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Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon Hobbywaldbauer » So Dez 02, 2012 18:54

Ich beschäftige mich gerade zum ersten Mal mit dem Thema Holzverkauf und hätte diesbezüglich ein paar Fragen an euch.
Aufgrund einer Durchforstungsmaßnahme habe ich dieses Jahr einen Überschuss an Brennholz, welchen ich selbst nicht nutzen kann. Und bevor das Holz vergammelt möchte ich einen Teil verkaufen.
Jetzt frage ich mich was ich beachten muss? Das Holz stammt aus dem eigenen Wald, wofür ich auch BG Beitrag bezahle, jedoch habe ich keinen Forstbetrieb angemeldet.
Wenn ich mich richtig informiert habe, dann kann ich das Holz auch als Privatmann verkaufen ohne einen Forstbetrieb gründen zu müssen. Ist das richtig? Und wenn ich es privat verkaufe, wie sieht das dann mit der Steuer aus? Klar meine Einnahmen muss ich versteuern, aber muss ich auch die Mwst. draufschlagen oder gilt das mit der Mwst. nur für Forstbetriebe?
Die Alternative wäre die Gründung eines Forstbetriebs. Allerdings frage ich mich welche jährlichen Kosten in diesem Fall auch mich zukommen und ob sich so etwas für meine 2 ha überhaupt lohnt?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bitte entschuldigt meine Unwissenheit.
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon wiso » So Dez 02, 2012 19:21

Normal sollte es reichen, die Einnahmen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung unter "Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft" anzugeben. Eine MwSt. musst nicht aufschlagen.

Zur Sicherheit fragst aber am Besten nochmal deinen Steuerberater oder rufst beim Finanzamt an.

Gruß,
wiso
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon Waldhäusler » So Dez 02, 2012 19:41

Hallo,
WISO hat recht.
Wenn Du also deine Einkommenssteuer machst einfach angeben.
Eine Betriebs-Nr. hast ja auch und eine Steuer Nr., sollte einer Deiner Kunden eine Rechnung wollen.

Mach das schon Jahre so, natürlich hab ich das vorher mit dem Steuerberater abgesprochen.

Genauso ist es gut wenn irgendwelche Schadensereignisse eintreten wie Käberbefall, Winschäden oder Schneebruch, diese Sachen dann sofort mit einer ca. Menge beim Steuerberater melden (der gibts dann weiter), dann erhält man für diese Menge einen verminderten Steuresatz beim Verkauf (Wertholz).

Noch ne Frage, bleibt Dir da sooo viel Bernnholz, dass man da steuerwirksam darüber nachenken muss. Bei 2ha, kann das doch gar nicht so viel sein.

Gruß,
Grüße,
Waldhäusler
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon Hobbywaldbauer » So Dez 02, 2012 20:11

@Wiso
Eine Betriebsnummer habe ich nicht. Deshalb frage ich ja. Muss ich jetzt eine beantragen?
So viel Holz wird es bei 2 ha zwar nicht werden, aber wenn ich 20-50 Rm verkaufe, dann will das Finanzamt auch seinen Anteil.

Ich hatte sowieso vor beim Finanzamt anzufragen, aber so komplett uninformiert steht man dort auch wie der letzte Depp. :shock:
Deshalb frage ich zuerst hier.

Also wenn noch jemand etwas zum Thema beitragen kann, bin ich dafür sehr dankbar. :D
Hobbywaldbauer
 
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon Waldhäusler » So Dez 02, 2012 21:27

Hallo,
bin zwar nicht WISO aber wie kann es sein, dass Du keine Betriebs-Nr. hast :?: Kann es sein das Du keinen Land/Forstwirtschaftsbetrieb mehr hast.
Bei mir ist alles verpachtet, nur die Forstfläche wird noch bewirtschaftet, ist allerdings nicht viel und Betriebs-Nr. blieb halt, die brauchte/braucht auch die WBV samt Steuer-Nr. um für mich vermarkten zu können.

Ist aber auch egal, brauchst auch nicht, einfach bei nächster Lohn/Einkommensteuer(Einkommen aus Land- und Fortwirtschaft) angeben und gut ist.
Dem Finanzamt (Bundesangie) ist das egal ob das Geld von Wertholz oder Brennholz ist.

Wie gesagt mach das schon Jahre (gut Jahrzehnte) und war bisher nie ein Problem bei der Erklärung!

Steuerberater sind auch ne gute Stelle um sich dazu zu informieren.
Grüße,
Waldhäusler
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon wiso » So Dez 02, 2012 21:33

Nach der Hofübergabe wollte ich auch beim AELF die Betriebsnummer von meinem Vater auf mich umschreiben lassen. Der "Nette Herr vom Amt" fragte mich kurzangebunden, für was ich die bräuchte. Die brauchts nur, wenn ich Förderungen beantragen will. Hab das dann schulterzuckend auf sich beruhen lassen. N paar Jahre später kam dann die Anfrage vom Amt, ob ich denn nicht den Antrag auf Übernahme der Betriebsnummer ausfüllen könnte, was ich dann auch erledigt hab. Gebraucht hab ich sie aber bisher noch nicht. Die Versteuerung des Holzverkaufs geht auch ohne.

Gruß,
wiso
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon Robiwahn » So Dez 02, 2012 21:53

Waldhäusler hat geschrieben:... aber wie kann es sein, dass Du keine Betriebs-Nr. hast :?: ....


Soll auch Waldbesitzer geben, die noch nie sowas hatten oder nicht mal wissen, was das sein soll ;-)

@Hobbywaldbauer
Du brauchst keine Betriebsnr., wir haben sowas auch nicht. Wir geben beim Finanzamt einfach an, X Einnahmen aus Holzverkauf - Y Ausgaben für MS, Sprit, PSA etc. = "Gesamteinnahmen" aus Land/Forstwirtschaft. Fertig.

