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Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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31 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Badener » Di Feb 23, 2016 10:54

Wahrscheinlich geht es dem Landwirtschaftsamt genau um dies zu verhindern.
Der eine Baut auf sein 3000m² Handtuch ein Haus und wenn dann erstmal ein steht, dann kann man den Rest als Bauland verkaufen.

@15er
Wenn das Aussiedeln so einfach wäre, dann hätte ich es schon lange gemacht.....
Dort wo ich den Stall hab wäre es eigentlich prädestiniert. Die Kanalisation läuft dort durch und die Ringleitung ist auch in der Nähe....

Aber wie es schon angeklungen ist. Es steht und fällt mit dem LWA....

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Rübezahl » Di Feb 23, 2016 11:24

Also hier wird auch immer ein Stuss geschrieben....da greift man sich ab uns an mal an den Kopf....Privilegiertes Bauen nach §35 trifft für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zu bzw. kann zutreffen. Das geht aber nicht mal so eben mit nem kleinen Traktor und Nebenerwerbstätigkeit...Du musst nachweisen, dass du einen nicht unerheblichen Teil deines Lebensunterhalts dmit forstwirtschaftlichen Tätigkeiten (eben privilegierten Tätigkeiten) verdienst, diesbezüglich war die erste Aussage, dass du Geld und einen guten Anwalt brauchst, schon richtig. Ansonsten könnte ja jeder Neureiche, der einen Traktor hat und etwas Land pachtet, dort eine schöne Villa hinzimmern.

Die Definition, was Forstwirtschaft darstellt, kannst du im Netz nachlesen...kann man sich alles schönreden aber am Ende des Tages gilt eben das Brennholzmachen und verkaufen als Gewerbe und nicht als privilegierte Tätigkeit...Holzrückung wiederum ist eine privilegierte Tätigkeit...

Ich kann und darf keine Rechtsberatung geben, außer, dass du dir mal einen ordentlichen Anwalt suchen musst, wenn du das durchziehen willst. Einer meiner Freunde baut gerade einen Aussiedlerhof bzw. einen Stall außerhalb der Ortschaft, neben den Erschließungskosten, die wirklich hoch sind, hat er jetzt 2 Jahre Behördenmarathon hinter sich. Er macht mal so nebenbei ca. 500 HA Ackerland und Bullenmast, beides im Vollerwerb. Die Bebauung des Außenbereichs ist (Gott-sei-Dank) nicht mehr so einfach wie vor 20 Jahren möglich. Da konnte man einfach Land pachten, Pferde halten und angeben, dass man diese züchtet und schon konnte man sich was in den Außenbereich bauen...

Lies dich mal ein wenig ein im Baugesetzbuch und im Bundeswaldgesetz (BGBl. I 1037)

VG

Lukas

Vielleicht noch als Empfehlung: Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, aber das Bauamt oder die anderen Behörden lieber im ersten Schritt mal ohne Anwalt konsultieren, sonst kannst du es wahrscheinlich gleich vergessen und die Jungs mauern ohne Ende...
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon 15er » Di Feb 23, 2016 11:50

Ist halt auch von der Region abhängig, ich schreib vom LKR Rosenheim und da ist das Aussiedeln defenitiv kein Problem, zumindest nicht für denjenigen der es macht :wink:
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon WaldbauerSchosi » Di Feb 23, 2016 12:41

Weil diese da entweder im Gemeinderat sind oder einen aus der CSU Vorgespannt haben...

Etwas offtopic aber ist so.
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon DerAndy » Di Feb 23, 2016 18:15

Hi zusammen.
Bin beeindruckt über eure ideen.
Beim amt war ich schon mehrmals.. vergeblich.
Also Grundstück grenzt unmittelbar an 2 häuser .
Eins daneben.
Eins unterhalb.
Fläche wäre gar kein Problem.
Könnte für ganz kleines geld den rest des ackers kaufen. Ca. 1.5 ha.
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon HoomerSimpson » Di Feb 23, 2016 19:46

Aus eigener Erfahrung...
Es steht und fällt mit der Gemeinde. Punkt.
Wenn der "politische Wille" bei der Gemeinde da ist, kann es möglich gemacht werden (der Weg wurde ja schon aufgezeigt).
Wenn die Gemeine nicht will (also kein politischer Wille da ist) - dann nicht.
Und mir braucht jetzt keiner mit Rechtshinweisen, Gesetzesverweisen, oder ähnlichem kommen.
Wir haben in unserer Gemeinde mehrere (!) Gegenbeweise, bei denen es möglich gemacht wurde.
Wir sind seit geraumer Zeit am gleichen Thema dran, ich hatte hierzu schon viele Gespräche, Diskussionen,
Anwaltlichten Rat (bei einem Fachanwalt von dessen Stundenlohn hier jeder träumen dürfte...), usw.
Nur leider fehlt in unserem Fall der politische Wille der Gemeinde, genauer gesagt des Gemeindeoberhaupts...

