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alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellplatz?)

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellplatz?)

Beitragvon HIGH-END-Agrotron » Mo Jun 22, 2015 18:19

Hallo, da wir zu ende des jahres die landwirtschaft aufgeben stell ich mir die frage was dann?
Also ich würd die aufstallung rausreissen (alles schrott!) Und evtl auch den boden um an höhe zu gewinnen. Sktuell ist er nur 2,30 hoch :-) dann alles sauber ebnen dsnn hatt man eine schöne halle. Nun die frage wer hat interesse für sowas...
1. Wohnwagen: sind relativ hoch die dinger da werd ich keine chance haben, auserdem nur eine einfahrt und wenn der hinterste den ww braucht müssten alle die davor stehen auvh raus...auserdem bringt man von so dingern nicht viel rein.

2.autos: wäre einfacher zu realisieren da flexibler und wendiger. Nur findet man da nicht so viele leute denk ich die ihr auto unterstellen wollen.

3. Firma lagerblatz: meine lieblingslösung, da man nur einen vertragspartner hat mit dem man sich kümmern muss und nicht 20 verschiedene. Nur weiss ich nicht ob sowas gefragt ist. Der stall allein wären ca 330qm2 (mit dem raum wo die milchwanne +technik drinn ist 350qm2)
Preis pro qm2 wäre bei 1,50 denk ich wenn jemand den ganzen stall will.
Was meint ihr? Tiere wieder rein tun kommt eher nicht in frage.
Mfg
Dir ist langweilig ?
Du willst Party ?
Schicke eine SMS mit dem Bestellwort "FEUER"
an die 112 und innerhalb von 5 Minuten
stehen
20 Männer mit lustigen Partyhüten, Sirenen
und Partywagen mit lustigen blauen Blitzern
vor deinem Haus !!!
HIGH-END-Agrotron
 
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon wauzzz » Di Jun 23, 2015 7:56

Meiner Meinung nach ist das alles nicht von Erfolg gekrönt. Aber du kannst es gerne versuchen.

Und: evtl. daran denken, dass man eigentlich eine Nutzungsänderung (von landwirtschaftl. auf gewerblich) anzugeben hat. Dadurch fallen gehörig Steuern an, aber dann kann dir keiner an den Karren pinkeln...

Ist nen heikles Thema.

MfG Sven/wauzzz
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon Holzwurm 68 » Di Jun 23, 2015 9:07

Hallo,

bei Immobilien zählt nach Aussage von "Experten" und aus eigener Erfahrung nur eins: die Lage!

Wenn Du irgendwo im Nirgendwo liegst vergiss es - in einer Top-Lage würde ich versuchen die Bedingungen soweit möglich zu optimieren (Höhe, ebener Biden, Zufahrten und dann gibts auch Interessenten. Bedenke aber bitte Eines - als Vermieter bist Du immer der Böse der nur abzockt und die Mieter wollen alles Mögliche und Unmögliche von Dir.

Holzwurm
Ex-Hobby-Holzer mit viel zu viel Ausrüstung und noch mehr Spass an der 'Arbeit' im Wald und (nicht nur ...) mit dem Brennholz ...sondern inzwischen auch mit dem Grünfutter und "Wertholz".
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon wolfi wuppermann » Di Jun 23, 2015 11:36

Hallo

Wie mein Vorredner bereitsgeschrieben hat. Die Lage zählt. Wohnwagen haben den Vorteil, daß Du über Winter Ruhe hast. Die Eigentümer kommen im Herbst und im Frühjahr. Dafür steht die Halle im Sommer leer. Kein Geld. Bei Autos hast Du regelmäßig Publikumsverkehr am Hof. Die Frage ist, ob Du das willst. Für Firmen gilt gleiches. Hier brauchst Du in der Regel Stapler und/oder Rampe.

Wenn Du einen findest sind Akteneinlagerer optimal. Die machen keinen Krach und kommen nicht so oft.

Wolfi
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon CarpeDiem » Di Jun 23, 2015 12:06

wauzzz hat geschrieben:Dadurch fallen gehörig Steuern an,

Kannst du mir mal kurz erklären, wieso denn da gleich (gehörig) Steuern anfallen, oder kennst du das nur vom Hörensagen?
CarpeDiem
 
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon bauer hans » Di Jun 23, 2015 12:15

kleinanzeige (ebay) aufgeben und abwarten.
das wichtigste ist,dass du den mieter richtig einschätzen kannst,ob die miete auch noch nach 3 monaten kommt.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon Tinyburli » Di Jun 23, 2015 12:31

Wohnungen einbauen und an Feriengäste oder Asylbewerber vermieten.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon julius » Di Jun 23, 2015 14:43

wauzzz hat geschrieben:Meiner Meinung nach ist das alles nicht von Erfolg gekrönt. Aber du kannst es gerne versuchen.

