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Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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31 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon DerAndy » So Feb 21, 2016 15:42

Hallo zusammen.
Ich bin der neue und komme jetzt öffters.
Kurz zu mir:
Ich bin 33jahre alt verheiratet metzgermeister und werde dieses jahr noch vater.
Komme aus gummersbach im oberbergischem.
Gebürtig aus overath nähe köln.

Zu meinem Problem :
Mein vater ist vor nicht allzulanger zeit sn krebs verstorben.
Er vermachte mir ein ca. 3000m2 großen acker/ wiese mit einem kleinen ca. 30m2 großem pferdestall.
Sein letzter wunsch war es das ich auf diesem Grundstück ein haus baue.

So:
Grundstück liegt im aussenbereich in einem kleinen örtlichen mit ca. 20 einwohnern.

Als privater da zu bauen fällt sofort raus klar.

Ich habe aber 27jahre auf dem Nachbar Bauernhof gewohnt und habe selber als hobby ,,forstwirt" mit meinem traktor holz gerückt.

Weil mir die Landwirtschaftskammer nicht helfen konnte oder wollte bin ich bei euch gelandet.

Was brauche ich zum forstwirt?
Bzw damit ich da bauen kann?
Haus + Nebengebäude lager etc.

Wald wäre das kleinere Problem, pachten sofort kaufen eventuell. ..

Bin dankbarfür jeden tip.
Gruß andy
DerAndy
 
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon yogibaer » So Feb 21, 2016 16:05

DerAndy hat geschrieben:Was brauche ich zum forstwirt?

Einen Waldmopedführerschein :wink: und Wissen über den Wald und seinen Bäumen in Theorie und Praxis.
DerAndy hat geschrieben:Bzw damit ich da bauen kann?

Wald, Geld und einen guten Anwalt in Baurecht.
Gruß Yogi
yogibaer
 
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Fuchse » So Feb 21, 2016 16:21

Hallo Andy,
Forstwirtschaft ist kein Berechtigung auch nicht 500 ha.
Du brauchst Viehhaltung mit einem wirtschaftsfähigen Betrieb, sprich du erwirtschaftest mehr als 50% deines Einkommens daraus!
Dann darfst du ein Wohnhaus errichten.
Der Wunsch deines Vaters in allen Ehren.
Gruß Robert
https://www.landluft.bio/de/
https://www.bauernjaeger.de/
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon DerAndy » So Feb 21, 2016 16:47

Ok.
Ich danke euch für die antworten.
Schade.
Ich werde trotzdem nicht aufgeben.
Irgendwann finde ich mal eine gesetzes lücke..
Bzw die richtige Lösung für mein Problem. .
DerAndy
 
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon yogibaer » So Feb 21, 2016 16:58

Zitat aus dem Baugesetzbuch:
Baugesetzbuch (BauGB)
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1.einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
2.einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,

Deshalb mein Hinweis auf den Anwalt und diesen schon von Anfang an in das Boot holen.
Yogi
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Eifelsäger » So Feb 21, 2016 19:18

Keine Chance unter den gegebenen Vorausetzungen. Bauen im Außenbereich setzt eine land- oder forstwirschaftlichen Vollerwerbsbetrieb voraus, das heißt das der überwigende Teil des Einkommens daraus erwirtschaftet wird. Wohnstätte und Betriebsstätte müssen in räumlichem Zusammenhang stehen! Ständige Anwesenheit muß betrieblich bedingt sein, somit fällt Forstwirtschaft praktisch aus. Ist das Grundstück nicht im räumlichen Zusammenhang mit der Betriebsstätte besteht absolut keine Chance für eine Genehmigung. Und es muß sich um einen wirtschaftenden Betrieb handeln, KEIN Lohnunternehmen. Ein Holzrücker wird nie eine Baugenehmigung im Außenbereich erhalten.

Um es zu veranschaulichen: Der TE müsste um sein bestehendes Grundstück herrum durch Kauf oder Pacht ein Lof-Betrieb etablieren des sich trägt und dem TE mehr Einkommen einbringt als vorhandene Beschäftigungsverhältnisse oder Gewerbetätigkeit. Jetzt könnte er als Metzger natürlich eine Rinder- oder Schweinezucht aufbauen aber ich schätze mal das dann eine Kopfstärke von um 100 Tiere erforderlich ist um in Genuß eines Bauprivilegs zu kommen.
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon egnaz » Mo Feb 22, 2016 11:48

Ich meine im Außenbereich bauen ist auch für Nebenerwerb möglich.
Wegen der geringen Größe kommt eigentlich nur Gartenbau evtl. Baumschule in Frage. Erst einen Folientunnel / Gewächshaus und dann das Wohnhaus versuchen.
Oder du arrangierst dich mit dem Gemeinderat / Verwaltung zur Änderung des Bebauungsplans.
Gruß Eckhard
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Tiros02 » Mo Feb 22, 2016 14:31

Du schreibst, das Grundstück liegt in einem kleinen Ort. Die Frage ist, ob es in der Nähe zu vorhandener Bebauung liegt oder wenn nicht wie weit es davon weg ist.