Wünsch dir trotzdem viel Erfolg bei deinem Vorhaben!
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Eifelsäger » Mi Feb 24, 2016 0:25

15er hat geschrieben:Ist halt auch von der Region abhängig, ich schreib vom LKR Rosenheim und da ist das Aussiedeln defenitiv kein Problem, zumindest nicht für denjenigen der es macht :wink:


Das Aussiedeln bestehender Betriebe hat wenig mit der Region zu tuen, das wird nach wie vor forciert, da damit die Beeinträchtigung der Anwohner verkleinert wird und oftmals durch das Aussiedeln innerörtlich Bauland freigesetzt wird. Das ist bei einem langjährig bestehenden Betrieb kein Problem.

Anders schaut es aus wenn der Metzger aus der Kreisstadt kommt und auf 3.000 m² im Außenbereich bauen will. :roll:

Das Verhältnis Eigentum zu Pachtland ist im Übrigen oft 1 zu 10, 10-15 Ha war vor 50 Jahren ein großer Betrieb. Wieviel Bauern seit dem aufgegeben haben weiß ich nicht aus dem FF aber ist doch klar das deren Land heute von den übrigen bewirtschaftet wird.

Und im übrigen werden Genehmigungen für priviligiertes Bauen im Außenbereich teilweise mit Rückbauauflagen versehen bzw. können damit versehen werden, die dann greifen wenn die Gründe für die Privilegierung nicht mehr vorhanden sind, sprich der Betrieb eingestellt wird. Dann wird wieder grüne Wiese draus gemacht. ich kenne genau so einen Fall mit einem Zubauhaus für den Betriebsnachfolger (Sohn). Angeblich können sogar Kautionen festgesetzt werden zur Erfüllung der Rückbauauflagen.
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Totti30 » Mi Feb 24, 2016 17:38

Hallo,

ich habe aktuell das gleiche Problem.
Wir haben 1,2ha die wir forstwirtschaftlich anlegen möchten, um auf weiteren 600qm ein Haus bauen zu können. Ist es möglich, Forstwirtschaft nebenerwerblich zu betreiben?
Benötigt man für Nebenerwerb eine zusätzliche Ausbildung?
Zuerst dachten wir an Streuobst, nur dafür benötigt man anscheinend eine besondere Ausbildung um es nebenerwerblich bewirtschaften zu dürfen.
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon yogibaer » Mi Feb 24, 2016 19:24

Um einen Land- bzw. Forstwirtschaftsbetrieb aller Sparten zu gründen bedarf es nicht unbedingt einer Lehrausbildung im jeweiligen Bereich. Es sind nur die notwendigen Sachkundenachweise zu erbringen. Für das priveligierte Bauen im Aussenbereich dürften wohl die 1,2ha nicht ausreichen, wenn da das Komma 2 Stellen nach rechts wandert sieht es schon, ein entsprechendes Betriebskonzept vorausgesetzt, anders aus.
Gruß Yogi
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Badener » Mi Feb 24, 2016 22:31

Auch 120ha Forstwirtschaftsfläche (Wald) wird einem wohl nicht weiter helfen. Bei 120 ha Grün oder Ackerland wäre das wohl etwas anderes, aber so... no go

Und für alle Romantiker - sorry ich muss es so hart sagen - solange es sich noch im zweistelligen Hektarbereich (Sonderkulturen ausgenommen) bewegt, vor allem beim Wald, könnt ihr eine Privelegierung veressen. Und das ist meiner Meinung nach auch gut so.

Leute 1 ha ist fast nichts.......... :wink:

Grüße
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Fuchse » Mi Feb 24, 2016 22:42

Fuchse hat geschrieben:Hallo Andy,
Forstwirtschaft ist kein Berechtigung auch nicht 500 ha.
Du brauchst Viehhaltung mit einem wirtschaftsfähigen Betrieb, sprich du erwirtschaftest mehr als 50% deines Einkommens daraus!
Dann darfst du ein Wohnhaus errichten.
Der Wunsch deines Vaters in allen Ehren.
Gruß Robert
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon yogibaer » Mi Feb 24, 2016 23:33

Ein Forstwirtschaftsbetrieb mit 120 ha kann bei nachhaltiger Wirtschaft auf jeden Fall 500 fm im Jahr einschlagen. Wie ein Rinder- oder Schweinemäster hat auch ein Forstwirt hat das Recht seine Erzeugnisse zu veredeln und in einem "Hofladen" anzubieten. Ich meine damit nicht nur die "Veredelung" zu profanen Brennholz. Mit diesem Konzept kann man auch mit 120 ha Wald einen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb aufbauen.
Gruß Yogi
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Fuchse » Mi Feb 24, 2016 23:49

Forstwirtschaft setzt kein vor Ort zu wohnen müssen Priveligeg voraus!
Es kälbert keine Kiefer nachts um halb drei!
Yogi ist nun mal so!
Ich hab das Thema durch, von 2007 bis 2011
Gruß Robert
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon rima0900 » Do Feb 25, 2016 9:37

Ich glaub hier wird Wohnhaus als Einsiedlerhof bauen mit dem bauen von lof-Gebäuden die dem Betrieb dienen vermischt ;)
Grüßle
Max

Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila ;)

Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Fuchse » Do Feb 25, 2016 19:20

Der TE schreibt ganz klar vom Wohnhaus bauen im Aussenbereich.
Vom Errichten eines Betriebes kann ich nix finden.
Gruß Robert
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