Und: evtl. daran denken, dass man eigentlich eine Nutzungsänderung (von landwirtschaftl. auf gewerblich) anzugeben hat. Dadurch fallen gehörig Steuern an, aber dann kann dir keiner an den Karren pinkeln...

Ist nen heikles Thema.

MfG Sven/wauzzz


Ein kompliziertes Thema das stimmt schon. Da sollte sich der Threadersteller ausführlich informieren.
Es muß schon einiges beachtet werden.
Schon gut möglich das der Stall wegen der Nutzungsänderung aus der Landwirtschaft entommen werden muss ( Entnahme Anlagevermögen aus Landwirtschaft ) da es statt landwirtschaftlich nun gewerblich genutzt wird und das dafür Entnahmesteuern bezahlt werden müßen.
Dann muß wohl noch ein Gewerbe angemeldet werden und neben der zusätzlichen Einkommensteuer der Mieteinnahmen evtl noch Gewerbesteuern anfallen. Wenn man steuerlich nicht fit ist fallen dazu noch einige hundert Euro jedes Jahr zusätzliche Steuerberaterkosten für dieses Gewerbe ( Vermietung Stall ) an. Die Steuerberater langen da mit ihren Sätzen ganz schön hin. Das Finanzamt verlangt da jährlich eine Einnahmen Überschuss Rechnung.

Bei einer Privatvermietung muss der Stall natürlich sofort aus dem Betriebsvermögen entnommen werden und der anfallende Entnahmegewinn sofort versteuert werden.

Möglich wäre zudem das man das Privelleg Landwirtschaft verliert wenn man den Stall und Scheune aus dem Betrieb entnimmt und keine Flächen mehr bewirtschaftet. Vorhandene Schlepper wären somit KFZ-Steuerpflichtig, höhere Versicherungsbeiträge, und es gibt keine Dieselverbilligung mehr. Aber die wird er ohnehin nicht mehr brauchen.
Versicherungen wie z.b. die Brandversicherung für den Stall werden natürlich deutlich teurer als wenns leer steht. Eventuell sollte zusätzlich eine Inventarversicherung abgeschlossen werden. Die ist zwar nicht billig, aber sonst gibts im Schadenfall ( Feuchtigkeit, Feuer ) großen Ärger mit den Mietern wenn da wertvolle Sachen eingelagert sind.

Eventuell müßen auch noch 19 % Umsatzsteuer der Mieteinnahmen ans Finanzamt abgeführt werden.

Ich hab jetzt nur mal ein paar Punkte aufgezählt.

Also einfach Stall umbauen und schnell vermieten ist nicht. Da gehört mehr dazu. Zuerst mal an geeigneten Stellen wie beim Steuerberater, Finanzamt, Versicherungen, vor dem Umbau ausführlich informieren was zu tun ist. Sonst kanns nachher sehr teuer werden.
julius
 
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon wauzzz » Di Jun 23, 2015 20:13

Danke Julius...Da hast du mir viel Arbeit (wegen des Erklärens) abgenommen.
Ich kenne leider jemanden, der ist genau wegen solch einer Geschichte (Nutzungsänderung und die einhergehende Steuernachzahlung) deutlich ärmer geworden. Ich versuche es an einem einfachen angenommenen Rechenbeispiel (Entnahme Anlagevermögen aus Landwirtschaft): 200m² Landwirtschaftliche Scheunenfläche werden mit 50€/m² (akueller Verkehrswert der Fläche) entnommen: 10000€, diese 10000€ müssen mit angenommenen Steuersatz von (ich sach jetzt mal) 40% versteuert werden: 4000€ Steuerforderung. Datt issn richtiges Brett, denke ich mir. Das muss man erstmal wieder reinbekommen.
Deshalb bitte ich das zu berücksichtigen und bei den möglichen "Gewinnen" durch anderweitiges Verpachten einzukalkulieren.

Gruß, wauzzz
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon CarpeDiem » Di Jun 23, 2015 20:45

So definitiv wie das hier von einigen Usern behauptet wird, würde ich das nicht sehen. Hier einmal ein Zitat der Landw. Buchführungsgenossenschaft Lippe eG, das zumindest zum Nachdenken Anlass geben sollte:

"Bei Grund­stücken, die zuvor zum notwendi­gen Betrieb­sver­mö­gen gehörten, kann eine Nutzungsän­derung zu gewil­lkürtem Betrieb­sver­mö­gen führen, auch wenn eine land– und forstwirtschaftliche Nutzung nicht mehr möglich ist. Diese Grund­stücke bleiben bis zu einer Ent­nahme gewil­lkürtes (geduldetes) Betrieb­sver­mö­gen, es sei denn, die Nutzungsän­derung nimmt einen solchen Umfang an, dass sich der Charak­ter des land­wirtschaftlichen Betriebes verän­dert und die Ver­mö­gensver­wal­tung die land­wirtschaftliche Betä­ti­gung verdrängt."

