Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 18:32

alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellplatz?)

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon wauzzz » Mi Jun 24, 2015 11:16

Hallo, Agrotron.
Das Problem hast nicht nur du...leider hat es dir die Sprache verschlagen. Tut mir leid, dass ich denn Steuernachteil ins Gespräch gebracht habe denn Du hattest eigentlich eine andere Frage.
Dennoch bin ich der Meinung, dass man meinen eingebrachten Aspekt nicht unter den Tische kehren kann. Man sollte ihn auf alle Fälle im Hinterkopf bewahren.
Ich habe ebenfalls eine große Scheune abgerissen und einen alternative, zukunftsfähigen Schuppen (Mindesteinfahrthöhe 3,50m) errichtet. Das Problem der Nutzungsänderung wird allerdings auch mich später treffen, falls ich mal mit der Landwirtschaft aufhören sollte...

Achso: Alternativen für deine Nutzung habe ich nicht...auch wenn Du das ungern hören wirst.
Autoschrauber erhoffen sich auch meistens Hebebühnen, die man bei Dir auch schlecht bei 2,30m Höhe unterbringen kann.
Wie ich bereits schrieb: issn heikles Thema.

MfG Sven/wauzzz
wauzzz
 
Beiträge: 137
Registriert: Fr Aug 06, 2010 19:42
Wohnort: Südniedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon julius » Mi Jun 24, 2015 13:33

Tinyburli hat geschrieben:Ich habe meine Scheune verpachtet. Seit 2 Jahren ist gekündigt.
Nicht nur, daß er die Scheune nicht räumt, er zahlt auch keinen Pacht mehr....


Hoffentlich hat er deine Kündigung unterschrieben ? Per Einschreiben kann er nämlich behaupten du hättest ihm per einschreiben ein leere Kuvert oder einen Liebesbrief gesendet. Das bringt also nicht viel.

Ich kenn diese Geschichten von einem nichtzahlenden Mieter meiner Wohnung. Die kannst du nicht so einfach vor die Türe setzen, dank Mieterschutz. Auch wenn gekündigt wurde. Wenn er glaubhaft machen kann das er auf deine Scheune angewiesen ist, z.b. beruflich als Lagerplatz, darfst du ihn nicht so einfach vor die Türe setzen bevor er keinen Ersatz gefunden hat. Es sei denn er zieht freiwillig aus.

Bei einer Wohnung brauchst du übers Gericht eine Räumungsklage, wird die stattgegeben kannst du auf eigene Kosten räumen und entsorgen. Du darfst die vermieteten Gebäude aber erst betreten wenn der Gerichtsvollzieher grünes Licht gibt und vor Ort die Räume betritt. Zuvor hat man keinen Zutritt, auch wenn die Miete sowie Nebenkosten nicht bezahlt wird. Sonst macht man sich strafbar.
Du kannst dann über einen Rechtsanwalt bzw später über einen Gerichtsvollzieher versuchen das dir zustehende Geld und die entstandenen Kosten einzuklagen, aber oft ist das nichts zu holen so das man auf den Kosten sitzen bleibt.

Bei einer Scheune geht das vielleicht schon noch einfacher, bei einem Wohnhaus hingegen sind da neben den Mietschulden locker nochmal 5000 - 10 000 Euro für Anwälte, Gericht, Gerichtsvollzieher, Entsorgungskosten fällig bis die Wohnung erstmal leer ist und der Mieter verschwunden ist.
Zuletzt geändert von julius am Mi Jun 24, 2015 13:46, insgesamt 1-mal geändert.
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon T5060 » Mi Jun 24, 2015 13:45

Der Mist hier wird als größer.

Wohnmietvertrag ist was anderes als Gewerbemietvertrag.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35368
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon julius » Mi Jun 24, 2015 13:47

T5060 hat geschrieben:Der Mist hier wird als größer.

Wohnmietvertrag ist was anderes als Gewerbemietvertrag.


Ich frage mich, wer hier den Mist schreibt und keine Ahnung hat. :mrgreen:

Gewerbemietrecht :
http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerb ... ungsklage/
Zitat :
Ist der Mieter nicht bereit, notariell einen Räumungstitel zu bewilligen, bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht des Ortes, in dem sich die Räumlichkeiten befinden (§ 29a ZPO). Die sachliche Zuständigkeit richtet sich in Geschäftsraummietensachen anders als in Wohnraummietsachen nach dem Streitwert. Für Klagen bis zu einem Streitwert von 5000 € ist das Amtsgericht zuständig, für Klagen mit höherem Streitwert ist das Landgericht als Eingangsgericht sachlich zuständig.

Einzig also die Frage ob das Langericht oder Amtsgericht zuständig ist. Ansonsten ist bei Gewerbe genauso eine Räumungsklage und Vollstreckungstitel fällig wie bei Wohnungen.
Davor hat man keinen Zutritt in die vermieteten Gewerberäume andernfalls macht man sich strafbar.
Im Prinzip genau dasselbe egal ob Gewerbe oder Mietwohnung, so wie ichs im vorigen Beitrag beschrieben habe.
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon T5060 » Mi Jun 24, 2015 14:13

julius hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Der Mist hier wird als größer.

Wohnmietvertrag ist was anderes als Gewerbemietvertrag.