Auch wenn das Grundstück jetzt im Außenbereich liegt kann der Gemeinde- bzw. Stadtrat eine Ortsabrundungssatzung beschließen, welche dann einen Bereich umfasst, in welchem auch in einem kleinen Weiler gebaut werden darf. Eben um wie der Name sagt, die Ortsbebauung abzurunden oder eben auch, um ansässiger Bevölkerung zu ermöglichen, dass sie sich im Ort und den Ort selber weiter entwickeln kann und Nachkommen im Ort ansässig bleiben können.

Voraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück nicht völlig abgelegen ist und dass Du genügend Befürworter im Gemeinderat, möglichst incl. des Bürgermeisters, findest. :wink: Auch nicht einfach (von Vorteil ist schonmal wenn Wasser- und Abwassererschließung im Ort gegeben ist), aber eine Möglichkeit.
Tiros02
 
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon 15er » Mo Feb 22, 2016 14:54

Eine Priviligierung kann man leider ausschließen.
Falls Geld keine so große Rolle spielen sollte, sehe ich den einzigen Weg, an eine solche zu kommen über eine Gärtnerei, da braucht man wenig Fläche um Geld umsetzen zu können, weiter muss man vor Ort sein und arbeit ist auch schnell genügend da.

Ansonsten läufts nur über den Gemeinderat über die schon angesprochene Bebaungsplanänderung oder Ortsabrundungssatzung.

Andere Möglichkeiten sind da ausgeschlossen, ein guter Drath zur Politik wird sowieso vorrausgesetzt, sonst kommst du vermutlich nie auf was.
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Badener » Di Feb 23, 2016 6:48

Hallo Leute,

einiges interessantes was man hier lesen kann..... :D

Also, bei mir war das so, erstmal zu unserem Betrieb (Land BW Landkreis WT). Es handelt sich dabei um einen Nebenerwerbsbetrieb mit Viehhaltung und eigener Futtererzeugung . Zur Viehhaltung muss man dazu sagen, dass Pferde von unserem Landwirtschaftsamt nicht als Nutztiere angesehen werden und die sind Hobby. Wichtig hierbei, die Pferdehaltung muss in dem Betrieb eine untergeordnete Rolle einnehmen (Also 10 Pferde und eine Ziege ist nicht). So weit so gut, nun zum wesentlichen ......

Zum Bauen: (Bei uns)
Das Landwirtschaftsamt muss dem Baurechtsamt "bestätigen", dass es sich bei dem Bauvorhaben um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne der LBO handelt und, dass das Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und dessen Struktur nachhaltig verbessert. Um dies zu beurteilen kamen zwei Beamten des Landwirtschaftsamtes zur Betriebskontrolle und diese wollten die Betreibsstruktur erklärt haben. Nach einiger Überzeugungsarbeit haben wir es dann geschafft die Beamten von der Notwendigkeit der Baumaßnahme zu überzeugen. Allerdings durfte der Bau keine Feuerstelle, Heizung oder Toiletten haben. Es ging um eine reine Lager und Bergehalle...... .
Um im Aussenbereich ein Wohnhaus zu bauen muss bereits ein landwirtschaftlicher Betreib bestehen und dieser muss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht mehr entwicklungsfähig sein. Wenn dies gegeben ist kann man das Aussiedeln beantragen. Aber das ist selbst für Vollerwerbsbetreibe schwierig. Ganz abgesehen von dem finanziellen Aufwand. Wenn Du etwas auf das Grundstück stellen willst dann mach ein Bienenhaus. Alles andere wirst Du vergessen können, denn wenn es so einfach wäre, dann hätten das schon deutlich mehr gemacht.....

BTW....ich habe immer vom landwirtschaftlichen Betreib gesprochen. Das hat auch seinen Grund. Für das Landwirtschaftsamt zählt nämlich Wald fast nichts..... Übrigens ist es mit Pacht auch nicht getan. Pacht und eigene Flächen müssen in einem gesunden Verhältnis stehen. Was gesund ist entscheidet dann der Beamte.......