Es kommt natürlich immer auf die steuerliche Ausgangslage an, die ist (leider) bei der überwiegenden Zahl der Betriebe nicht besonders prickelnd. Deshalb haben die Finanzamtsleute da auch relativ leichtes Spiel. Ganz persönlich würde ich einmal sagen, da passiert einmal gar nix, wenn denn der Threadersteller in diesen Dingen halbwegs bewandert ist.
CarpeDiem
 
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon julius » Di Jun 23, 2015 21:05

CarpeDiem hat geschrieben:So definitiv wie das hier von einigen Usern behauptet wird, würde ich das nicht sehen. Hier einmal ein Zitat der Landw. Buchführungsgenossenschaft Lippe eG, das zumindest zum Nachdenken Anlass geben sollte: "Bei Grund­stücken, die zuvor zum notwendi­gen Betrieb­sver­mö­gen gehörten, kann eine Nutzungsän­derung zu gewil­lkürtem Betrieb­sver­mö­gen führen, auch wenn eine land– und forstwirtschaftliche Nutzung nicht mehr möglich ist. Diese Grund­stücke bleiben bis zu einer Ent­nahme gewil­lkürtes (geduldetes) Betrieb­sver­mö­gen, es sei denn, die Nutzungsän­derung nimmt einen solchen Umfang an, dass sich der Charak­ter des land­wirtschaftlichen Betriebes verän­dert und die Ver­mö­gensver­wal­tung die land­wirtschaftliche Betä­ti­gung verdrängt."


Hm, aber das würde ja bedeuten das in diesem Fall hier schon eine eindeutige Nutzungsänderung vorliegt. Es sei denn er vermietet den Stall / Scheune an einen anderen Landwirt fürs Vieh und Futterlager.
Wird der Stall. Scheune an einen anderen Landwirt zur landw. Nutzung verpachtet ist keine Nutzungsänderung und somit keine Entnahme nötig und wird auch nicht gefordert.
Dasselbe bei Grundstücken. Wird ein Grundstück als landw Fläche verpachtet ist keine Entnahme nötig.
Wirds hingegen z.b. als Bauland ( privates Wohnhaus ) selbst genutzt ist sofort eine Nutzungsänderung und somit die Entnahme mit nötigen Steuern fällig.
In diesem Fall wären hier bei uns : 40 Euro neuer Wert laut Finanzamt - 2 Euro Buchwert = 38 Euro x 1000 m² Baugrund = 38 000 Euro Mehrwert die sofort zu versteuern wären. Es wären also je nach Verdienst 10 000 - 15 000 Euro an Steuern zu überweisen.

An einen Gewerbebetreib verpachten und die Mieteinnahmen einfach verschweigen funktioniert auch nicht, da der Gerbemieter seine bezahlte Miete steuerlich abschreiben wird und diesen Betrag, mit Namen und Anschrift des Vermieters, in seiner steuerlichen Buchführung angeben wird. Da kommt einem das Finanzamt schnell auch die Schliche und unterstellt Steuerhinterziehung.

Aber wie ich schon sagte, ich würde mich da genauer an die betreffenden Stellen wenden. Die können da verbindliche Aussagen treffen. Ich hab nur angeschnitten auf was man aufpassen und beachten sollte bzw wo es Probleme geben kann, nicht geben muss.

Da sich der Themenersteller hier nicht mehr zu Wort meldet sind weitere Diskussionen eh überflüßig.
julius
 
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon plagnix » Di Jun 23, 2015 21:25

Untergestellte Autos, Womos, etc. sind Eigenversichert und müssen normalweise, nicht über den Vermieter gedeckt werden.
Übliche Mietverträge sehen sogar explizit vor, das der Mieter, Versicherungen gegen übliche Risiken (Feuer) abdeckt, bzw. unterhält.
Hierzu greifen meist auch sogenannte Ruhestandsversicherungen.

