Aktuelle Zeit: Mo Mai 06, 2024 2:33
Schweinebauer94 hat geschrieben:Hallo wir haben 2000 Mastschweine udn das Kreis Veterenäramt kommt 6 mal im Jahr und laut vorschrift ist das verfüttern von Backwaren (größtenteils Brot) erlaubt! Deswegen wunder ich mich das einige hier etwas reinschreiben was überhauptnicht stimmt!!!!!!!!!!!!
. Also Altbrot ja, Schinkenstangen und Salamibrötchen nein.Nach der Verordnung (EG) 999/2001 gilt momentan europaweit: Die Verfütterung von tierischen Proteinen und Futtermitteln, die solche enthalten, an Nutztiere ist verboten.
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