Trial_and_Error hat geschrieben:AP_70 hat geschrieben:Trial_and_Error hat geschrieben: DIN 14210….die dort vorgeschriebenen 1.000Kubikmeter
Wann, wie und wo sind grundsätzlich mindestens 1.000Kubikmeter vorgeschrieben?
Bei der Anlage eines offiziellen genehmigten Feuerlöschteiches immer, der ist genehmigungspflichtig. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Behörde....ein privates Wasserloch bekommst du nicht mal ebend als Feuerlöschteich deklariert....
Mir haben sie bei meiner Teilaussiedlung 200m³ vorgeschrieben. Die wurde zwar so gebaut, aber niemals kontrolliert.