Auszug Internet:
"Eine Ruheversicherung ist gedacht für eine zwischenzeitliche Außerbetriebsetzung, der Vertrag wird dabei nicht beendet. Es besteht weiterhin Versicherungsschutz wie vorher (Haftpflicht und u.U. Voll-/Teilkasko), allerdings dürfen Sie das Kfz. nicht benutzen und müssen, je nach Versicherer, bestimmte Vorgaben bezüglich des Abstellplatzes einhalten. Der Beitrag für so eine Ruheversicherung ist natürlich geringer als bei einem angemeldeten Kfz."
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon T5060 » Di Jun 23, 2015 23:51

plagnix hat geschrieben:Untergestellte Autos, Womos, etc. sind Eigenversichert und müssen normalweise, nicht über den Vermieter gedeckt werden.
Übliche Mietverträge sehen sogar explizit vor, das der Mieter, Versicherungen gegen übliche Risiken (Feuer) abdeckt, bzw. unterhält.
Hierzu greifen meist auch sogenannte Ruhestandsversicherungen.

Auszug Internet:
"Eine Ruheversicherung ist gedacht für eine zwischenzeitliche Außerbetriebsetzung, der Vertrag wird dabei nicht beendet. Es besteht weiterhin Versicherungsschutz wie vorher (Haftpflicht und u.U. Voll-/Teilkasko), allerdings dürfen Sie das Kfz. nicht benutzen und müssen, je nach Versicherer, bestimmte Vorgaben bezüglich des Abstellplatzes einhalten. Der Beitrag für so eine Ruheversicherung ist natürlich geringer als bei einem angemeldeten Kfz."


So einfach ist das alles nicht.

Eine gewerbliche Nutzung löst steuerlich nicht gleich die Überführung ins Privatvermögen aus. Ich würde das Gebäude auch nie aus dem Betrieb nehmen, da die Unterhaltskosten ja Aufwand sind. Ob Preise von mehr als ein € / qm als Miete realisiert werden können, halte ich für fragwürdig. Die Unterhaltskosten werden ebenfalls ansteigen. Die meisten Logistikflächen in Ballungszentren kosten um die 5 - 8 € / qm und das sind Tophallen.

Das Gebäude muss kpl. neu versichert werden in Bezug auf Brand und Vermieterhaftpflicht, Tendenz eher teurer wie bei Ldw.

Bei über 70 % der Fälle kein Geschäft. Man sollte auf alle Fälle eine steuerl. Gestaltung prüfen und auch den stückweisen Rückbau.

Eine Steuergestaltung sollte niemals, die Entwicklung bzw. Vermehrung des Familienvermögens reduzieren.
An erster Stelle steht das geld verdienen, an zweiter das Vermögen erhalten und erst dann die Vermeidung von Steuern.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon marius » Mi Jun 24, 2015 9:06

wauzzz hat geschrieben:Danke Julius...Da hast du mir viel Arbeit (wegen des Erklärens) abgenommen.
Ich kenne leider jemanden, der ist genau wegen solch einer Geschichte (Nutzungsänderung und die einhergehende Steuernachzahlung) deutlich ärmer geworden. Ich versuche es an einem einfachen angenommenen Rechenbeispiel (Entnahme Anlagevermögen aus Landwirtschaft): 200m² Landwirtschaftliche Scheunenfläche werden mit 50€/m² (akueller Verkehrswert der Fläche) entnommen: 10000€, diese 10000€ müssen mit angenommenen Steuersatz von (ich sach jetzt mal) 40% versteuert werden: 4000€ Steuerforderung. Datt issn richtiges Brett, denke ich mir. Das muss man erstmal wieder reinbekommen.
Deshalb bitte ich das zu berücksichtigen und bei den möglichen "Gewinnen" durch anderweitiges Verpachten einzukalkulieren.

Gruß, wauzzz


Jep.
Da kann schnell der Kostenfaktor durch anfallende Steuern den Nutzen um ein vielfaches übersteigen. Noch dazu wenn Umbaukosten anfallen.
Sitzt ein strenger Finanzbeamter im Büro, kommt man um eine Entnahme aus der Landwirtschaft nicht herum. Dann wirds teuer.

Mit der geschilderten geringen Höhe des Lagerraums ist es völlig uninteressant da sein Geld sinnlos zu investieren.

Die Zufahrt und abschließbare Tore zur Lagerhalle sollte oder muss bei Vermietung seitlich über die gesamte Länge vorhanden sein, nicht nur je 1 Tor an den beiden Stirnseiten wie bei Ställen üblich.
Das bringt nix.
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Re: alten stall vermieten (wohnwagen,werkstatt,unterstellpla

Beitragvon Tinyburli » Mi Jun 24, 2015 10:07

Ich habe meine Scheune verpachtet. Seit 2 Jahren ist gekündigt.
Nicht nur, daß er die Scheune nicht räumt, er zahlt auch keinen Pacht mehr....
Mit freundlichen Grüssen
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