Aktuelle Zeit: So Sep 28, 2025 20:21
langholzbauer hat geschrieben:Da stellt sich auch immer wieder die Frage, welche Frist ich hätte, die BE nach einer Kontrolle vorzulegen.
Ich fahre auch einige ehemals zugelassene Anhänger mit Folgekennzeichen, für die nicht für jeden eine BE daheim liegt.
langholzbauer hat geschrieben:Da muss ich jetzt noch mal nachfragen:
Eine A! BE haben ja meine diversen HW 60 mit dem Einigungsvertrag erhalten.
Und das Typenschild, bzw.gar die FGNR. finden junge Polizisten eh nicht.
Muss ich das denen erklären, oder darf ich mich auf die " Unschuldsvermutung" aus dem Grundgesetz berufen?
lama-bauer hat geschrieben:https://www.landtreff.de/betriebserlaubnis-verloren-nicht-vorhanden-liste-kba-t112319.html
Michik hat geschrieben:lama-bauer hat geschrieben:Danke, leider ist mein typ nicht in der liste bzw. steht nur Ackerwagen 6t und 2 achsen, könte es der sein oder wo drauf muss ich achten?? Mfg
countryman hat geschrieben:
Es bleibt nur der Weg zum örtlichen Sachverständigen. Inzwischen können wohl TÜV sowie DEKRA in ganz Deutschland die Abnahme durchführen. Eventuell kannst du den Ing. auf die erwähnten Unterlagen ansprechen, ob er das als Grundlage verwenden kann.
DX85 hat geschrieben:Stichtag für die Pflicht einer allgemeinen Betriebserlaubnis für Anhänger, also auch zulassungsfreie LoF Anhänger (25 Km/h) war der 1. Juli 1961.
Anhänger die davor erstmalig in Betrieb genommen wurden bleiben weiterhin von der Pflicht befreit. …
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