Grüße, Robert
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon scheining » So Dez 02, 2012 22:29

Hallo,
theoretisch kannst du auch 5,5% "Angie" draufrechnen falls du Rechnungen schreibst. Diese 5,5% kannst du dann auch behalten weil du ja Pauschalierer sein solltest.
Ansonsten, wie die anderen schon sagten, einfach bei Einnahmen aus Land und Forstwirtschaft angeben und deine Kosten für MS, Sprit, Berufsgenossenschaft usw. gegenrechnen.

Die angesprochene Kalamitätsnutzung (so heißt das im Finanzdeutsch) wenn Schadensfälle wie Bruch oder Käfer kommen solltest du dir mal genau vom Steuerberater erklären lassen, weil das zum Teil von den Landesfinanzdirektionen und deren Mitarbeitern sehr unterschiedlich gehandhabt wird (hab da so meine Erfahrungen gemacht). Nur damit du für die Zukunft, falls mal was passieren sollte, schon mal Bescheid weißt...

MfG
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon IHC744 » Mo Mär 18, 2013 9:19

Hallo!

Da mich gerade das selbe Thema beschäftigt, wie den Thread-Ersteller, muss ich doch nochmal ein paar Fragen loswerden.

Situation:
x ha eigener Wald
kein angemeldetes Gewerbe
möchte 1 o. 2x jährlich ne Ladung Brennholz (Reste von Durchforstung) mit Rechnung (leider bei dem Kunden ein Muss) verkaufen

Nun stellen sich mir aber noch folgende Frage:
- Was muss alles die Rechung enthalten?
- Adresse Verkäufer
- Steuernummer Verkäufer
- Datum
- Betrag in Brutto oder Netto???
- muss eine MwSt. ausgewiesen werden???
- Muss die Rechung ein Paragraph oder ein schlauer Satz enthalten, wie z.B. Verkauf wg. § xy ohne MwSt.?

Wäre toll, wenn Leute wie z.B. Waldhäusler mal die Angaben nennen würden, was sie auf ihrer Rechung so alles stehen haben...
... sicherlich ganz perfekt wäre eine Musterrechung hochzuladen;-)

Vielen dank für eure super Hilfe!!!
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon waelder » Mo Mär 18, 2013 14:58

Hallo

Gute Infos :mrgreen:

infos-bei-holzverkauf-steuerlich-t81370.html#p947536
„Integration ist eine Bringschuld des Eingewanderten“
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon IHC744 » Do Mai 16, 2013 12:41

waelder hat geschrieben:Hallo

Gute Infos :mrgreen:

infos-bei-holzverkauf-steuerlich-t81370.html#p947536


Hallo waelder,

leider stand auf der recht informativen Seite keine Antwort zu meiner Frage - vielleicht kann mir noch jemand anders ein Tipp geben.
PS: Trotzdem danke!
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon IHC744 » Di Sep 03, 2013 8:38

Hallo,

entschuldigt bitte, dass ich das alte Thema wieder hochhole, aber bei mir wird gerade das Thema wieder etwas aktueller. Leider hatte ich bisher noch keinen Termin bei meinem Steuerberater um ihn danach zu fragen;-(

Verstehe ich dann die Vorgehensweise von z.B. Waldhäusler richtig, dass er als Privatmann ne Rechnung mit folgendem Inhalt stellt und diese einfach bei der Einkommenssteuererklärung angibt?

- Adresse Verkäufer
- Steuernummer des Verkäufers notwendig????????
- BG-Nummer des Verkäufers notwendig ????????
- Adresse Käufer
- Datum
- Art des Artikels
- gesamt-Bruttobetrag ohne ausgewiesene MwSt.

Vielen Dank für eure Antworten!!!
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon locomotion » Di Sep 03, 2013 10:17

BG-Nummer hat auf einer Rechnung nichts zu suchen.
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen Wald

Beitragvon Bogenschuetze » Di Sep 03, 2013 11:03

Macht es doch nicht komplizierter als es ist.

Wenn Du Privatmann bist und Holz verkaufst, dann verkaufst Du Holz als Privatmann und stellt dem Käufer eine entsprechende Rechnung aus.

Die Rechnung gibst Du dann zusammen mit deinen anderen Unterlagen bei der Steuererklärung zum Finanzamt und trägst die Einnahmen aus dem Holzverkauf unter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ein. Wenn Dir Kosten fürs Holzmachen entstanden sind, dann gibst Du Die auch an. Wird aber bei deinem Umsatz von den Pauschalbeträgen erfasst werden.

Ich verkauf zwar kein Brennholz sondern Äpfel von meiner Streuobstwiese aber das ist finanztechnisch nichts anderes. Wenn Du einen Steuerberater hast, dann besprich das einfach mal mit dem, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Jürgen
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Re: Allgemeine Fragen zum Brennholzverkauf aus dem eigenen W

Beitragvon franky_nea » Sa Aug 30, 2014 21:00

hallo zusammen,

ich habe dazu noch eine andere frage:
angenommen das holz (aus dem eigenen wald) würde nicht ab Hof/Holzplatz verkauft, sondern an einen kunden ausgeliefert mit dem schlepper/hänger.

darf man das mit den grünen kennzeichen an schlepper und hänger ohne weitere angaben/formalitäten durchführen? es wäre ja dennoch eine lof fahrt und somit steuerbefreit, oder? (im Gegensatz zu einer fahrt zur gleichen person um ihm z.b. eine fuhre xy aus Gefälligkeit durch die gegend zu fahren)
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