Unterlagen ansprechen, ob er das als Grundlage verwenden kann.


Das dürfen mittlerweile sogar auch alle anderen Prüfunternehmen machen.
Zumindest wenn sie die entsprechende Schulung gemacht haben .
Die meisten von denen haben halt schlicht keine Lust auf sowas weil's nicht genug Kohle bringt und sich zudem keiner so richtig auskennt.

Ich würd bezüglich BE einen Termin an einer Station ausmachen und den Wagen vorstellen.
Die Fahrgestellnummer sollte man natürlich schon gefunden haben.

Wenn die Achsen und Zugeinrichtung erkennbare Prüfzeichen oder Typschilder haben ist die Abnahme auch ohne bekanntem Hersteller normal kein Problem.

Fragen kostet zumindest nix.
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Re:

Beitragvon Obelix » Sa Mai 02, 2020 12:09

DX85 hat geschrieben:Stichtag für die Pflicht einer allgemeinen Betriebserlaubnis für Anhänger, also auch zulassungsfreie LoF Anhänger (25 Km/h) war der 1. Juli 1961.
Anhänger die davor erstmalig in Betrieb genommen wurden bleiben weiterhin von der Pflicht befreit. …

Wichtig dazu:
Der vor dem 1. Juli 1961 gebaute Anhänger muss sich im Originalzustand befinden,
wenn Ihr Euch auf die Regelung berufen wollt!
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Michik » Sa Mai 02, 2020 12:48

Also die 2 können in Frage kommen aber was soll ich jetzt machen??
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis ldw. Anhänger

Beitragvon Barbicane » So Mai 03, 2020 12:41

Einen Termin bei der Prüfstelle ausmachen.
Alles andere bringt dich da eh nicht weiter.
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