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon 15er » Di Feb 23, 2016 8:05

@badener

also bei uns dürfen die Landwirte aussiedeln wie wie wollen, da gibt es so gut wie überhaupt keine Einschränkungen. Das kann für den normalen Menschenverstand nach reinster Geldverbrennungsanlage aussehen, kackegal es wird ausgesiedelt und in 10-15 Jahren ist die Bude dicht, bei uns stehen schon wieder 2 vor der Schließung, weil ihnen mit 60+ aufgefallen ist dass sie garkeinen Hofnachfolger haben. Und einen fremden will man sich ja auch nicht ins Haus holen.

Voraussgestetzt ist eine positive Stellungnahme des LW Amtes, da geht es primär um wirtschaftliche Zahlen der letzten Jahre. Das mit dem Flächenverhältniss ist mir nicht bekannt, nicht weit von mir hat erst einer komplett neu gebaut für 70Kühe. Der hat zwischen 5 und 10 ha Eigengrund, der Rest ist Pachtfläche. Bei uns gleicht eine Priviligierung mit dem nötigen Hirn einem Freifahrtschein was das Baurecht angeht.
Vorallem wenn der LW Bau dann ganz unvorhersehbar nicht mehr gebraucht wird, wird das alte Bauernhaus mit 4 WE vollgemacht und man zieht ins Zubauhaus. Und der alte Stall wird gewerblich vermietet oder gar zu einer gastwirtschaftlich ähnlichen Einrichtung umgebaut. Wo kein Kläger da kein Richter.

Und der Kleinhäusler wenn ein etwas größeres Gartenhäuschen bauen möchte, ist es eine mitlerschweere Katastrophe. Und nicht Genehmigungsfähig, da könnte ja jeder daherkommen.
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Tiros02 » Di Feb 23, 2016 8:41

An den letzten beiden Antworten sieht man wieder mal sehr deutlich, wie groß ein "Ermessensspielraum" sein kann. Hat man Vitamin B oder ein geeignetes Druckmittel, geht einiges, was eigentlich nicht geht.

Beispiel: Wasserwirtschaftsamt verhindert Genehmigung eines Kleinwasserkraftwerks mit der Begründung, dass das Generatorgebäude an einem Gewässer liegt und damit hochwassergefährdet sei!?! Zufällig braucht aber die Gemeinde ein Grundstück des KWKA-Investors. Ja, dann scheint die Gemeinde irgendwie das Wasserwirtschaftsamt "überzeugt" zu haben...

Beim Fall des TE helfen aber glaub ich nur beste Beziehungen zur Gemeinde, denn wenn überhaupt dürfte es nur über eine Ortsabrundungssatzung gehen.
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon TommyA8 » Di Feb 23, 2016 8:58

Hallo,
hast du schon mit der Baubehörde gesprochen?

Meine Frau arbeitet im Hauptamt auf einem Rathaus,
da wurde schgon öfters ein neuer Bebauungsplan über eine Fläche gelegt, so dass dort gebaut werden konnte.
Kommt natürlich auf den einzelnen Fall an,
wenn du auf`s Rathaus gehts und dort dein anliegen vorträgst siehtst du gleich was möglich ist und was nicht.

Alle die hier Tips geben können nur spekulieren, kennen aber die Details nicht.

Evtl. plant die Gemeinde ja genau dort ein Gewerbegebiet?
Gruß
Thomas
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Holzwurm 68 » Di Feb 23, 2016 9:13

Bitte bei allen Antworten nochmals den Eongangspost beachten - es handelt sich um die "Wahnsinnsfläche" von 3000 m² - 0,3 ha ... .
Da muss man schon seeeeehr viel Phantasie haben um hier die Notwendigkeit der Bebauung zur Nutzung mit einem landwirtschaftlichen Betrieb zu sehen.
Auch wenn es traurig ist dass der TE wahrschenlich den Wunsch seines Vaters nicht umsetzen kann, ich kan mir kaum vorstellen dass sich auf dieser Fläche mehr als ein Schrebergarten mit (Not-)Unterkunft realisieren lässt.
Holzwurm
Ex-Hobby-Holzer mit viel zu viel Ausrüstung und noch mehr Spass an der 'Arbeit' im Wald und (nicht nur ...) mit dem Brennholz ...sondern inzwischen auch mit dem Grünfutter und "Wertholz".
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Re: Als forstwirt im aussenbereich bauen?

Beitragvon Tiros02 » Di Feb 23, 2016 9:42

Schreiben doch fast alle dass das mit einer landwirtschaftlichen Priviligierung nix werden wird...

Wohnhäuser kann man auf 3.000 m² nicht nur eines bauen, sondern recht komfortabel sogar 3 oder 4. Dazu braucht es aber wie gesagt ein kleines Baugebiet z. B. eben mit Hilfe einer Ortsabrundungssatzung. Ganz sicher nix werden wird das wenn man gleich von Anfang an mit einem Anwalt daherkommt wie z. B. Yogi empfiehlt.
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