Ich frage mich, wer hier den Mist schreibt und keine Ahnung hat. :mrgreen:

Gewerbemietrecht :
http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerb ... ungsklage/
Zitat :
Ist der Mieter nicht bereit, notariell einen Räumungstitel zu bewilligen, bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht des Ortes, in dem sich die Räumlichkeiten befinden (§ 29a ZPO). Die sachliche Zuständigkeit richtet sich in Geschäftsraummietensachen anders als in Wohnraummietsachen nach dem Streitwert. Für Klagen bis zu einem Streitwert von 5000 € ist das Amtsgericht zuständig, für Klagen mit höherem Streitwert ist das Landgericht als Eingangsgericht sachlich zuständig.

Einzig also die Frage ob das Langericht oder Amtsgericht zuständig ist. Ansonsten ist bei Gewerbe genauso eine Räumungsklage und Vollstreckungstitel fällig wie bei Wohnungen.
Davor hat man keinen Zutritt in die vermieteten Gewerberäume andernfalls macht man sich strafbar.
Im Prinzip genau dasselbe egal ob Gewerbe oder Mietwohnung, so wie ichs im vorigen Beitrag beschrieben habe.


Du schreibst Mist. Bei einem Gewerbemietvertrag habe ich ruckzuck (max. 6 Monate) die Räumung. Deshalb mache ich bei der Verpachtung eines ganzen landw. Betriebs und bei div. gewerbl. Vermietung dieser, meist recht großen Höfe, ein spezielles Vertragsprozedere, sonst hast die Bande nach 5 Jahren noch nicht vom Hof.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35368
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon julius » Mi Jun 24, 2015 16:03

Holdi, gib halt zu das du den Mist geschrieben hast, den du in deinem Beitrag anderen zugeschoben hast.
Das ist doch spätestens jetzt offensichtlich wenn du meinen Link durchgelesen hast.

Du hattes geschrieben das ein Gewerbevermietvertrag was anderes ist als ein Wohnungsmietvertrag wenns Probleme gibt.
Das stimmt nicht.
Nochmal, ob Gewerbe oder Privatvermietung ist piepegal. Du brauchst bei Mietschulden einen Vollstreckungstitel damit die Mietschulden nicht nach 3 Jahren verjähren und musst übers Gericht die Räumungsklage beantragen die über einen Gerichtsvollzieher vollzogen wird, falls er nicht auszieht. Davor dürfen die Räume nicht betreten werden.
Nochmal zum mitschreiben : Es ist bei Wohnungen und Gewerbe genau dasselbe.
Besondere Klauseln im Vertrag können sowohl bei Privat als auch bei Gewerbe aufgenommen werden. Ist also wieder dasselbe.
Nun wieder zurück zum Thema.
Ich mußte nur noch klarstellen das richtige Aussagen nicht als Mist betitelt werden können.
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon HIGH-END-Agrotron » Mi Jun 24, 2015 19:58

verdammt was hab ich da nur losgetreten :shock:
Hätt nie gedacht dass das so krass ist und kompliziert. Das wundert mich bissl weils da ja mehrere gibt die wohnwagen auf bauernhõfen unterstellen. Da muss vll eingmfach mal den steuerberater fragen, vermutlich machen wohl die wenigsten eine nutzungsänderung und machen das ganze mit stillschweigen.
Dir ist langweilig ?
Du willst Party ?
Schicke eine SMS mit dem Bestellwort "FEUER"
an die 112 und innerhalb von 5 Minuten
stehen
20 Männer mit lustigen Partyhüten, Sirenen
und Partywagen mit lustigen blauen Blitzern
vor deinem Haus !!!
HIGH-END-Agrotron
 
Beiträge: 24
Registriert: Di Aug 05, 2008 22:49
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon Mr.T. » Do Jun 25, 2015 9:57

Die Aussagen von Julius zu dem Thema kann ich nur unterstreichen.
Mein Bekannter meinte er könne seinen nicht zahlenden Gewerbehallenmieter über Nacht mit Hab und Gut vor die Tür setzen und das Schloß wechseln.
Das kam ihm teuer zu stehen und dazu gabs eine Anzeige.
Benutzeravatar
Mr.T.
 
Beiträge: 1623
Registriert: Mo Okt 20, 2008 8:36
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon Mr.T. » Do Jun 25, 2015 9:58

wauzzz hat geschrieben:Hallo, Agrotron.
Das Problem hast nicht nur du...leider hat es dir die Sprache verschlagen. Tut mir leid, dass ich denn Steuernachteil ins Gespräch gebracht habe denn Du hattest eigentlich eine andere Frage.


Finde ich gut wenn diese wichtigen Punkte angesprochen werden.
Sonst gibts nachher die böse Überraschung wenns zu spät ist.
Benutzeravatar
Mr.T.
 
Beiträge: 1623
Registriert: Mo Okt 20, 2008 8:36
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon HIGH-END-Agrotron » Fr Jun 26, 2015 13:18

Finds super eure hilfe!!
Hab bereits 2 anfragen, ein hausmeisterservice und einer der metall einlagern will. Wo informier ich mich ds am besten? Landratsamt oder? Wegen der nutzungsänderung usw.. versicherung und steuerberater wär dann wohl auch gute Anlaufstelle. Mfg
Dir ist langweilig ?
Du willst Party ?
Schicke eine SMS mit dem Bestellwort "FEUER"
an die 112 und innerhalb von 5 Minuten
stehen
20 Männer mit lustigen Partyhüten, Sirenen
und Partywagen mit lustigen blauen Blitzern
vor deinem Haus !!!
HIGH-END-Agrotron
 
Beiträge: 24
Registriert: Di Aug 05, 2008 22:49
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: agrarix, Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], MikeW

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki